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   VG Dresden, 18.08.2022 - 4 L 433/22   

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VG Dresden, 18.08.2022 - 4 L 433/22 (https://dejure.org/2022,30301)
VG Dresden, Entscheidung vom 18.08.2022 - 4 L 433/22 (https://dejure.org/2022,30301)
VG Dresden, Entscheidung vom 18. August 2022 - 4 L 433/22 (https://dejure.org/2022,30301)
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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weiterleitung von Fördermitteln ist keine Dienstleistungskonzessionsvergabe!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus VG Dresden, 18.08.2022 - 4 L 433/22
    Damit vergibt der Antragsgegner auf der Grundlage seiner Ausschreibung, anders als es in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts der Fall war (Beschl. v. 2. Mai 2007 - 6 B 10/07), keinen öffentlichen Auftrag und wird daher auch nicht als "Nachfrager am Markt" tätig.

    In einer solchen Rolle würde er sich nicht grundlegend von anderen Markteilnehmern unterscheiden und der hierzu gehörende Werk- oder Dienstvertrag wäre dem Privatrecht zuzuordnen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Mai 2007 - 6 B 10/07 m. w. N.).

    Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist als einheitlicher Vorgang insgesamt dem Privatrecht zuzuordnen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Mai 2007, a.a.O.).

    Maßgeblich für die Zuordnung eines Rechtsverhältnisses zum öffentlichen Recht oder zum Privatrecht ist nicht das Ziel, sondern die Rechtsform staatlichen Handels (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. Mai 2007, a.a.O., Rn 8, m.w. N.).

  • VG Dresden, 23.08.2019 - 4 L 416/19

    Mitteilung über Ergebnis des Auswahlverfahrens ist kein Verwaltungsakt!

    Auszug aus VG Dresden, 18.08.2022 - 4 L 433/22
    Ist mit dem Vergabeverfahren des Antragsgegners aber schon keine Dienstleistungskonzession verbunden, kommt es auf das Vorliegen der Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 GWB nicht an (vgl. so schon VG Dresden Beschl. v. 23. August 2019 - 4 L 416/19 -).

    Dieses Informationsschreiben hat keinen Verwaltungsaktcharakter, weil hierin keine Regelung mit Außenwirkung zu sehen ist (vgl. VG Darmstadt, Beschl. v. 10. September 2015 - 4 L 1180/15 - VG Dresden, Beschl. v. 14. August 2019 - 4 L 416/19 - a.A. BayVGH, Beschl. v. 15. November 2018 - 21 CE 18.854 -).

  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus VG Dresden, 18.08.2022 - 4 L 433/22
    Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Wortlaut einer Verwaltungsvorschrift auslegungsbedürftig erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Januar 1996 - 11 C 5/95 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.2016 - 10 C 3.15

    Rückabwicklung einer Sportförderung für den Betrieb einer Kletterhalle wegen

    Auszug aus VG Dresden, 18.08.2022 - 4 L 433/22
    Dieses Durchführungsverbot gilt, solange die vorbeugende Prüfung der Kommission, die nach Artikel 108 Abs. 3 Satz 2 vorgesehen ist, nicht abgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2016 - 10 C 3/15 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2021 - 6 A 10376/21

    Telekommunkation; Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next

    Auszug aus VG Dresden, 18.08.2022 - 4 L 433/22
    Allerdings gehören die durch den im vorliegenden Fall zur Weiterleitung der dem Antragsgegner zugewendeten Fördermittel geplanten Vertrag zu begründenden Rechte und Pflichten, insbesondere die Erfüllung der durch die Zuwendungsbescheide und die einschlägigen Förderrichtlinien statuierten Pflichten des Zuwendungsempfängers schwerpunktmäßig dem öffentlichen Recht an, sodass auch der Vertrag öffentlich-rechtlicher Natur ist und die Einstufung des Vertrags als privatrechtlich durch die BNBest-Breitband keine entscheidende Bedeutung zukommt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16. Juli 2021 - 6 A 10376/21 m.w.N.).
  • VK Niedersachsen, 01.12.2020 - VgK-43/20
    Auszug aus VG Dresden, 18.08.2022 - 4 L 433/22
    Leistungsbezogen dagegen solche, die die Angebotswertung betreffen (vgl. VK Lüneburg, Beschl. v. 1. Dezember 2020 - VgK-43/2020 -).
  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92

    Beseitigung eines Kabels nach Erlöschen eines Leitungsrechts infolge Einziehung

    Auszug aus VG Dresden, 18.08.2022 - 4 L 433/22
    Das hat zur Folge, dass sich das Grundstückseigentum nicht auf die darin verlegten Leitungen erstreckt (vgl. BGH, Urt. v. 1. Februar 1994 - VI ZR 229/92; Ellenberger in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 78. Auflage, § 95 Rn 6).
  • BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21

    Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt

    Auszug aus VG Dresden, 18.08.2022 - 4 L 433/22
    Öffentlich-rechtlich sind Normen, die nicht für jedermann gelten, sondern Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben sind, das sich zumindest auf einer Seite nur an Hoheitsträger wendet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. März 2021 - 2 B 3/21 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 21.08.2019 - Verg 5/19

    Betrieb eines Breitbandnetzes ist (vergaberechtsfreie) Dienstleistungskonzession!

    Auszug aus VG Dresden, 18.08.2022 - 4 L 433/22
    Soweit dort auf die konzessionstypische Dreieckssituation und das vom Kommunikationsunternehmen übernommene Betriebsrisiko abgestellt wird (so z. B. die VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 VK 09/18 - Vergabesenat des OLG Dresden, Beschl. v. 21. August 2019 - Verg 5/19 -) oder ohne weitere Begründung vom Vorliegen einer Dienstleistungskonzession ausgegangen wird (vgl. VK Thüringen, Beschl. v. 17. Februar 2021 - 2020-E-K-008-NDH -, Seite 8 des Beschlussabdrucks) wird die nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB vom Konzessionsgeber zu erbringende Gegenleistung nicht konkretisiert.
  • VGH Bayern, 15.11.2018 - 21 CE 18.854

    Vorgaben zum Sonderbedarf als Mindestanforderung an die Eignung

    Auszug aus VG Dresden, 18.08.2022 - 4 L 433/22
    Dieses Informationsschreiben hat keinen Verwaltungsaktcharakter, weil hierin keine Regelung mit Außenwirkung zu sehen ist (vgl. VG Darmstadt, Beschl. v. 10. September 2015 - 4 L 1180/15 - VG Dresden, Beschl. v. 14. August 2019 - 4 L 416/19 - a.A. BayVGH, Beschl. v. 15. November 2018 - 21 CE 18.854 -).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2018 - 3 VK 9/18

    Konzession trotz Zuschuss vom Staat?

  • VGH Bayern, 08.05.2017 - 8 CS 17.432

    Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung für die Erbringung von

  • VG Darmstadt, 10.09.2015 - 4 L 1180/15

    Rettungsdienstrecht (vorläufige Untersagung des Zuschlags im Bewerbungsverfahren)

  • OVG Sachsen, 13.10.2022 - 4 B 241/22

    Beschwerdeverfahren; Rechtsweg; Breitbandausbau; Vergabeverfahren;

    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 18. August 2022 - 4 L 433/22 - wird zurückgewiesen.

    Mit der Antragstellerin am 19. August 2022 zugestellten Beschluss vom 18. August 2022 - 4 L 433/22 - hat das Verwaltungsgericht Dresden den Antrag abgelehnt.

    unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Dresden vom 18. August 2022 - 4 L 433/22 - den Antragsgegner zu verpflichten, es vorläufig zu unterlassen, den Zuschlag auf die Losbündel "West" (Lose 1 - 3) und Losbündel "Ost" (Lose 4 - 7) in dem Ausschreibungsverfahren "Geförderte Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell", Vergabenummer: 2020-06, an die Beigeladene zu erteilen.

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