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   VG Braunschweig, 12.04.2021 - 4 B 105/21   

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https://dejure.org/2021,7913
VG Braunschweig, 12.04.2021 - 4 B 105/21 (https://dejure.org/2021,7913)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 12.04.2021 - 4 B 105/21 (https://dejure.org/2021,7913)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 12. April 2021 - 4 B 105/21 (https://dejure.org/2021,7913)
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Ausgangssperren für die LK Peine und Gifhorn bestätigt, Voraussetzungen für Wolfsburg nicht hinreichend dargelegt.

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwaltungsgericht bestätigt Ausgangssperren - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VG Braunschweig bestätigt Ausgangssperren für die LK Peine und Gifhorn - Voraussetzungen für Wolfsburg nicht hinreichend dargelegt

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2021 - 13 ME 166/21

    Ausgangsbeschränkung; Ausgangssperre; Aussetzung der Vollziehung; Beschwerde;

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2021 - 4 B 105/21
    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 06.04.2021 - 13 ME 166/21 -) entschieden, dass nach den gesetzlichen Regelungen eine Ausgangssperre letztes Mittel (ultima ratio) zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sei.
  • VG Göttingen, 16.11.2023 - 4 A 104/21
    Mit Beschluss vom 22. Juni 2021 hat das Gericht den Antrag auf Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes abgelehnt (4 B 105/21).

    Diese Auffassung hatte das Gericht bereits in seinem Eilbeschluss vom 22. Juni 2021 (4 B 105/21) vertreten, ohne dass der Kläger hierzu in der Folgezeit substantiiert noch etwas vorgetragen hätte.

  • VG Lüneburg, 15.04.2021 - 6 B 29/21

    Ausgangsbeschränkung; Corona; Erforderlichkeit; Hochinzidenzgebiet;

    In den zeitlich danach entschiedenen und daran anknüpfenden Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Braunschweig ( - 4 B 105/21 - (LK C.), - 4 B 107/21 - (LK D.) und - 4 B 132/21 -(E.)) wird u.a. maßgeblich darauf abgestellt, welche Maßnahmen die jeweilige Kommune vorher getroffen hat (E.: Erklärung zur Hochinzidenzkommune, Lagerverbot für Grünflächen etc. nur für Ostertage, Wirksamkeit nicht abgewartet), welche Erkenntnisse sie zu Ansteckungsquellen gewonnen (LK C.: 43 % der Ansteckungen im privaten Bereich, 27 % nicht aufklärbar; LK D.: 88 % der Ansteckungen in privaten Haushalten) und wie oft sie Kontrollen und Ordnungswidrigkeitenverfahren (E.: 9 Einsätze in einem Monat; LK C.: 160 Bußgeldverfahren in einem Monat, 28 Vollzugsbeamte, Corona-Sonderstreifen der Polizei; LK D.: 2288 Kontrollen im gewerblichen Bereich seit Beginn der Pandemie) durchgeführt hat.
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