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   VG Dresden, 18.09.2019 - 13 L 674/19.A   

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VG Dresden, 18.09.2019 - 13 L 674/19.A (https://dejure.org/2019,30647)
VG Dresden, Entscheidung vom 18.09.2019 - 13 L 674/19.A (https://dejure.org/2019,30647)
VG Dresden, Entscheidung vom 18. September 2019 - 13 L 674/19.A (https://dejure.org/2019,30647)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Hamburg, 16.11.2023 - 1 A 4849/21

    Erfolglose Klage eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer

    Insoweit fehlte es zum Zeitpunkt der Antragsstellung objektiv an der drohenden Aufenthaltsbeendigung (zu dem Erfordernis dieses objektiven Elements im Lichte der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (nachfolgend: Richtlinie 2013/32/EU): zutreffend etwa: VG Freiburg, Beschl. v. 6.2.2019, A 14 K 221/19, juris Rn. 11 ff.; vgl. auch: VG Dresden, Beschl. v. 18.9.2019, 13 L 674/19.A, juris Rn. 19; in diese Richtung auch: VG Ansbach, Beschl. v. 2.12.2020, AN 17 S 20.31058, juris Rn. 21; offen lassend: VG München, Beschl. v. 21.9.2022, M 17 S 22.31741, juris Rn. 38; VG Düsseldorf, Beschl. v. 25.1.2019, 3 L 2586/18.A, juris Rn. 45; hingegen nur auf die subjektive Vorstellung des Ausländers abstellend etwa: Heusch, in: BeckOK AuslR, 38. Ed., Stand: 1.7.2023, § 30 AsylG Rn. 46).
  • VG Augsburg, 20.11.2019 - Au 4 S 19.31512

    Erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutzantrag gegen Ablehnung eines Asylantrags

    Dabei kann offen bleiben, ob mit der wohl überwiegend vertretenen Auffassung hinsichtlich der drohenden Aufenthaltsbeendigung objektive Kriterien vorliegen müssen (Möglichkeit einer zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht und die konkretisierte Absicht zuständigen Behörde, aufenthaltsbeendigende Maßnahmen in naher Zukunft zu ergreifen; enger zeitlicher Zusammenhang der Asylantragstellung mit der Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, vgl. VG Dresden, B.v. 18.9.2019 - 13 L 674/19.A - juris Rn. 19; VG Freiburg, B.v. 6.2.2019 - A 14 K 221 /19 juris Rn. 11; VG Hannover, B.v. 8.3.2018 - 11 B 1569/18 - juris Rn. 8; Schröder, in: Hofmann, Ausländerrecht, Rn. 29 zu § 30 AsylG), oder ob die subjektive Absicht des Ausländers ausreichend ist (der Ausländer geht im Zeitpunkt der Asylantragstellung davon aus, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen zeitlich so nah bevorstehen, dass sie jederzeit oder jedenfalls alsbald erfolgen können, so Heusch, in: Kluth/ders., BeckOK Ausländerrecht, Rn. 46 zu § 30 AsylG).
  • VG Trier, 05.08.2020 - 8 L 2311/20

    Offensichtlich unbegründet, aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Asylantragstellung,

    Schließlich spricht für dieses Auslegungsergebnis die exekutive Praktikabilität und die gerichtliche Überprüfbarkeit, weil die subjektive Vorstellung des Ausländers darüber, ob ihm eine Aufenthaltsbeendigung droht, naturgemäß nur schwer oder gar nicht feststellbar ist (vgl. VG Dresden, Beschluss vom 18. September 2019 - 13 L 674/19.A -, juris, Rn. 19; VG Freiburg, Beschluss vom 6. Februar 2019 - A 14 K 221/19 -, juris, Rn. 11 ff. m.w.N.; a.A. BeckOK AuslR/Heusch, 25. Edition, 1. März 2020, § 30 AsylG, Rn. 46, wonach allein die subjektive Sicht des Antragstellers maßgeblich sein soll).
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