Rechtsprechung
VG Düsseldorf, 06.10.2020 - 20 L 1778/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,86364) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 06.10.2020 - 20 L 1778/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - 4 B 1590/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Düsseldorf, 26.04.2017 - 12 O 227/16
Euro Collect GmbH wegen drei Verstößen gegen Verbraucherschutzrechte verurteilt
Auszug aus VG Düsseldorf, 06.10.2020 - 20 L 1778/20
In diesem Zusammenhang berief er sich vor allem auch auf das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 26. April 2017, 12 O 227/16, durch das die Antragstellerin verpflichtet wurde, es zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen Verbraucher zum Ausgleich einer angeblichen Forderung zu mahnen oder mahnen zu lassen, wenn das zusammen mit der Aufforderung übersandte Formular "Rückantwort" folgende Textpassage enthält: "Wir weisen darauf hin, dass wir Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen Forderungen aus Vertragsverhältnissen an die SCHUFA [...] übermitteln, soweit der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat, die vorstehend genannte Forderung nicht ausgeglichen wird und die Weitergabe der Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder eines Dritten erforderlich ist." Das Landgericht hatte angenommen, es würde nicht ausreichend deutlich, dass einfaches Bestreiten genüge, um die Weiterleitung der Daten zu verhindern, insbesondere indem bezüglich der Rückantwort gefordert worden sei, Gründe für das Bestreiten auf einem gesonderten Blatt auszuführen und das Antwortschreiben in jedem Falle umgehend unterschrieben zurückzusenden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2004 - 4 B 1637/04
Streitwert bei Erteilung sowie dem Widerruf einer Gewerbeerlaubnis ; Bestimmung …
Auszug aus VG Düsseldorf, 06.10.2020 - 20 L 1778/20
Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG und orientiert sich im Hinblick auf die mit dem Widerruf der Registrierung verbundenen Schließungsverfügung und Zwangsmittelandrohung an der Rechtsprechung des OVG NRW zum Recht der Gewerbeuntersagung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - 4 B 1637/04 -, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2017 - 4 A 1924/14
Auszug aus VG Düsseldorf, 06.10.2020 - 20 L 1778/20
Es handelt sich bei der Norm vielmehr um eine gebundene Entscheidung, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 4 A 1924/14 -, juris Rn. 13.