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   VG Frankfurt/Main, 16.11.2007 - 1 E 2842/06 (V)   

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VG Frankfurt/Main, 16.11.2007 - 1 E 2842/06 (V) (https://dejure.org/2007,28703)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.11.2007 - 1 E 2842/06 (V) (https://dejure.org/2007,28703)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. November 2007 - 1 E 2842/06 (V) (https://dejure.org/2007,28703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 S 2 Nr 4 KomWG HE 2005, § 44c Abs 1 KomWG HE 2005, § 32 KomWG HE 2005, § 1 Abs 3 KomWG HE 2005, § 383 HGB
    Einstufung eines Anlagemodells als Finanzkommissionsgeschäft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Einstufung eines Anlagemodells als Finanzkommissionsgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 21.11.2002 - C-356/00

    Testa und Lazzeri

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2007 - 1 E 2842/06
    Da die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie die Wertpapierdienstleistungen nur in Teilbereichen regelt, bleibt es dem jeweiligen nationalen Gesetzgeber unbenommen, für den nationalen Bereich die Bestimmungen der Richtlinien auch auf von ihr nicht erfasste weitere Dienstleistungen zu erstrecken (EuGH, Urteil v. 21.11.2002 Slg 2002 I Seite 10797 - Testa und Lazzeri - WM 2003, 1115).

    Die mit der Richtlinie eingeführte gegenseitige Anerkennung darf nur für die von der Richtlinie erfassten Dienstleistungen gelten (vgl. insoweit EuGH, Urteil v. 21.11.2002 a. a. O.).

    Der Anwendungsbereich des Umsetzungsrechtes darf nicht hinter dem Anwendungsbereich der Richtlinie zurückbleiben, darf aber jedenfalls dann - wenn es wie hier um die gegenseitige Anerkennung geht - den Anwendungsbereich nicht weiter abstecken als die Richtlinie selbst (vgl. hierzu EuGH, Urteil v. 21.11.2002 a. a. O.; Jarass/Beljin NVwZ 2004 Seite 1 (8)).

  • VGH Hessen, 13.12.2006 - 6 UE 3083/05

    Zum Begriff des Finanzkommissionsgeschäfts im Sinne des § 1 Abs 1 S 2 Nr 4 KredWG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2007 - 1 E 2842/06
    Desweiteren nimmt die Klägerin Bezug auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 27.10.2005 (ZIP 2006, 415) und das diese Entscheidung bestätigende Urteil des Hess. VGH vom 13.12.2006 (WM 2007, 1459), wonach sowohl nach nationaler Auslegung als auch nach europarechtkonformer Auslegung ein Finanzkommissionsgeschäft bei der vorliegenden Form der gesellschaftsrechtlichen Anlagebeteiligung nicht angenommen werden könne, weil kein Handeln für andere vorliege, sondern die Klägerin lediglich ein Eigengeschäft betreibe.

    Wie der Hess. VGH in seinem auf das Urteil der erkennenden Kammer vom 27.10.2005 ergangenen Urteil vom 13.12.2006 (Az.: 6 UE 3083/05 - Juris - ) ausgeführt hat, habe sich der Gesetzgeber mit der Verwendung des rechtlich vorgeprägten und inhaltlich besetzten Begriffs eines Kommissionsgeschäftes in der Klammer der Legaldefinition an einen vorhandenen Geschäftstyp angelehnt.

  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2007 - 1 E 2842/06
    Würde man der Vorschrift keine feste Kontur geben, sondern von ihr auch kollektive Anlagemodelle wie das der Klägerin als erfasst ansehen, würde sich überdies die Frage nach der Bestimmtheit des gesetzlichen Tatbestandes stellen, denn bei an Bürger adressierten Gesetzen müssen diese die für sie eintretenden Rechtsfolgen zuverlässig erkennen können, um ihr Verhalten danach einrichten zu können (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 22.09.2004, BVerwGE 122, 29 ff. m. w. N. aus Literatur und Rechtsprechung).
  • BVerwG, 27.03.1984 - 1 C 125.80

    Kreditwesen - Einlagengeschäft - Bankwirtschaftliche Verkehrsauffassung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2007 - 1 E 2842/06
    Die Frage nach der Reichweite des Begriffes des Finanzgeschäftes ist aufgrund einer Wertung aller Umstände des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der bankwirtschaftlichen Verkehrsauffassung zu entscheiden (vgl. hierzu BVerwG, Urteil v. 27.03.1984 NJW 1985, 929).
  • RG, 30.06.1892 - I 335/91

    Stellt die im Falle des Art. 209d H.G.B. erfolgende Übernahme der Aktien einer zu

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2007 - 1 E 2842/06
    Anschaffung ist abgeleiteter entgeltlicher Erwerb zu Eigentum mittels Rechtsgeschäft unter Lebenden (RGZ 31, 17, 18).
  • BVerwG, 18.01.2006 - 6 C 21.05

    Beigeladener, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gewerbetreibender,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2007 - 1 E 2842/06
    Die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöste Gesellschaft mit beschränkter Haftung bleibt danach mit den insolvenzrechtlichen Einschränkungen Gewerbetreibende, so dass sich ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, in dem die Gesellschaft - wie hier die Klägerin - die Aufhebung einer Untersagungsverfügung verlangt, nicht mit ihrer insolvenzbedingten Auflösung erledigt (BVerwG, B. v. 18.01.2006, NVwZ 2006, S. 599).
  • VG Frankfurt/Main, 27.10.2005 - 1 E 1159/05

    Bankgeschäft; Finanzkommissionsgeschäft; Investmentgeschäft; Aufsicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2007 - 1 E 2842/06
    Zum Begriff des Finanzkommissionsgeschäftes hat die erkennende Kammer in ihrem Urteil vom 27.10.2005, Az.: 1 E 1159/05 (V) S. 14 folgendes ausgeführt: "Bankgeschäfte sind nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 KWG die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten in eigenem Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft).
  • VGH Hessen, 21.11.2005 - 6 TG 1992/05

    Finanzkommissionsgeschäft; Abwicklungsanordnung; Insolvenz; vorläufiger

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2007 - 1 E 2842/06
    Zu der Insolvenzmasse gehört auch der anhängige Rechtsstreit, da die streitbefangene Verfügung die Insolvenzmasse betrifft (vgl. hierzu Hess. VGH, B. v. 21.11.2005, Az.: 6 TG 1992/05).
  • VGH Hessen, 27.08.2003 - 6 TG 1581/03
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2007 - 1 E 2842/06
    Die Beklagte sieht den Begriff des Finanzkommissionsgeschäftes i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 KWG nicht nur dann erfüllt, wenn ein Unternehmen auf einen konkreten Auftrag eines Kunden hin im eigenen Namen für fremde Rechnung Finanzinstrumente anschafft oder veräußert, sondern auch dann, wenn eine schuldrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Vertragskonstruktion gewählt wird, bei der ein Unternehmen von Anlegern Gelder entgegennimmt und mit diesen Geldern Finanzinstrumente anschafft und veräußert, wobei die Vorteile und Nachteile dieser Geschäfte sich nicht bei dem Unternehmen, sondern unmittelbar bei den Anlegern auswirken, also bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ein Handeln für fremde Rechnung vorweist (vgl. hierzu Sahavi ZIP 2005, 929; Voge WM 2007, 1640 ständige Rechtsprechung der früher zuständigen 9. Kammer und früher auch Hess. VGH; vgl. etwa Hess. VGH, Beschluss vom 27.08.2003 - 6 TG 1581/03; 26.04.2004 - 6 TG 3495/03).
  • VG Frankfurt/Main, 05.08.2005 - 1 G 5800/04

    Finanzkommissionsgeschäft; kollektive Anlagemodelle; Kapitalanlagegesellschaft

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.11.2007 - 1 E 2842/06
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte (3 Bände), den Inhalt der beigezogenen Akte der Verfahren 1 G 5800/04 (V), 1 G 148/06 (V) sowie die vorgelegten Behördenvorgänge Bezug genommen.
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