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   VG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 5 K 607/19.F   

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VG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 5 K 607/19.F (https://dejure.org/2022,6299)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.03.2022 - 5 K 607/19.F (https://dejure.org/2022,6299)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. März 2022 - 5 K 607/19.F (https://dejure.org/2022,6299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 64 Abs 1 Nr 1 EEG 2017, § 64 Abs 1 Nr 2 EEG 2017, § 64 Abs 6 Nr 3 EEG 2017, § 64 Abs 3 Nr 1 Buchst c EEG 2017, § 64 Abs 4 S 1 EEG 2017
    Rumpfgeschäftsjahr als Geschäftsjahr bei der EEG-Umlagebegrenzung.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.07.2015 - 8 C 7.14

    Ausschlussfrist; Begrenzung der EEG-Umlage; besondere Ausgleichsregelung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 5 K 607/19
    Maßgeblich für die Beurteilung des klägerischen Anspruchs auf Umlagebegrenzung für das Jahr 2018 ist die Rechtslage, die am Tag des Ablaufs der Ausschlussfrist für die Antragstellung am Freitag, dem 30. Juni 2017, bestand (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2015 - 8 C 7.14 - juris, Rn. 14), nämlich das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) in der Fassung durch das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3106) sowie der rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Änderungen, zuletzt durch Art. 3 i.V.m. Art. 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1719), im Folgenden: EEG 2017.
  • VG Frankfurt/Main, 21.04.2021 - 5 K 243/19

    Zur bilanzrechtlich geprägten Anknüpfung des "neugeschaffenen Betriebsvermögens"

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 5 K 607/19
    Mit dem " Geschäftsjahr " wählte der Gesetzgeber erkennbar - und in Abkehr von der Ursprungsfassung der Besonderen Ausgleichsregelung in § 11a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 29. März 2000 (BGBl. I S. 305) in der durch Art. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1459) geänderten Fassung, die eine Anknüpfung an " die letzten zwölf abgeschlossenen Kalendermonate " vorsah - eine dem Handels- und Bilanzrecht entlehnte Begrifflichkeit (siehe zur bilanzrechtlichen Prägung einzelner Begriffe in der Besonderen Ausgleichsregelung bereits VG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. April 2021 - 5 K 243/19.F - juris, Rn. 17 ).
  • VG Frankfurt/Main, 16.04.2021 - 5 K 3113/18

    Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2017: "letztes" abgeschlossenes

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 5 K 607/19
    Das zu den "letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren" im Sinne der genannten Vorschriften gehörende letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ist das jeweils zeitlich letzte vor Ablauf der materiellen Ausschlussfrist am 30. Juni abgeschlossene Geschäftsjahr ( VG Frankfurt am Main, Urteil vom 16. April 2021 - 5 K 3113/18.F - juris, Rn. 25 ).
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