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   VG Berlin, 28.08.2008 - 1 A 282.07   

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https://dejure.org/2008,34448
VG Berlin, 28.08.2008 - 1 A 282.07 (https://dejure.org/2008,34448)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.08.2008 - 1 A 282.07 (https://dejure.org/2008,34448)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. August 2008 - 1 A 282.07 (https://dejure.org/2008,34448)
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  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2008 - 1 A 282.07
    Es ist vielmehr grundsätzlich Sache des Normgebers, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die dieselben Rechtsfolgen geknüpft werden, die mithin im Rechtssinn als gleich anzusehen sind; er ist befugt, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 71, 39, 53; 85, 238, 244).

    Dem Normgeber kommt dabei grundsätzlich eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu (vgl. BVerfGE 17, 122, 130); er muss insbesondere nicht die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Regelung treffen (vgl. BVerfGE 55, 72, 90; 71, 39, 53).

  • VG Köln, 01.12.2006 - 11 K 8685/04

    Erhöhung der Gebühren für das Aufstellen von öffentlichen Münzfernsprechern bzw.

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2008 - 1 A 282.07
    Endgeräte wie öffentliche Telekommunikationsstellen gehören begrifflich nicht zu den Telekommunikationslinien (VG Berlin [3. Kammer], NVwZ 2004, 1014; VG Köln, NWVBl 2007, 237).

    Wie das Verwaltungsgericht Köln (NWVBl 2007, 237, in Juris Rdn. 69 ff.) entschieden hat, kann das Ziel, unrentable aber notwendige Standorte öffentlicher Telefonstellen durch Verträge über eine (flächendeckende) Gesamtversorgung zu sichern, ein sachgerechter Gesichtspunkt für eine unterschiedliche Gebührenerhebung sein.

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2008 - 1 A 282.07
    Es ist vielmehr grundsätzlich Sache des Normgebers, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die dieselben Rechtsfolgen geknüpft werden, die mithin im Rechtssinn als gleich anzusehen sind; er ist befugt, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (vgl. BVerfGE 71, 39, 53; 85, 238, 244).
  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 120/03

    Auflösung des freiwilligen, ehrenamtlichen Polizeidienstes verstößt nicht gegen

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2008 - 1 A 282.07
    Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 10 Abs. 1 VvB verwehren dem Gesetz- und Verordnungsgeber indes nicht jede Differenzierung zwischen Gruppen von Normadressaten (vgl. hierzu und zum Folgenden BerlVerfGH, Beschluss vom 1. November 2004 - VerfGH 120/03 - LKV 2005, 212 = juris).
  • VG Berlin, 13.06.2003 - 3 A 17.02

    Erlaubniserteilung zur Aufstellung von Telefonzellen; Begriff der

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2008 - 1 A 282.07
    Endgeräte wie öffentliche Telekommunikationsstellen gehören begrifflich nicht zu den Telekommunikationslinien (VG Berlin [3. Kammer], NVwZ 2004, 1014; VG Köln, NWVBl 2007, 237).
  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2008 - 1 A 282.07
    Dem Normgeber kommt dabei grundsätzlich eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu (vgl. BVerfGE 17, 122, 130); er muss insbesondere nicht die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Regelung treffen (vgl. BVerfGE 55, 72, 90; 71, 39, 53).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2008 - 1 A 282.07
    Dem Normgeber kommt dabei grundsätzlich eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu (vgl. BVerfGE 17, 122, 130); er muss insbesondere nicht die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Regelung treffen (vgl. BVerfGE 55, 72, 90; 71, 39, 53).
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