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   VG Bremen, 26.03.2021 - 7 K 2207/19   

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VG Bremen, 26.03.2021 - 7 K 2207/19 (https://dejure.org/2021,7812)
VG Bremen, Entscheidung vom 26.03.2021 - 7 K 2207/19 (https://dejure.org/2021,7812)
VG Bremen, Entscheidung vom 26. März 2021 - 7 K 2207/19 (https://dejure.org/2021,7812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3; AsylG, § 4; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AsylG, § 73 Abs 1; EURL 95/2011, Art 11 Abs 1; EURL 95/2011, Art 11 Abs 2; EURL 95/2011, Art 4
    Mazedonien: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft nach Regierungswechsel; Keine drohende Verfolgung für Opposition durch ehemalige Regierungspartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2021 - 7 K 2207/19
    Die unionsrechtlichen Vorgaben für ein Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 11 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2011/95/EU hat der Gerichtshof der Europäischen Union (fortan: EuGH) in seinem Urteil vom 02. März 2010 (Rs. C-175/08 u.a., Abdulla u.a., NVwZ 2010, 505) weiter konkretisiert.

    Des Weiteren muss festgestellt werden, dass die Faktoren, die die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung begründeten und zur Flüchtlingsanerkennung geführt haben, als dauerhaft beseitigt angesehen werden können (EuGH, Urt. v. 02.03.2010, a.a.O., Rn. 72 ff.; zur Erheblichkeit und Dauerhaftigkeit vgl. auch BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 10 C 25/10 - BVerwGE 140, 22, Rn. 20 u. 23, m.w.N.).

    Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU findet jedoch keine Anwendung, wenn der Ausländer unter Berufung auf denselben Verfolgungsgrund, der der Zuerkennungsentscheidung zugrunde liegt, geltend macht, dass nach dem Wegfall der Tatsachen, aufgrund derer er als Flüchtling anerkannt worden war, andere Tatsachen eingetreten seien, die eine Verfolgung aus dem gleichen Verfolgungsgrund befürchten ließen; in diesem Fall ist die Vorverfolgung regelmäßig bereits bei der gem. Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2011/95/EU vorzunehmenden Prüfung zu berücksichtigen ist, ob überhaupt eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Änderung der Umstände vorliegt (EuGH, Urt. v. 02.03.2010 - C- 175/08 u.a., juris Rn. 98; BVerwG, Urt. v. 24.02.2011 - 10 C 3.10, juris Rn. 18).

    Vielmehr muss festgestellt werden, dass die Faktoren, die die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung begründen und zur Flüchtlingsanerkennung geführt haben, als dauerhaft beseitigt angesehen werden können (EuGH, Urt. v. 02.03.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Ermessen; Erlöschen der

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2021 - 7 K 2207/19
    Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU findet jedoch keine Anwendung, wenn der Ausländer unter Berufung auf denselben Verfolgungsgrund, der der Zuerkennungsentscheidung zugrunde liegt, geltend macht, dass nach dem Wegfall der Tatsachen, aufgrund derer er als Flüchtling anerkannt worden war, andere Tatsachen eingetreten seien, die eine Verfolgung aus dem gleichen Verfolgungsgrund befürchten ließen; in diesem Fall ist die Vorverfolgung regelmäßig bereits bei der gem. Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie 2011/95/EU vorzunehmenden Prüfung zu berücksichtigen ist, ob überhaupt eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Änderung der Umstände vorliegt (EuGH, Urt. v. 02.03.2010 - C- 175/08 u.a., juris Rn. 98; BVerwG, Urt. v. 24.02.2011 - 10 C 3.10, juris Rn. 18).

    Eine Veränderung kann in der Regel nur dann als dauerhaft angesehen werden, wenn im Herkunftsland ein Staat oder ein sonstiger Schutzakteur im Sinne des Art. 7 der Richtlinie 2011/95/EU vorhanden ist, der geeignete Schritte eingeleitet hat, um die der Anerkennung zugrundeliegende Verfolgung zu verhindern (BVerwG, Urt. v. 24.2.2011 - 10 C 3.11 - BVerwGE 139, 109).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2021 - 7 K 2207/19
    Ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK kann jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen angenommen werden, in denen humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechen (BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15.12, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2021 - 7 K 2207/19
    Dies entspricht der im Asylverfahren geltenden Konzentrations- und Beschleunigungsmaxime, nach der alle in einem Asylprozess typischerweise relevanten Fragen in einem Prozess abschließend geklärt werden sollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.09.2011 - 10 C 14.10, BVerwGE 140, 319; Beschl. v. 10.10.2011 - 10 B 24.11, juris).
  • BVerwG, 10.10.2011 - 10 B 24.11

    Einbeziehung der unionsrechtlich begründeten Abschiebungsverbote im

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2021 - 7 K 2207/19
    Dies entspricht der im Asylverfahren geltenden Konzentrations- und Beschleunigungsmaxime, nach der alle in einem Asylprozess typischerweise relevanten Fragen in einem Prozess abschließend geklärt werden sollen (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.09.2011 - 10 C 14.10, BVerwGE 140, 319; Beschl. v. 10.10.2011 - 10 B 24.11, juris).
  • BVerwG, 07.06.2011 - 10 C 3.11
    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2021 - 7 K 2207/19
    Eine Veränderung kann in der Regel nur dann als dauerhaft angesehen werden, wenn im Herkunftsland ein Staat oder ein sonstiger Schutzakteur im Sinne des Art. 7 der Richtlinie 2011/95/EU vorhanden ist, der geeignete Schritte eingeleitet hat, um die der Anerkennung zugrundeliegende Verfolgung zu verhindern (BVerwG, Urt. v. 24.2.2011 - 10 C 3.11 - BVerwGE 139, 109).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2021 - 7 K 2207/19
    Dies ist im Rahmen freier Beweiswürdigung zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.09.2010 - 10 C 11.09, juris Rn 15; Urt. v. 22.11.2011 - 10 C 29.10, juris Rn 23; Urt. v. 01.03.2012 - 10 C 7.11, juris, Rn 11 ff. (17, 18).
  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2021 - 7 K 2207/19
    Dies ist im Rahmen freier Beweiswürdigung zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.09.2010 - 10 C 11.09, juris Rn 15; Urt. v. 22.11.2011 - 10 C 29.10, juris Rn 23; Urt. v. 01.03.2012 - 10 C 7.11, juris, Rn 11 ff. (17, 18).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2021 - 7 K 2207/19
    Des Weiteren muss festgestellt werden, dass die Faktoren, die die Furcht des Flüchtlings vor Verfolgung begründeten und zur Flüchtlingsanerkennung geführt haben, als dauerhaft beseitigt angesehen werden können (EuGH, Urt. v. 02.03.2010, a.a.O., Rn. 72 ff.; zur Erheblichkeit und Dauerhaftigkeit vgl. auch BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 10 C 25/10 - BVerwGE 140, 22, Rn. 20 u. 23, m.w.N.).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Bremen, 26.03.2021 - 7 K 2207/19
    Ergeben jedoch die Gesamtumstände des Falles die reale Möglichkeit einer politischen Verfolgung, wird auch ein verständiger Mensch das Risiko einer Rückkehr in den Heimatstaat nicht auf sich nehmen (BVerwG, Urt. v. 5.11.1991 - 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 17.12

    Asylanerkennung; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Bescheid; Anfechtung;

  • BVerwG, 22.11.2011 - 10 C 29.10

    Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung (Türkei); Ermessen; Erlöschen der

  • BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15

    Abschiebungsschutz; Widerruf; Überprüfung, umfassende.

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