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   VG Chemnitz, 23.06.2021 - 3 K 725/17.A   

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VG Chemnitz, 23.06.2021 - 3 K 725/17.A (https://dejure.org/2021,43862)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 23.06.2021 - 3 K 725/17.A (https://dejure.org/2021,43862)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 23. Juni 2021 - 3 K 725/17.A (https://dejure.org/2021,43862)
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  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.06.2021 - 3 K 725/17
    (Leitsätze der Redaktion; unter Bezug auf EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 Jawo gg.

    Ausdrücklich zu Art. 29 Abs. 2 Dublin-III-VO hat der EuGH entschieden, dass das angerufene Gericht das Vorbringen einer Person, die internationalen Schutz beantragt hat, prüfen können muss, wonach diese Entscheidung unter Verletzung der Bestimmungen in Art. 29 Abs. 2 Dublin-III-VO ergangen sei, weil der ersuchende Mitgliedstaat zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung wegen des vorherigen Ablaufs der in Art. 29 Abs. 1 und 2 Dublin-III-VO festgelegten Frist von sechs Monaten bereits zum zuständigen Mitgliedstaat geworden sei (vgl. EuGH, Urteil v. 19.03.2019 -Rs. C-163/17 - Rn. 57, juris unter Hinweis auf Urteil v. 25.10.2017 - Rs. C-201/16 -).

    Im Urteil vom 19.03.2019 kam der EuGH ebenfalls zu dem Ergebnis, dass Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin-III-VO dahin auszulegen ist, dass es für eine Verlängerung der Überstellungsfrist höchstens auf achtzehn Monate genügt, dass der ersuchende Mitgliedstaat vor Ablauf der sechsmonatigen Überstellungsfrist den zuständigen Mitgliedstaat darüber informiert, dass die betreffende Person flüchtig ist, und zugleich die neue Überstellungsfrist benennt (vgl. EuGH, Urteil v. 19.03.2019, Rs. C-163/17 - Rn. 75 jur.

  • VGH Bayern, 14.11.2019 - 13a B 19.50029

    Voraussetzungen einer wirksamen Verlängerung der Überstellungsfrist

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.06.2021 - 3 K 725/17
    Tenor Nr. 2; vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil v. 14.11.2019, 13a B 19.50029, Rn. 32, VGH BW.

    Diese Entscheidung kann nicht durch eine bloße Verwaltungspraxis ersetzt werden, zumal die Fristenregelungen zugunsten der betroffenen Asylbewerber ein subjektives Recht beinhalten und auch unter diesem Gesichtspunkt eine ausdrückliche Benennung der verlängerten Überstellungsfrist aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geboten ist (vgl. BayVGH, Urteil v. 14.11.2019, a.a.O., Rn. 33 f., juris).

  • EuGH, 26.07.2017 - C-670/16

    Ein Asylbewerber kann sich vor Gericht darauf berufen, dass ein Mitgliedstaat

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.06.2021 - 3 K 725/17
    Der EuGH hat seine Rechtsauffassung im Urteil v. 26.07.2017 (- Rs. C-670/16 -) bestätigt, wonach der Asylbewerber sich auf den Ablauf von Fristen nach der Dublin-III-VO berufen kann, selbst wenn der angefragte Mitgliedsstaat weiterhin zur Übernahme bereit ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16

    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.06.2021 - 3 K 725/17
    Mit Beschluss vom 15.03.2017 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg [VGH BW], Az. A 11 S 2151/16, juris dem EuGH nach Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zur Vorabentscheidung unter anderem die Frage vorgelegt, ob Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin-III-VO dahin auszulegen ist, dass eine Verlängerung der Überstellungsfrist allein dadurch zustande kommt, dass der ersuchende Mitgliedstaat vor Ablauf der Sechsmonatsfrist den zuständigen Mitgliedstaat darüber informiert, dass die betreffende Person flüchtig ist, und zugleich eine konkrete Frist benennt, die achtzehn Monate nicht übersteigen darf, bis zu der die Überstellung durchgeführt werden wird, oder ob eine Verlängerung der Sechsmonatsfrist nur in der Weise möglich ist, dass die beteiligten Mitgliedstaaten einvernehmlich eine verlängerte Frist festlegen.
  • EuGH, 25.10.2017 - C-201/16

    Eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, kann sich vor einem

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.06.2021 - 3 K 725/17
    Ausdrücklich zu Art. 29 Abs. 2 Dublin-III-VO hat der EuGH entschieden, dass das angerufene Gericht das Vorbringen einer Person, die internationalen Schutz beantragt hat, prüfen können muss, wonach diese Entscheidung unter Verletzung der Bestimmungen in Art. 29 Abs. 2 Dublin-III-VO ergangen sei, weil der ersuchende Mitgliedstaat zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung wegen des vorherigen Ablaufs der in Art. 29 Abs. 1 und 2 Dublin-III-VO festgelegten Frist von sechs Monaten bereits zum zuständigen Mitgliedstaat geworden sei (vgl. EuGH, Urteil v. 19.03.2019 -Rs. C-163/17 - Rn. 57, juris unter Hinweis auf Urteil v. 25.10.2017 - Rs. C-201/16 -).
  • EuGH, 07.06.2016 - C-63/15

    Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 -

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.06.2021 - 3 K 725/17
    und ihnen einen wirksamen Rechtsbehelf gegen die am Ende des Verfahrens möglicherweise ergehende Überstellungsentscheidung zu gewährleisten, sodass ein Asylbewerber im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung über seine Überstellung die fehlerhafte Anwendung eines in Kapitel III der Dublin III-VO festgelegten Zuständigkeitskriteriums geltend machen kann (vgl. EuGH, Urteile v. 07.06.2016 - Rs. C-63/15 - und - Rs. C-155/15 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19

    Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.06.2021 - 3 K 725/17
    Urteil v. 29.07.2019, A 4 S 749/19, Rn. 122 jeweils juris).
  • BVerwG, 09.08.2016 - 1 C 6.16

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Dublin; Zuständigkeitsübergang;

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.06.2021 - 3 K 725/17
    Das Bundesverwaltungsgericht [BVerwG] hat sich der Rechtsprechung angeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil v. 08.08.2016, 1 C 6.16, Rn. 22, juris), so dass die Fristenregelungen der Dublin III-VO, insbesondere die Wiederaufnahme- und Überstellungsfristen grundsätzlich individualschützend sind.
  • EuGH, 07.06.2016 - C-155/15

    Karim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung

    Auszug aus VG Chemnitz, 23.06.2021 - 3 K 725/17
    und ihnen einen wirksamen Rechtsbehelf gegen die am Ende des Verfahrens möglicherweise ergehende Überstellungsentscheidung zu gewährleisten, sodass ein Asylbewerber im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung über seine Überstellung die fehlerhafte Anwendung eines in Kapitel III der Dublin III-VO festgelegten Zuständigkeitskriteriums geltend machen kann (vgl. EuGH, Urteile v. 07.06.2016 - Rs. C-63/15 - und - Rs. C-155/15 ).
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