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   VG Düsseldorf, 24.10.2019 - 31 K 17010/17.O   

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VG Düsseldorf, 24.10.2019 - 31 K 17010/17.O (https://dejure.org/2019,56414)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.10.2019 - 31 K 17010/17.O (https://dejure.org/2019,56414)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 31 K 17010/17.O (https://dejure.org/2019,56414)
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  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.10.2019 - 31 K 17010/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, juris, Rn. 25 ff., m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, juris, Rn. 15 ff.

    Auch bewirken schwerwiegende Vorsatzstraftaten zwar generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, juris, Rn. 25 ff., m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, a.a.O., Rn. 30 ff., m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18.Juni 2015 - 2 C 9.14 - a.a.O., Rn. 36 ff., m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18.Juni 2015 - 2 C 9.14 -, a.a.O., Rn. 38.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2018 - 3d B 1680/18
    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.10.2019 - 31 K 17010/17
    Die hiergegen erhobene Beschwerde des Klägers hat das OVG NRW mit Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 3d B 1680/18.O - zurückgewiesen.

    So OVG NRW ebenso im Beschluss vom 19. Dezember 2018 im Beschwerdeverfahren - 3d B 1680/18.O -, juris, Rn. 5.

    Der Disziplinarsenat des OVG NRW hat an dieser Einschätzung im Beschwerdeverfahren - 3d B 1680/18.O - auch nach erneuter Überprüfung unter Berücksichtigung auch der vom Kläger in den Blick genommenen Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes NRW festgehalten.

    OVG NRW im Beschluss vom 19. Dezember 2018 im Beschwerdeverfahren - 3d B 1680/18.O -, juris, Rn. 6 ff.

  • BVerwG, 08.06.2017 - 2 B 5.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Aussprache der Maßnahme unter

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.10.2019 - 31 K 17010/17
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2017 - 2 B 5.17 -, juris, Rn 31 und vom 7. November 2014 - 2 B 45.14 -, juris, Rn. 22, m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 A 634/09 -, juris, Rn. 23 ff.

    BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 2 B 5.17 -, juris, Rn. 33, m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 3d A 754/12

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen eines schwerwiegendes

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.10.2019 - 31 K 17010/17
    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) habe im Fall des Besitzes kinderpornographischer Schriften eines Oberstudiendirektors, Urteil vom 28. September 2016 - 3d A 754/12.O -, trotz der Verhängung einer Geldstrafe im Strafverfahren von nur 50 Tagessätzen auf die Höchstmaßnahme erkannt.

    Dies folgt bereits daraus, dass es sich hierbei um die Abbildung des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern i. S. d. § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB handelt und die Nachfrage nach derartigen Bildern zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde beiträgt, vgl. hierzu auch OVG NRW, Urteil vom 28. September 2016 - 3d A 754/12 -, a.a.O., Rn. 98, m.w.N.

  • BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 61.18

    Zulassung der Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.10.2019 - 31 K 17010/17
    Es werde auch auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 2019 - 2 B 61.18 - hingewiesen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Juli 2019 - 2 B 61.18 (2 C 12.19) - die Revision gegen dieses Urteil zur Klärung der Frage zugelassen, ob bei der disziplinaren Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischer Schriften bei einem Beamten im Justizvollzugsdienst ein besonderer Bezug zum Statusamt des Beamten vorliegt, der nach der Rechtsprechung unter Geltung des gesetzlichen Strafrahmens von bis zu zwei Jahren (§ 184b Abs. 4 StGB a.F.) wie bei beamteten Lehrern und Polizeibeamten dazu führt, dass der Orientierungsrahmen für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis reicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2018 - 3d A 2378/15

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.10.2019 - 31 K 17010/17
    Nach der Rechtsprechung des OVG NRW, Urteil vom 27. Juni 2018 - 3d A 2378/15.O - indiziere das Fehlverhalten des vorsätzlichen Besitzes kinderpornographischer Schriften bei einem Justizvollzugsbeamten anders als bei Lehrern oder Polizeibeamten nicht den die Höchstmaßnahme rechtfertigenden unwiederbringlichen Vertrauensverlust.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 27. Juni 2018 - 3d A 2378/15.O -, juris, Rn. 118 ff., nicht rechtskräftig.

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.10.2019 - 31 K 17010/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris, Rn. 20.
  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.10.2019 - 31 K 17010/17
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Juli 2019 - 2 B 61.18 (2 C 12.19) - die Revision gegen dieses Urteil zur Klärung der Frage zugelassen, ob bei der disziplinaren Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischer Schriften bei einem Beamten im Justizvollzugsdienst ein besonderer Bezug zum Statusamt des Beamten vorliegt, der nach der Rechtsprechung unter Geltung des gesetzlichen Strafrahmens von bis zu zwei Jahren (§ 184b Abs. 4 StGB a.F.) wie bei beamteten Lehrern und Polizeibeamten dazu führt, dass der Orientierungsrahmen für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis reicht.
  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.10.2019 - 31 K 17010/17
    Diese Umstände können grundsätzlich nur herangezogen werden, um Abstufungen innerhalb des Orientierungsrahmens zu begründen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 -, juris, Rn. 10.
  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.10.2019 - 31 K 17010/17
    Die vom Kläger herangezogene Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 -, juris, verlangt danach keine andere Beurteilung, weil sie sich nicht mit den in jüngerer und jüngster Zeit ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zum Disziplinarmaß in Fällen außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischer Dateien durch Beamte befasst.
  • BVerwG, 28.02.2017 - 2 B 85.16

    Verminderung der Schuldfähigkeit des Beamten bei Begehung der Tat (hier: Besitz

  • BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 61.07

    Rechtliches Gehör; vorweggenommene Beweiswürdigung; Unmittelbarkeit der

  • BVerwG, 07.11.2014 - 2 B 45.14

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Begründungsfrist; Ausschlussfrist;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 1 A 634/09

    Gelegenheit zur aktiven Teilnahme an allen Entscheidungsprozessen zu personellen,

  • BVerwG, 17.07.2013 - 2 B 27.12

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme; ungenehmigte Nebentätigkeit während der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2016 - 3d A 2434/13

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schwerwiegenden

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