Rechtsprechung
VG Braunschweig, 19.11.2020 - 4 B 397/20 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Schulen dürfen Mund-Nasen-Schutz im Unterricht verlangen - Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung müssen konkrete Angaben enthalten
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schulen dürfen Mund-Nasen-Schutz im Unterricht verlangen - Corona-Virus
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schulen dürfen Mund-Nasen-Schutz im Unterricht verlangen - Ärztliche Bescheinigungen zur Befreiung müssen konkrete Angaben enthalten
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 19.11.2020 - 4 B 397/20
- OVG Niedersachsen, 15.12.2020 - 2 ME 463/20
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 519/20
Corona; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag; Schulunterricht
§ 13 Abs. 5 der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Verbindung mit Nr. 6.4 Abs. 4 des Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona Schule vom 22. Oktober 2020 (veröffentlicht unter www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html: "Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer MNB nicht zumutbar ist und die dies mit ärztlichem Attest glaubhaft machen können, sind von der Verpflichtung ausgenommen.") enthält jedenfalls eine hinreichende besondere Ausnahmeregelung (vgl. VG Braunschweig, Beschl. v. 19.11.2020 - 4 B 397/20 -, Umdruck S. 8 f.).