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   VG Frankfurt/Main, 05.06.2008 - 1 E 968/07   

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https://dejure.org/2008,46454
VG Frankfurt/Main, 05.06.2008 - 1 E 968/07 (https://dejure.org/2008,46454)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.06.2008 - 1 E 968/07 (https://dejure.org/2008,46454)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - 1 E 968/07 (https://dejure.org/2008,46454)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.02.1976 - I C 3.72

    Depotprüfungen - Einstellung des Bankgeschäftes - Befugnis der Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.06.2008 - 1 E 968/07
    Im Sinne des § 37 KWG in der aktuellen Fassung "betrieben" werden aufgenommene Bankgeschäfte vielmehr solange, bis sie vollständig abgewickelt sind (vgl. Beschl. des OVG Berlin v. 11.11.1983, OVG I S. 16/83, Beckmann/Bauer, Bankaufsichtsrecht, Entscheidungssammlung, § 37 Nr. 24 unter Bezugnahme auf BVerwGE 50 S. 223, 226).

    Der vom Kläger behauptete Mangel an Zahlungsmittel oder verwertbaren Vermögensgegenständen kann den Kläger nicht von seiner Einlagenrückzahlungsverpflichtung befreien und ist ohne Bedeutung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Rückabwicklungsanordnung (vgl. OVG Berlin, Beschluss v. 11.11.1983, Beckmann/Bauer, Bankaufsichtsrecht, Entscheidungssammlung, § 37 Nr. 24 unter Bezugnahme auf BVerwGE 50 Seite 223, 226).

  • BVerwG, 27.03.1984 - 1 C 125.80

    Kreditwesen - Einlagengeschäft - Bankwirtschaftliche Verkehrsauffassung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.06.2008 - 1 E 968/07
    - Annahme von Mitteln in der Absicht, sie für eigene Zwecke zu nutzen, insbesondere zur Finanzierung des auf Gewinnerzielung gerichteten Aktivgeschäfts (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.1984, BVerwGE 69, 120, 124).

    Hierdurch sollten nunmehr auch Fälle in den Begriff des Einlagengeschäfts einbezogen werden, die bis dahin nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 24. März 1984, 1 C 125.80, BVerwGE 69, Seite 120, 124) wegen fehlender Zuordnung zum Aktivgeschäft dem klassischen Begriff der Einlage nicht zugerechnet werden konnten (vgl. Gesetzesbegründung zur 6. KWG Novelle, Bundestagsdrucksache 13/7142).

  • BFH, 22.05.2001 - VII R 79/00

    Durchsetzung einer Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.06.2008 - 1 E 968/07
    Für die Androhung eines Zwangsgeldes ist jedenfalls nicht Voraussetzung, dass der Pflichtige auch in der Lage sein wird, es zu zahlen (vgl. BFH, ZKF 2002, 161).
  • OLG Celle, 14.10.2004 - 4 U 114/04

    Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.06.2008 - 1 E 968/07
    Unabhängig hiervon ist jedenfalls anerkannt, dass die fehlende öffentliche Werbung für die Geldanlage und der auf Freunde oder Bekannte beschränkte Kreis der Anleger der Einstufung der Darlehensverträge und anderer Vertragstypen mit Rückzahlungsansprüchen ohne Verlustteilnahme des jeweiligen Kapitalgebers der Annahme von "Geldern des Publikums" grundsätzlich nicht entgegensteht (vgl. OLG Celle, 14.10.2004 - 4 U 114/04 -, OLGR Celle 2005, S. 96 ff.; Hess. VGH, Beschluss v. 19.05.2006 - 6 TG 435/06).
  • VGH Hessen, 26.04.2006 - 6 UZ 2822/05

    Abwicklungsanordnung: öffentlich-rechtliche Verpflichtung; ausschließliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.06.2008 - 1 E 968/07
    Mit der Anordnung der sofortigen Rückzahlung der Einlagen kommt es zu einer eigenständigen öffentlichen-rechtlichen Rückzahlungsverpflichtung (vergleiche Hess. VGH, Beschluss vom 26.4.2006, 6 UZ 282/05, NJW-RR 2007, Seite 492).
  • BGH, 02.06.2005 - III ZR 365/03

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bankenaufsicht; Haftung gegenüber den

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.06.2008 - 1 E 968/07
    Als wichtige - allerdings für sich gesehen nicht ausreichende - Indizien werden dabei angesehen, dass von einer Vielzahl von Geldgebern, die keine Kreditinstitute sind, fremde Gelder aufgrund typisierter Verträge zur unregelmäßigen Verwahrung, als Darlehen oder in ähnlicher Weise ohne Bestellung der Art nach banküblicher Sicherheiten laufend angenommen werden (vgl. Urteil des BGH, Az.: III ZR, 365/03, DVBl 2006, Seite 114 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).Mit dem Erfordernis der unbedingten Rückzahlbarkeit der angenommenen Gelder und dem Fehlen einer banküblichen Sicherheit wird die Kongruenz zu "klassischen" Geldanlagen bei Banken hergestellt, die in der Gewissheit der unbedingten Rückzahlung der Einlage vorgenommen werden, so dass, falls Einlagen unter entsprechenden Bedingungen angeboten oder getätigt werden, ein Bedürfnis besteht, (potenzielle) Anleger vor unseriösen Geschäftspraktiken auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt zu schützen (vgl. Loritz, ZIP 2001, 309, 311; Bornemann, ZHR 166 (2002), Seite 211, 213).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 4/03

    Rechtsstellung des vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bestellten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.06.2008 - 1 E 968/07
    Bezogen auf das Einlagengeschäft bedeutet dies, dass unerlaubt entgegengenommene Einlagen grundsätzlich unverzüglich zurückgezahlt werden müssen (Boos/Fischer/Schulte-Mattler, a. a. O., § 37 KWG Rdnr. 10; VGH Kassel, Beschluss vom 19.05.2006, Az.:6 TG 435/06), denn zur Abwicklung der Geschäfte gehört die "Rückzahlung der Gelder an die Anleger" (BGH, Beschluss vom 24.07.2003, IX ZB4/03, WM 2003, S. 1800).
  • OLG Celle, 14.10.2004 - 4 U 147/04

    Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.06.2008 - 1 E 968/07
    Ein Betreiben von Bankgeschäften liegt nur dann nicht vor, wenn - bei Gelegenheit - lediglich ein einzelnes oder mehrere einzelne Bankgeschäfte vorgenommen werden (vergleiche OLG Celle, Urteil vom 14.10.2004, 4 U 147/04, juris; Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, § 1 KWG Rdnr. 17).
  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 6 TG 3675/04

    Bankenaufsicht; Abwicklung unerlaubter Bankgeschäfte; Bestimmtheit der Anordnung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.06.2008 - 1 E 968/07
    Die Abwicklung schließt grundsätzlich "die Erfüllung aufgrund dieser Geschäfte bestehender vertraglicher Verpflichtungen aus und unterscheidet sich damit von der Zielsetzung her grundlegend von der Abwicklung eines ursprünglich mit einer Erlaubnis ausgestatteten Instituts nach § 38 Abs. 1 Satz 1 KWG" (Hess. VGH, Beschl. vom 23.03.2006, 6 TG 3675/04).
  • VG Frankfurt/Main, 18.09.2006 - 1 G 2815/06

    Kein nachträglicher Wegfall unerlaubter Einlagengeschäfte durch

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.06.2008 - 1 E 968/07
    Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Inhalt der beiden Gerichtsakten des Verfahrens 1 G 2815/06 sowie die vorgelegten Behördenakten (11 Bände) Bezug genommen.
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