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   VG Berlin, 29.04.2020 - 1 L 147.20   

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https://dejure.org/2020,8918
VG Berlin, 29.04.2020 - 1 L 147.20 (https://dejure.org/2020,8918)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.04.2020 - 1 L 147.20 (https://dejure.org/2020,8918)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. April 2020 - 1 L 147.20 (https://dejure.org/2020,8918)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    1. Mai 2020 und Corona: Autokorso mit 20 Teilnehmenden darf stattfinden, Demonstration mit bis zu 200 Teilnehmenden nicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Autokorso mit 20 Teilnehmenden darf stattfinden - Corona-Virus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    1. Mai 2020 und Corona: Autokorso mit 20 Teilnehmenden darf stattfinden, Demonstration mit bis zu 200 Teilnehmenden nicht

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Hamburg, 21.04.2020 - 3 E 1675/20

    Erfolgreicher Eilantrag eines Einzelhandelsunternehmens gegen die aus der

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2020 - 1 L 147.20
    Ein solch genereller Ausschluss ist nicht erforderlich, um den mit der Regelung bezweckten Infektionsschutz umzusetzen (vgl. in Bezug auf die 800-Quadratmeter-Regel für Ladenschließungen VG Hamburg, Beschluss vom 21. April 2020 - 3 E 1675/20, S. 5 f. BA).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2020 - 1 L 147.20
    Begehrt ein Antragsteller - wie hier - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträg!icher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17/3 M 105.17, juris Rn. 2 und vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a. juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123, Rn. 13ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2020 - 1 L 147.20
    Begehrt ein Antragsteller - wie hier - die Vorwegnahme der Hauptsache, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträg!icher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - 3 S 84.17/3 M 105.17, juris Rn. 2 und vom 28. April 2017 - 3 S 23.17 u.a. juris Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 123, Rn. 13ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2020 - 11 S 36.20

    Verbot eines Autokorsos aufgrund der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2020 - 1 L 147.20
    Entscheidung wird bestätigt und erweitert durch OVG 11 S 36/20 .
  • VG Münster, 25.04.2020 - 5 L 361/20

    Demo "Urantransporte stoppen-jetzt" am 27.04.2020 in Münster darf stattfinden

    Auszug aus VG Berlin, 29.04.2020 - 1 L 147.20
    Bei Einhaltung der von der Antragstellerin selbst vorgesehenen Vorgaben sind keine weiteren infektionsschutzrechtlichen Bedenken ersichtlich, welche eine Ablehnung der Ausnahmegenehmigung und mithin einen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit rechtfertigen könnten (vgl. VG Münster, Beschluss vom 25. April 2020 - 5 L 361/20, juris Rn. 26).
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