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   VG Darmstadt, 19.05.2017 - 5 L 1477/17.DA   

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https://dejure.org/2017,41339
VG Darmstadt, 19.05.2017 - 5 L 1477/17.DA (https://dejure.org/2017,41339)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 19.05.2017 - 5 L 1477/17.DA (https://dejure.org/2017,41339)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 19. Mai 2017 - 5 L 1477/17.DA (https://dejure.org/2017,41339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs. 2 S 4 AufenthG, FreizügG/EU § 11 Abs. 1 S 11, FreizügG/EU § 6 Abs. 1, FreizügG/EU § 7 Abs. 2 S 1
    Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots bei Verlustfeststellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots bei Verlustfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11

    Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 19.05.2017 - 5 L 1477/17
    Ist wie vorliegend fraglich, welches Bundesland zuständig ist, ist zunächst zu prüfen, ob spezielle koordinierte landesrechtliche Kompetenznormen vorliegen, und ansonsten unter entsprechender Anwendung der mit § 3 VwVfG übereinstimmenden Regelungen über die örtliche Zuständigkeit in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder die Zuständigkeit zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 22.03.2012, 1 C 5.11 Rn. 17, zitiert nach juris).
  • VG Arnsberg, 29.06.2018 - 5 K 4667/17
    Letzterem Antrag hat das Gericht mit Beschluss vom 29. Mai 2017 - 5 L 1477/17.A - entsprochen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteilig ten im Übrigen wird auf den Inhalt der Verfahrensakte und der beigezogenen Verwal tungsvorgänge des Bundesamtes (hier insbesondere den angefochtenen Bescheid des Bundesamtes und die Anhörungsniederschrift) sowie der Verfahrensakten 5 L 1477/17.A und 5 K 1781/13.A Bezug genommen.

    In seinem Beschluss vom 29. Mai 2017 - 5 L 1477/17.A - hat das Gericht zu dem Asylfolgebegehren des Klägers Folgendes ausgeführt:.

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