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   VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 493/06   

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VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 493/06 (https://dejure.org/2009,31533)
VG Cottbus, Entscheidung vom 27.11.2009 - 5 K 493/06 (https://dejure.org/2009,31533)
VG Cottbus, Entscheidung vom 27. November 2009 - 5 K 493/06 (https://dejure.org/2009,31533)
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  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 12 UE 1739/95

    Keine Erledigung einer Abschiebungsandrohung durch Ablauf der Ausreisefrist oder

    Auszug aus VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 493/06
    Dem Kläger kann insoweit das Rechtsschutzbedürfnis an einer Anfechtung der Verkürzungsentscheidung nicht abgesprochen werden, denn der Kläger ist durch die Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach wie vor beschwert, weil bei Aufhebung der Verkürzungsentscheidung der zwischenzeitliche Aufenthalt noch rechtmäßig gewesen und die Grundlage für die Abschiebung entfallen wäre, die ihrerseits das Verbot der Wiedereinreise nach § 11 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) ausgelöst hat (vgl. Hessischer VGH, Urt. v. 17. Februar 1997 - 12 UE 1739/95 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10. Oktober 2007 - 11 S 2967/06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15. Oktober 2003 - 11 S 910/03 -, juris).

    Eine Erledigung der Abschiebungsandrohung ist durch die Abschiebung nicht eingetreten (vgl. Hessischer VGH, Urt. v. 17. Februar 1997 - 12 UE 1739/95 -, juris; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand: Oktober 2009, II § 59 Rn. 152.2; s. auch BVerwG, Urt. v. 16. Juli 2002 - 1 C 8.02 -, juris).

    Als maßgeblich in Rechnung zu stellen sind vor allem Art und Grund der Veränderung der Sachlage und ein eventuelles Verschulden des Ausländers hieran sowie die Dauer des bisherigen Aufenthalts und der restlichen Geltung der Aufenthaltsgenehmigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Februar 1996 - 1 B 20.96 -, juris; BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, juris; Hessischer VGH, Urt. v. 17. Februar 1997 - 12 UE 1739/95 -, juris; Hailbronner, AuslR, Stand: August 2009, AufenthG § 7 Rn. 32; Müller in HK-AuslR, AufenthG § 7 Rn. 12; Renner, AuslR, 8. Aufl. 2005, AufenthG § 7 Rn. 35).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 11 S 2967/06

    Wirkungen der nachträglichen zeitlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 493/06
    Dem Kläger kann insoweit das Rechtsschutzbedürfnis an einer Anfechtung der Verkürzungsentscheidung nicht abgesprochen werden, denn der Kläger ist durch die Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach wie vor beschwert, weil bei Aufhebung der Verkürzungsentscheidung der zwischenzeitliche Aufenthalt noch rechtmäßig gewesen und die Grundlage für die Abschiebung entfallen wäre, die ihrerseits das Verbot der Wiedereinreise nach § 11 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) ausgelöst hat (vgl. Hessischer VGH, Urt. v. 17. Februar 1997 - 12 UE 1739/95 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10. Oktober 2007 - 11 S 2967/06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15. Oktober 2003 - 11 S 910/03 -, juris).

    Ungeachtet der Frage, ob die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 28. Mai 1991 - 1 C 20.89 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10. Oktober 2007 - 11 S 2967/06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15. Oktober 2003 - 11 S 910/03 -, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12. Juli 2006 - 18 B 119/06 -, juris; Müller in HK-AuslR, 2008, AufenthG § 7 Rn. 16) erfüllt sind, erweist sich die Verfügung des Beklagten jedenfalls als ermessensfehlerhaft.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 11 S 910/03

    Ordnungsgemäße Beschäftigung - endgültig gesichertes nationales Aufenthaltsrecht

    Auszug aus VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 493/06
    Dem Kläger kann insoweit das Rechtsschutzbedürfnis an einer Anfechtung der Verkürzungsentscheidung nicht abgesprochen werden, denn der Kläger ist durch die Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach wie vor beschwert, weil bei Aufhebung der Verkürzungsentscheidung der zwischenzeitliche Aufenthalt noch rechtmäßig gewesen und die Grundlage für die Abschiebung entfallen wäre, die ihrerseits das Verbot der Wiedereinreise nach § 11 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) ausgelöst hat (vgl. Hessischer VGH, Urt. v. 17. Februar 1997 - 12 UE 1739/95 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10. Oktober 2007 - 11 S 2967/06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15. Oktober 2003 - 11 S 910/03 -, juris).

    Ungeachtet der Frage, ob die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 28. Mai 1991 - 1 C 20.89 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10. Oktober 2007 - 11 S 2967/06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15. Oktober 2003 - 11 S 910/03 -, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12. Juli 2006 - 18 B 119/06 -, juris; Müller in HK-AuslR, 2008, AufenthG § 7 Rn. 16) erfüllt sind, erweist sich die Verfügung des Beklagten jedenfalls als ermessensfehlerhaft.

  • VG Münster, 16.10.2007 - 5 K 686/06

    Anpruch auf Aufenthalt aufgrund ausreichender Mitwirkung in Form von einer

    Auszug aus VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 493/06
    Die vom Kläger hiergegen erhobene Klage ist beim erkennenden Gericht unter dem Aktenzeichen 5 K 686/06 anhängig.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes, insbesondere des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen, wird auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und zu den Aktenzeichen 5 K 686/06 und 5 L 402/05 sowie den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Beklagten Bezug genommen.

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

    Auszug aus VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 493/06
    Holt er es aus welchen Gründen auch immer nicht ab, wird der Brief von der Post an den Absender zurückgesandt; der Zustellungsversuch ist dann gescheitert (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. April 1999 - 1 C 24.97 -, Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19; BVerwG, Urt. v. 29. Juni 1990 - 8 C 22.89 -, BVerwGE 85, 213; Sadler, VwVG/VwZG, 5. Aufl. 2002, VwZG § 4 Rn. 18; Engelhardt/App, VwVG/VwZG, 8. Aufl. 2008, VwZG § 4 Rn. 14).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 493/06
    Als maßgeblich in Rechnung zu stellen sind vor allem Art und Grund der Veränderung der Sachlage und ein eventuelles Verschulden des Ausländers hieran sowie die Dauer des bisherigen Aufenthalts und der restlichen Geltung der Aufenthaltsgenehmigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Februar 1996 - 1 B 20.96 -, juris; BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, juris; Hessischer VGH, Urt. v. 17. Februar 1997 - 12 UE 1739/95 -, juris; Hailbronner, AuslR, Stand: August 2009, AufenthG § 7 Rn. 32; Müller in HK-AuslR, AufenthG § 7 Rn. 12; Renner, AuslR, 8. Aufl. 2005, AufenthG § 7 Rn. 35).
  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung;

    Auszug aus VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 493/06
    Eine Erledigung der Abschiebungsandrohung ist durch die Abschiebung nicht eingetreten (vgl. Hessischer VGH, Urt. v. 17. Februar 1997 - 12 UE 1739/95 -, juris; Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand: Oktober 2009, II § 59 Rn. 152.2; s. auch BVerwG, Urt. v. 16. Juli 2002 - 1 C 8.02 -, juris).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 493/06
    Da der Beklagte die dem Kläger erteilte Aufenthaltserlaubnis nicht hätte befristen dürfen, ist - da eine Abschiebungsandrohung gemäß § 59 Abs. 1 AufenthG, die mit der Grundverfügung verbunden wurde, als Vollstreckungsmaßnahme jedenfalls dann, wenn nicht eine Ausreisepflicht unabhängig vom Grundverwaltungsakt besteht, grundsätzlich auch das rechtliche Schicksal des Grundverwaltungsaktes teilt (vgl. Funke-Kaiser in GK-AufenthG, II § 59 Rn. 133 f.) - auch die in der angefochtenen Verfügung vom 27. Juni 2005 enthaltene Abschiebungsandrohung rechtswidrig, denn der Kläger war im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. November 1996 - 1 C 6.95 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 28. Oktober 1992 - 9 B 179.92 -, juris) nicht zur Ausreise verpflichtet.
  • BVerwG, 29.06.1990 - 8 C 22.89

    Wehrpflicht - Bekanntgabe des Einberufungsbescheides - Zustellung

    Auszug aus VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 493/06
    Holt er es aus welchen Gründen auch immer nicht ab, wird der Brief von der Post an den Absender zurückgesandt; der Zustellungsversuch ist dann gescheitert (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. April 1999 - 1 C 24.97 -, Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19; BVerwG, Urt. v. 29. Juni 1990 - 8 C 22.89 -, BVerwGE 85, 213; Sadler, VwVG/VwZG, 5. Aufl. 2002, VwZG § 4 Rn. 18; Engelhardt/App, VwVG/VwZG, 8. Aufl. 2008, VwZG § 4 Rn. 14).
  • BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 20.89

    Aufenthaltserlaubnis - Nachträgliche Befristung - Eintritt der Unanfechtbarkeit -

    Auszug aus VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 493/06
    Ungeachtet der Frage, ob die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. v. 28. Mai 1991 - 1 C 20.89 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10. Oktober 2007 - 11 S 2967/06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15. Oktober 2003 - 11 S 910/03 -, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12. Juli 2006 - 18 B 119/06 -, juris; Müller in HK-AuslR, 2008, AufenthG § 7 Rn. 16) erfüllt sind, erweist sich die Verfügung des Beklagten jedenfalls als ermessensfehlerhaft.
  • BVerwG, 28.10.1992 - 9 B 179.92

    Asylverfahren, Anfechtungsklage gegen Aufenthaltsbeendigung; maßgebender

  • BVerwG, 13.02.1996 - 1 B 20.96

    Berücksichtigung sonstiger persönlicher Umstände eines Ausländers bei der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2006 - 18 B 119/06

    Aufenthaltserlaubnis Beschränkung Befristung Beurteilungszeitpunkt besondere

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