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   VG Cottbus, 27.02.2009 - 7 K 945/06   

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VG Cottbus, 27.02.2009 - 7 K 945/06 (https://dejure.org/2009,35599)
VG Cottbus, Entscheidung vom 27.02.2009 - 7 K 945/06 (https://dejure.org/2009,35599)
VG Cottbus, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 7 K 945/06 (https://dejure.org/2009,35599)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Darmstadt, 11.03.2004 - 3 E 815/01

    Grundwasserförderung als naturschutzrechtlicher Eingriff im Sinne des § 5 Abs 2

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2009 - 7 K 945/06
    Im Hinblick auf die in Art. 2 Abs. 1 GG postulierte allgemeine Handlungsfreiheit, also die grundrechtliche Verbürgung, durch die öffentliche Gewalt nicht mit einem Nachteil belastet zu werden, der seinen Ursprung und seine innere Rechtfertigung nicht in der verfassungsmäßigen Ordnung findet (dazu Di Fabio in Maunz, Dürig, Herzog, Grundgesetz, Stand: 42. Ergänzungslieferung, Februar 2003, Rn 12 zu Art. 2 Abs. 1 GG), hat der Adressat einer ihm erteilten "aufgedrängten" Genehmigung die Befugnis, diese Genehmigung vor den Verwaltungsgerichten mit der Begründung, er bedürfe ihrer von Rechts wegen nicht, anzufechten (vgl. VG Darmstadt, Urteil vom 11. März 2004 - 3 E 815/01 (4) -, NVwZ-RR 2005, 236 ff.).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2009 - 7 K 945/06
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Zulässigkeit von Wasserentnahmeabgaben bestehen nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 und 1300/93 -, BVerfGE 93, 319 ff.).
  • BGH, 03.02.2000 - III ZR 296/98

    Polizeiliche Untersagung der Naßauskiesung; Berücksichtigung rechtmäßigen

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2009 - 7 K 945/06
    Eine nach § 7 WHG erteilte Erlaubnis hat eine Legalisierungswirkung für die zugelassene Gewässerbenutzung, so dass ohne Widerruf der Erlaubnis eine solche Nutzung - soweit sie sich im Rahmen der Erlaubnis hält - nicht auf der Grundlage der (wasser-)polizeilichen Generalklausel untersagt werden kann (BGH, Urteil vom 3. Februar 2000 - III ZR 296/98 -, BGHZ 143, 362 ff.).
  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77

    Wasserrechtliche Planfeststellung betreffend die Anlegung von Fischteichen;

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2009 - 7 K 945/06
    Dabei ist nicht an abstrakte, allgemein geltende Erwägungen anzuknüpfen, sondern von einer konkreten Betrachtungsweise auszugehen (BVerwG, Urteil vom 12. September 1980 - IV C 89.77 -, NJW 1981, 837).
  • BGH, 05.10.1995 - III ZR 61/93

    Rechtsnatur wasserrechtlicher Erlaubnisse in Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Cottbus, 27.02.2009 - 7 K 945/06
    Die wasserrechtliche Erlaubnis begründet nur eine öffentlich-rechtliche Benutzungsbefugnis, kein gegenüber jedermann wirkendes Recht zur Gewässerbenutzung (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1995 - III ZR 61/93 -, DÖV 1996, 471 ff.).
  • VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 767/09

    Meldepflicht für Gartenbrunnen

    Besteht keine Pflicht zum Antrag, darf dem Bürger auch nicht gegen seinen Willen ein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt aufgedrängt werden (Schmitz in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 22 Rdnr. 28; vgl. auch VG Darmstadt, NVwZ-RR 2005, 236; VG Cottbus, Urteil vom 27. Februar 2009 - 7 K 945/06 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11

    Sondernutzungsgebührenfestsetzung in Niedersachsen im Zusammenhang mit der

    Die rechtliche Beurteilung einer Vorfrage erlangt daher keine selbständige Verbindlichkeit, sofern sie nicht hinreichend erkennbar zu einer besonderen Entscheidung verselbständigt ist (Sachs, a. a. O., § 43 Rn. 59) oder eine erweiterte Tatbestandswirkung besteht, d. h. eine besondere gesetzliche Vorschrift eine Feststellungswirkung anordnet, durch welche die Beurteilung der jeweiligen Vorfrage in die Bindungswirkung der getroffenen Regelung einbezogen wird (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 43 Rnrn. 26 und 31; vgl. auch VG Cottbus, Urt. v. 27.2. 2009 - 7 K 945/06 -, juris, Langtext Rnrn. 19 ff.).
  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 1 K 1019/12

    Schulrecht

    Ungeachtet der Frage, ob der Rechtsprechung zu folgen wäre, die in den Fällen einer "aufgedrängten" Genehmigung eine Anfechtbarkeit grundsätzlich bejaht (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 5. Juli 2012 - W 5 K 11.255 -, juris Rn. 17; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 16. Dezember 2009 - 4 K 767/09.NW -, juris Rn. 37; VG Cottbus, Urteil vom 27. Februar 2009 - 7 K 945/06 -, juris Rn. 20; VG Darmstadt, Urteil vom 11. März 2004 - 3 E 815/01 (4) -, NVwZ-RR 2005, 236, juris Rn. 24; s. auch VG Cottbus, Urteil vom 23. Februar 2006 - 3 K 37/06 -, juris Rn. 13 f.), können dem Bescheid vom 27. September 2012 jedenfalls (auch) nachteilige Folgen zulasten der Klägerin nicht abgesprochen werden.
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