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   VG Cottbus, 02.04.2020 - 3 L 559/19   

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VG Cottbus, 02.04.2020 - 3 L 559/19 (https://dejure.org/2020,7769)
VG Cottbus, Entscheidung vom 02.04.2020 - 3 L 559/19 (https://dejure.org/2020,7769)
VG Cottbus, Entscheidung vom 02. April 2020 - 3 L 559/19 (https://dejure.org/2020,7769)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11

    Bauschutt; Verkippung in Geländevertiefung im Wald; Grundstück eines Dritten;

    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2020 - 3 L 559/19
    Für die Beurteilung der Zweckbestimmung ist nach § 3 Abs. 3 S. 2 KrWG die Auffassung des Erzeugers oder Besitzers unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zugrunde zu legen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 11 N 3.11 -, und Urteil vom 5. Februar 2009 - 11 B 19.08 - Beschluss der Kammer vom 22. Januar 2019 - 3 L 698/18 - S. 3 f. d. Entscheidungsabdrucks m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - 11 B 19.08

    Autowrackplatz: immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Unterschied zwischen

    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2020 - 3 L 559/19
    Für die Beurteilung der Zweckbestimmung ist nach § 3 Abs. 3 S. 2 KrWG die Auffassung des Erzeugers oder Besitzers unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zugrunde zu legen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 11 N 3.11 -, und Urteil vom 5. Februar 2009 - 11 B 19.08 - Beschluss der Kammer vom 22. Januar 2019 - 3 L 698/18 - S. 3 f. d. Entscheidungsabdrucks m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 20.08.2008 - 1 B 186/07

    baurechtliche Beseitigungsverfügung; Kosten der Ersatzvornahme; Entsorgung;

    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2020 - 3 L 559/19
    Im Umkehrschluss kann dies bedeuten, dass eine Einlagerung - wie hier - für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr nicht als Zäsur zu der im Wege des Sofortvollzugs durchgeführten Sicherstellung anzusehen ist (zur Frage, ob Kosten für die Lagerung von Abbruchmaterial für einen Zeitraum von elf Monaten noch Kosten einer Ersatzvornahme sind: vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 20. August 2008 - 1 B 186/07 - juris Rn. 30 [offen gelassen]).
  • VG Oldenburg, 08.09.2005 - 2 A 5356/02

    Heranziehung zu Abschleppkosten für Sicherstellung eines Fahrzeugs während einer

    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2020 - 3 L 559/19
    Sie ist ihrem Wesen nach darauf gerichtet, den Gewahrsam des bisherigen Gewahrsaminhabers zu beenden und neuen Gewahrsam durch die Verwaltung oder von ihr beauftragte Personen zu begründen (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. Februar 2005 - 3 L 114/03 - juris Rn. 35 m.w.N.; VG Oldenburg, Urteil vom 8. September 2005 - 2 A 5356/02 - juris Rn. 22 m.w.N. jeweils zur Abgrenzung einer Sicherstellung von einer Ersatzvornahme im Fall des Um-/Versetzens eines PKW).
  • VG Köln, 19.11.2009 - 20 K 1143/09

    Kosteninanspruchnahme für die zweijährige Unterbringung eines American

    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2020 - 3 L 559/19
    Wie lange die Sicherstellung andauern darf bzw. welche Maßnahmen von einer Behörde hinsichtlich der Beendigung einer Sicherstellung unternommen werden müssen, ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 20 K 1143/09 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2020 - 3 L 559/19
    In Ansehung der gesetzlichen Entscheidung in § 16 VwVGBbg ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage lediglich dann geboten, wenn diese offensichtlich oder zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder sonstige atypische Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Aussetzung der Vollziehung der Maßnahme zu rechtfertigen vermögen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 13. September 2017 - 3 L 133/17 -, und vom 6. November 2014 - 3 L 159/14 - m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005/04 - juris Rn. 10 ff.; Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 85/18 - juris Rn. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 1 A 10632/08
    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2020 - 3 L 559/19
    Notwendig i.S.d. § 27 Abs. 1 S. 2 VwVGBbg ist die Vollstreckung nur dann, wenn mit der Anordnung und Durchführung von Gefahrbeseitigungsmaßnahmen im gestreckten Vollzug - ggf. auf Grund einer sofort vollziehbaren Ordnungsverfügung - nicht zugewartet werden kann, weil z.B. keine der polizeipflichtigen Personen vorhanden, erreichbar oder zur Gefahrenabwehr in der Lage ist (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. September 2003 - 3 L 196/99 - juris Rn. 49; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2009 - 1 A 10632/08 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2011 - 20 GrS 1.11

    Ersatzvornahme; vorhergehende Androhung und Festsetzung; nachträgliche

    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2020 - 3 L 559/19
    Der hier angegriffene Leistungsbescheid, mit dem der Antragsgegner Kosten einer Sicherstellung und Verwahrung i.S.d. §§ 25 Nr. 1, 26 Abs. 1 S. 1 BbgPolG geltend macht (siehe hierzu unten), ist eine Maßnahme der Vollstreckungsbehörde, wie der Verweis auf § 37 VwVGBbg in § 28 Abs. 3 S. 4 BbgPolG i.V.m. § 23 Nr. 1 lit. g) OBG verdeutlicht (vgl. zur Einstufung der Kosten als Ersatzvornahme mittels Leistungsbescheids als "Maßnahme der Vollstreckungsbehörde" nach § 39 VwVGBbg a.F.: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - OVG 20 GrS 1.11 - juris Rn. 13).
  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 85/18

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen vorläufigen Rechtsschutzantrag gegen

    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2020 - 3 L 559/19
    In Ansehung der gesetzlichen Entscheidung in § 16 VwVGBbg ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage lediglich dann geboten, wenn diese offensichtlich oder zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder sonstige atypische Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Aussetzung der Vollziehung der Maßnahme zu rechtfertigen vermögen (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 13. September 2017 - 3 L 133/17 -, und vom 6. November 2014 - 3 L 159/14 - m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005/04 - juris Rn. 10 ff.; Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2018 - 3 L 85/18 - juris Rn. 5).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2003 - 3 L 196/99
    Auszug aus VG Cottbus, 02.04.2020 - 3 L 559/19
    Notwendig i.S.d. § 27 Abs. 1 S. 2 VwVGBbg ist die Vollstreckung nur dann, wenn mit der Anordnung und Durchführung von Gefahrbeseitigungsmaßnahmen im gestreckten Vollzug - ggf. auf Grund einer sofort vollziehbaren Ordnungsverfügung - nicht zugewartet werden kann, weil z.B. keine der polizeipflichtigen Personen vorhanden, erreichbar oder zur Gefahrenabwehr in der Lage ist (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17. September 2003 - 3 L 196/99 - juris Rn. 49; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2009 - 1 A 10632/08 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1996 - 21 A 7041/95
  • VG Berlin, 16.05.2001 - 1 A 291.00
  • VG Düsseldorf, 25.05.2004 - 17 K 5043/03

    Kosten einer abfallrechtlichen Ersatzvornahme durch die Beauftragung eines

  • VG Cottbus, 13.09.2017 - 3 L 133/17

    Festsetzung eines Zwangsgeldes und die Androhung eines weiteren Zwangsgeldes

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03

    Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone

  • VG Trier, 27.07.2022 - 8 K 728/22

    Verwahrungskosten von 2.331,- EUR für ein Kfz-Kennzeichen sind unverhältnismäßig

    Aus dem gesetzessystematischen Zusammenhang der Kostenregelung des § 25 Abs. 3 Satz 1 POG ergibt sich, dass im Fall der Geltendmachung von Kosten für die Verwahrung sichergestellter Sachen die dortige Kostenfolge nur dann eintritt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der kostenauslösenden Verwahrung gem. § 23 Abs. 1 POG vorgelegen haben (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 L 559/19 -, juris m. w. N.).

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf eine Behörde in Anbetracht der ihr obliegenden Kostenminderungspflicht nicht unvertretbar lange zögern, bis sie eine Verwahrung beendet und eine Verwertung vornimmt (vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 20 K 1143/09 -, juris m. w. N., zur Verwertung gefährlicher Hunde; VG Cottbus, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 L 559/19 -, juris).

    Wie lange unter Beachtung der verschiedenen Tatbestände des § 24 Abs. 1 POG die Sicherstellung andauern darf bzw. welche Maßnahmen von der Behörde hinsichtlich der Beendigung einer Sicherstellung unternommen werden müssen, ist eine Frage der im Rahmen der Ermessensausübung zu beachtenden Verhältnismäßigkeit und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009, a.a.O.; VG Cottbus, Beschluss vom 2. April 2020, a. a. O).

    Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die zuständige Behörde, hier die Polizei, spätestens nach Ablauf eines Jahres nach erfolgter Sicherstellung prüfen muss, ob diese herausgegeben werden kann oder zu verwerten ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 16. September 2011 - 1 K 312.10 -, juris; vgl. VG Köln, Urteil vom 19. November 2009 - 20 K 1143/09 -, juris m. w. N., zur Verwertung gefährlicher Hunde; VG Cottbus, Beschluss vom 2. April 2020 - 3 L 559/19 -, juris).

  • VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20
    Äußert er sich entsprechend, deutet sein Verhalten aber auf einen Entledigungswillen hin, so kann ihm der objektive Befund der Verkehrsanschauung entgegengehalten werden (Beschluss der Kammer vom 2. April 2020 - 3 L 559/19 - juris Rn. 22 m.w.N.).
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