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   VG Düsseldorf, 17.08.2000 - 6 K 6812/99   

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https://dejure.org/2000,8471
VG Düsseldorf, 17.08.2000 - 6 K 6812/99 (https://dejure.org/2000,8471)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.08.2000 - 6 K 6812/99 (https://dejure.org/2000,8471)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. August 2000 - 6 K 6812/99 (https://dejure.org/2000,8471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen wiederholter Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss; Verweigerung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; Bindungswirkung eines Strafurteils; Berücksichtigung einer im Bundeszentralregister und ...

  • archive.org
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG §§ 29 65
    Berücksichtigung von bereits im Bundeszentralregister und Verkehrszentralregister gelöschten Eintragungen bei der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis nach neuem Fahrerlaubnisrecht

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 141
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.08.2000 - 6 K 6812/99
    Hinsichtlich der Bindungswirkung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung, der dem jetzigen § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG entspricht, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 46.87 - (in: NZV 1988, 238 f. = DAR 1988, 390 f.) ausgeführt, dass eine Bindungswirkung nur anzunehmen sei, wenn das Strafurteil eine eigenständige Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen enthalte.
  • VG Regensburg, 15.03.2000 - RO 9 K 99.00696

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung; Verwertung von

    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.08.2000 - 6 K 6812/99
    Urteil vom 15.03.2000 - RO 9 K 99.00696 - in: NZV 2000, Seite 223 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2003 - 10 S 2316/02

    Verwertung getilgter Straftaten; Erledigung durch Rechtsänderung -

    Die hiermit verbundene Rechtsunsicherheit zeigt sich schon daran, dass verschiedene Gerichte die Lücke auf verschiedene Weise zu füllen versuchten (vgl. VG Düsseldorf, NZV 2001, 141; VG Gelsenkirchen, zitiert nach BVerwG, Urt. v. 12.7.2001; VG Regensburg, NZV 2000, 223) Folglich diente die - unterstellt - rückwirkende Neuregelung der Herstellung von Rechtssicherheit in diesem Punkt.
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