Rechtsprechung
VG Berlin, 28.04.2000 - 1 A 133.00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,46827) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Berlin, 28.04.2000 - 1 A 133.00
- OVG Berlin, 29.04.2000 - 1 SN 40.00
- BVerfG, 30.04.2000 - 1 BvQ 12/00
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 30.04.2000 - 1 BvQ 12/00
Auflagen für Demonstrationen am 1. Mai 2000 in Berlin bleiben bestehen
unter Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom 28. April 2000 - VG 1 A 133.00 - und des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 29. April 2000 - OVG 1 SN 40.00 - im Weg der einstweiligen Anordnung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 26. April 2000 gegen die Verbotsverfügung des Polizeipräsidenten in Berlin vom 21. April 2000 auch insoweit wieder herzustellen, dass die für den 1. Mai 2000 angemeldete Demonstration nicht nur als stationäre Kundgebung, sondern auch wie angemeldet als Umzug, hilfsweise mit einer geänderten Route, stattfinden kann,.