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VG Frankfurt/Main, 16.07.2013 - 9 K 578/12.F |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Vollstreckungsschutz bei fehlender Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde (hier: Finanzamt)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckungsschutz bei fehlender Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde (hier: Finanzamt)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.02.1992 - III ZR 188/90
Amtshaftung wegen Überschreitung der Zuständigkeit bei Absperrung eines …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.07.2013 - 9 K 578/12
Verstöße gegen die sachliche Zuständigkeit führen im Streitfall vielmehr immer, ungeachtet ihrer Rechtmäßigkeit im Übrigen, zur Kassation der angefochtenen Maßnahme bzw. zur Ersatzpflicht des Rechtsträgers im Schadensfall (vgl. zu letzterem rechtsgrundsätzlich BGH, U. v. 20.02.1992, III ZR 188/90 - juris Rdn. 20). - VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 1130/08
Feststellungsklage zur Klärung von Zweifelsfragen bei drohenden Straf- oder …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.07.2013 - 9 K 578/12
Der Fall, dass es dem Betroffenen nicht, wie beim Drohen eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens, zuzumuten wäre, ein künftiges Verfahren abzuwarten, liegt hier nicht vor (sog. qualifiziertes Feststellungsinteresse, vgl. allgemein VGH Mannheim, U. v. 11.02.2010, 9 S 1130/08 - juris Rdn. 15). - VG Aachen, 06.12.2012 - 9 L 575/12
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Verfahrens gegen die …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.07.2013 - 9 K 578/12
Insoweit wird auf das Protokoll des Erörterungstermins im Verfahren 9 L 575/12 verwiesen.
- VG Wiesbaden, 19.04.2016 - 1 K 260/14 Der Anspruch nach § 3 Abs. 1 Nr. 3a HVwVG auf Einstellung der Vollstreckung aus den bestandskräftigen Gewerbesteuerbescheiden für die Jahre 1993 und 1994 wegen Erlöschens der beizutreibenden Forderung kann mittels der Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht verfolgt werden (VGH Kassel, Beschluss vom 21.04.1977 - V TM 28/76 - VG Frankfurt, Urteil vom 16.07.2013 - 9 K 578/12.F -, jeweils zitiert nach Juris).