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   VG Frankfurt/Main, 06.07.2009 - 3 K 661/08.F   

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https://dejure.org/2009,34171
VG Frankfurt/Main, 06.07.2009 - 3 K 661/08.F (https://dejure.org/2009,34171)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.07.2009 - 3 K 661/08.F (https://dejure.org/2009,34171)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Juli 2009 - 3 K 661/08.F (https://dejure.org/2009,34171)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 27 Abs 1 S 2 BAföG, § 528 Abs 1 S 1 BGB, § 27 Abs 1 S 1 Nr 2 BAföG, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10, § 45d EStG
    Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen rechtsmissbräuchlicher Vermögensübertragung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen rechtsmissbräuchlicher Vermögensübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 71.86

    BAföG - Ausbildungsförderung - Recht der Mündelsicherheit - Mündelvermögen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.07.2009 - 3 K 661/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.01.1991 - BVerwGE 87, 284 (288)) kann im Rahmen des § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG entscheidend nur sein, ob ein ausbildungsbedingter Verwertungszugriff des Auszubildenden oder der zu seiner Vertretung berechtigten Personen rechtlich und tatsächlich - ganz oder teilweise - objektiv möglich ist oder nicht.
  • BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93

    Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.07.2009 - 3 K 661/08
    Hierfür ist maßgebend, dass nach dem erkennbaren Willen der die Kontoeröffnung beantragenden Kunden die Klägerin Gläubigerin der Bank werden sollte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 04.09.2008 - 5 C 12.08 - DVBl. 2009, 129; BGH, Urteil vom 02.02.1994 - FamRZ 1994, 625).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.07.2009 - 3 K 661/08
    Hierfür ist maßgebend, dass nach dem erkennbaren Willen der die Kontoeröffnung beantragenden Kunden die Klägerin Gläubigerin der Bank werden sollte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 04.09.2008 - 5 C 12.08 - DVBl. 2009, 129; BGH, Urteil vom 02.02.1994 - FamRZ 1994, 625).
  • VGH Hessen, 31.03.2009 - 10 D 2625/08

    Ausbildungsförderung - Vermögensübertragung auf Verwandte, Nachrang der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.07.2009 - 3 K 661/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13.01.1983 - FamRZ 1983, 1174 (1175); vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 31. März 2009 - 10 D 2625/08; BayVGH, Beschluss vom 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578 - Juris) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten unentgeltlich überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung zu vermeiden.
  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578

    Ausbildungsförderung; Rückforderung; verdeckte Treuhand; Darlehen zwischen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.07.2009 - 3 K 661/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13.01.1983 - FamRZ 1983, 1174 (1175); vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 31. März 2009 - 10 D 2625/08; BayVGH, Beschluss vom 05.05.2008 - 12 ZB 07.1578 - Juris) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten unentgeltlich überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung zu vermeiden.
  • OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 A 288/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer unentgeltlichen, rechtsgrundlosen

    Wie eingangs ausgeführt, bedarf es für die Annahme der Rechtsmissbräuchlichkeit einer rechtsgrundlosen Vermögensverschiebung der Feststellung eines subjektiven Elements: Die rechtsgrundlose Vermögensverschiebung ohne Gegenleistung ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn sie erfolgte, um eine erneute Anrechnung von Vermögen im folgenden Bewilligungszeitraum zu vermeiden (a. A. wohl: VG Frankfurt, Gerichtsbesch. v. 6.7.2009 - 3 K 661/08.F - zitiert nach juris).
  • VG Saarlouis, 16.07.2014 - 3 K 729/13

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen

    Es genügt der zeitliche Zusammenhang zwischen der Vermögensverfügung und der Antragstellung, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck(VG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 06.07.2009, Az.: 3 K 661/08.F; vgl. auch BAföG-VwV 27.1.3a).
  • VG Saarlouis, 02.08.2019 - 3 K 773/18

    Ausbildungsförderung; Anrechnung von durch die Eltern angelegten Vermögenswerten

    Es genügt der zeitliche Zusammenhang zwischen der - hier zwei Wochen vor Antragstellung erfolgten - Vermögensverfügung und der Antragstellung, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck (VG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 06.07.2009, Az.: 3 K 661/08.F; vgl. auch BAföG-VwV 27.1.3a).
  • VG Saarlouis, 22.03.2013 - 3 K 1774/11

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen

    Es genügt der zeitliche Zusammenhang zwischen der - hier wenige Tage vor erst Antragstellung erfolgten - Vermögensverfügung und der Antragstellung, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck (VG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 06.07.2009, Az.: 3 K 661/08.F;vgl. auch BAföG-VwV 27.1.3a).
  • VG Saarlouis, 07.08.2014 - 3 K 705/13

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen

    Es genügt der zeitliche Zusammenhang zwischen der Vermögensverfügung und der Antragstellung, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck(VG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 06.07.2009, Az.: 3 K 661/08.F; vgl. auch BAföG-VwV 27.1.3a).
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