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   VG Darmstadt, 23.01.2018 - 23 K 1768/16.DA.PV   

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https://dejure.org/2018,8578
VG Darmstadt, 23.01.2018 - 23 K 1768/16.DA.PV (https://dejure.org/2018,8578)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23.01.2018 - 23 K 1768/16.DA.PV (https://dejure.org/2018,8578)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 23 K 1768/16.DA.PV (https://dejure.org/2018,8578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 Abs 3 S 2 HPVG, § 40 Abs 4 S 3 HPVG
    Berechnung der Freistellungen im Personalrat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Freistellungen im Personalrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 06.12.2017 - 22 A 2843/16

    Verteilung der Freistellungen im Personalrat

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.01.2018 - 23 K 1768/16
    Schließlich sieht sich die Kammer an ihrer Entscheidung zu Gunsten der Berücksichtigung der Gesamtstimmen und der Möglichkeit von (listenübergreifenden) Teilfreistellungen auch nicht durch den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 06.12.2017 (22 A 2843/16.PV) gehindert, dessen Existenz in der mündlichen Verhandlung bereits erwähnt worden war und der der Kammer nach Schluss der Verhandlung im Wortlaut bekannt geworden ist.

    Bei der zugrundeliegenden Berechnung bezüglich der Listen haben zudem sowohl das VG Wiesbaden in seiner Ausgangsentscheidung (Beschl. v. 07.11.2016 - 23 K 1222/16.WI.PV -) als auch der Hess.VGH in seiner jetzigen Beschwerdeentscheidung (22 A 2843/16.PV) für die Berechnung der Listenquotienten sämtliche Stimmen und sämtliche Freistellungen in das Berechnungsverfahren einbezogen, was die Kammer als Indiz dafür sieht, dass die von ihr für zutreffend erachtete Berechnung anhand der Gesamtstimmen und der Gesamtfreistellungen die Richtige ist.

  • VG Darmstadt, 29.08.2017 - 23 K 1421/16

    Freistellung von Personalratsmitgliedern

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.01.2018 - 23 K 1768/16
    Teilfreistellungen anstelle von Vollzeitfreistellungen darf der Personalrat auch listenübergreifend beschließen (wie Beschl. vom 29.08.2017, 23 K 1421/16.DA.PV).

    Dass es grundsätzlich zulässig ist, derartige Teilfreistellungen auch listenübergreifend zu beschließen, hat die Kammer bereits in ihrer Entscheidung vom 29.08.2017 (23 K 1421/16.DA.PV) festgestellt.

  • VGH Hessen, 26.11.2013 - 22 A 2075/12

    Freistellung von Personalratsmitgliedern gemäß § 40 Abs. 3 Satz 2 HPVG

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.01.2018 - 23 K 1768/16
    Auch die ausführliche Entscheidung des Hess.VGH vom 26.11.2013 (22 A 2075/12.PV; juris) verhält sich zu dieser Frage nicht, sondern lässt die einzustellenden Parameter offen, weil seinerzeit - anders als in dem hier zu entscheidenden Fall - bei allen denkbaren Varianten dasselbe Ergebnis herausgekommen ist.
  • VGH Hessen, 27.04.2006 - 22 TL 2270/05

    Auswahl der freizustellenden Personalratsmitglieder; Verteilungsverfahren

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.01.2018 - 23 K 1768/16
    Dies gilt auch und gerade, wenn man gleichzeitig die von den Beteiligten nicht bestrittene und auch vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 27.04.2006 (22 TL 2270/05) ausdrücklich getroffene Festlegung berücksichtigt, dass das Verteilungsverfahren Hare-Niemeyer anzuwenden sei.
  • BVerwG, 10.09.2018 - 5 PB 2.18

    Anrechnung; Anrechnung des Vorsitzenden; Beschwerde; Darlegungsanforderungen;

    Diese Rechtsansicht entspricht auch der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung der zu der landesrechtlichen Regelung des § 40 Abs. 3 Satz 2 HPVG ergangenen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. VG Frankfurt a.M., Urteil vom 27. September 2004 - 23 L 3458/04 - PersV 2005, 179 ; VG Wiesbaden, Beschluss vom 7. November 2016 - 23 K 1222/16.WI.PV - nicht veröffentlicht ; VG Darmstadt, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 23 K 1768/16.DA.PV - PersV 2018, 313 ).

    Wäre dessen Freistellung - wofür sich die Beschwerde ausspricht - bereits vorab vom Gesamtkontingent der Freistellungen abzuziehen, wäre es dem Wortsinn nach schwerlich möglich, die Freistellung des Vorsitzenden, die dann nach dem Abzug schon nicht mehr Teil der weiteren Berechnung gewesen wäre, noch auf deren Ergebnis "anzurechnen" (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 23. Januar 2018 - 23 K 1768/16.DA.PV - PersV 2018, 313 ).

  • VGH Hessen, 26.09.2019 - 22 A 430/18
    Die Beschwerde der Antragssteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 23. Januar 2018 - 23 K 1768/16.DA - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 23. Januar 2018 - 23 K 1768/16.DA.PV - aufzuheben,.

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