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   VG Dresden, 04.04.2018 - 1 K 2972/16   

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VG Dresden, 04.04.2018 - 1 K 2972/16 (https://dejure.org/2018,13840)
VG Dresden, Entscheidung vom 04.04.2018 - 1 K 2972/16 (https://dejure.org/2018,13840)
VG Dresden, Entscheidung vom 04. April 2018 - 1 K 2972/16 (https://dejure.org/2018,13840)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 118/17

    Wohngeldanspruch; Verkürzung des Bewilligungszeitraums; Tilgung eines Darlehens;

    Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 WoGG 2013 soll Wohngeld zwar grundsätzlich für zwölf Monate bewilligt werden, sodass auch die Ablehnung von Wohngeld in der Regel eine Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten umfasst, wobei veränderte Verhältnisse nach Maßgabe des § 27 WoGG 2013, der die Voraussetzungen für eine Änderung des Wohngeldes regelt, zu berücksichtigen sind.(Vgl. hierzu: VG Ansbach, Urteil vom 07.04.2011 - AN 14 K 11.00148 -, Rn. 24, juris.) Ist jedoch zu erwarten, dass sich die maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von zwölf Monaten erheblich ändern, soll der Bewilligungszeitraum entsprechend verkürzt werden; im Einzelfall kann der Bewilligungszeitraum geteilt werden (§ 25 Abs. 1 Satz 2 WoGG 2013).(Vgl. hierzu: VG Dresden, Urteil vom 04.04.2018 - 1 K 2972/16 -, Rn. 27, juris.) Danach steht der Wohngeldstelle lediglich ein eingeschränktes Ermessen hinsichtlich der Verkürzung des Bewilligungszeitraums zu, sodass der Bewilligungszeitraum bei absehbaren maßgeblichen Änderungen in der Regel zu verkürzen ist.(Vgl. Zimmermann , in: Ehmann/Karmanski/Kuhn-Zuber, Gesamtkommentar SRB, 2. Auflage 2018, § 25 WoGG, Rn. 1.).

    Daher ist vorliegend zu berücksichtigen, dass der Wohngeldstelle bereits bei Bescheiderlass im Monat August 2015 bekannt war, dass das Arbeitsverhältnis des Sohnes der Klägerin mit Ende des Monats September 2015 auslaufen wird und damit die Einkommensquelle eines Haushaltsmitglieds vollständig entfallen wird.(Vgl. Bl. 21 der Verwaltungsakte des Beklagten. Zur Verkürzung des Bewilligungszeitraums: BVerwG, Urteil vom 23.01.1990 - 8 C 58/89 -, Rn. 25, juris (zur alten Rechtslage) sowie VG Dresden, Urteil vom 04.04.2018 - 1 K 2972/16 -, Rn. 27, juris.) Hierin liegt eine bereits zum Entscheidungszeitpunkt absehbare und belegte erhebliche Änderung der Verhältnisse, sodass das Ermessen rechtmäßig nur dahingehend hat ausgeübt werden können, dass eine erneute Prüfung des Wohngeldanspruchs zum 01.10.2015 vorzunehmen war.

  • VG Stuttgart, 28.06.2019 - 18 K 17763/17

    Fehlerhafte wohngeldrechtliche Plausibilitätsberechnung

    Daher sind bei ihr - anders als bei der im Anschluss vorzunehmenden konkreten Berechnung des Wohngeldes - zunächst alle positiven Zuflüsse zu berücksichtigen, unabhängig von deren Einkommensqualität (vgl. VG Dresden, Urt. v. 04.04.2018 - 1 K 2972/16 -, juris Rn. 23).
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