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VG Bremen, 22.12.2023 - 2 E 2138/22 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Erhöhungsgebühr, unterschiedliche Verfahrensgegenstände
- Burhoff online
Erhöhungsgebühr, unterschiedliche Verfahrensgegenstände
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Voraussetzungen für die Erhöhungsgebühr Nr. 1008 VV - Aufenthaltserlaubnis für Vater und Sohn
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - 19 E 55/14
Auszug aus VG Bremen, 22.12.2023 - 2 E 2138/22
Stattdessen erhöht sich gemäß Nr. 1008 VV RVG in diesem Fall der Gebührensatz um 0, 3 für jeden zusätzlichen Auftraggeber, wobei mehrere Erhöhungen zusammengenommen einen Gebührensatz von 2, 0 nicht überschreiten dürfen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5.5.2014 - 19 E 55/14 -, juris, Rn. 14 f. m.w.N.).Steht hingegen jedem Auftraggeber das (jeweils) geltend gemachte Recht allein zu, handelt es sich um verschiedene Gegenstände (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5.5.2014 - 19 E 55/14 -, juris, Rn. 16 ff. m.w.N.).
Dass die Klagebegehren in materiell-rechtlicher Hinsicht voneinander abhängen, ist unerheblich (vgl. für die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 5.5.2014 - 19 E 55/14 -, juris, Rn. 19 ff.).