Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 17.01.2020 - 3 K 656/19.F |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 48 Abs 1 S 1 Nr 2 BAföG, § 15 Abs 3 Nr 1 BAföG, § 15 Abs 3 Nr 3 BAföG
Audbildungs- und Studienförderungsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94
Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.01.2020 - 3 K 656/19
Dabei können grundsätzlich nur solche Gründe berücksichtigt werden, die der Auszubildende nicht zu vertreten hat (BVerwG, Urteil vom 07.02.1980 - Buchholz 436.36 § 15 Nr. 7) und die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind, weil sie es dem Auszubildenden unmöglich oder unzumutbar machen, diese Verzögerung zu verhindern (…BVerwG a. a. O.; Urteil vom 28.06.1995 - FamRZ 1995, 1383 (1384)).Danach kommt die Zulassung einer späteren Vorlage der Eignungsbescheinigung nach § 48 Abs. 2 BAföG insbesondere dann in Betracht, wenn der Auszubildende seine Ausbildung wegen des erstmaligen Nichtbestehens einer Zwischenprüfung im Sinne des § 48 Abs. 1 Nr. 1 BAföG nicht weiterführen kann oder wenn er wegen Misslingens laufender Leistungsnachweise, die anstelle einer Zwischenprüfung zu erbringen sind, nach der Studienorganisation erstmals ein Studienjahr wiederholen muss (BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - a. a. O.).
- BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79
Schwerwiegender Grund - Ausbildungsbezogenheit - Auszubildender - Planmäßige …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.01.2020 - 3 K 656/19
Sie könne nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in dem Sinne ausbildungsbezogen sind, dass sie entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig fortzuführen oder in objektiver Hinsicht die äußeren Umstände des Ausbildungsganges berühren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - BVerwGE 64, 168 (172)). - OVG Sachsen, 16.04.2010 - 1 D 34/10
BAföG, Leistungsnachweis, 2. Wiederholungsprüfung
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.01.2020 - 3 K 656/19
Dass der Kläger am Ende des 4. Fachsemesters nicht alle Leistungsnachweise für die 1. Pharmazeutische Prüfung abgelegt hatte, war nicht nur dem Umstand geschuldet, dass der Kläger in Folge des Nichtbestehens der Eingangsklausur im 1. Fachsemester die darauf aufbauenden Leistungsnachweise nur mit einer entsprechenden Verzögerung erreichen konnte, denn unabhängig davon fehlte dem Kläger - worauf der Beklagte zutreffend abstellte - der Leistungsnachweis 11. Das Nichtbestehen bzw. das Fehlen mehrerer studienbegleitender Leistungsnachweise stellt jedoch regelmäßig keinen "schwerwiegenden Grund" im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG dar (vgl. HessVGH, Beschluss vom 19.02.2013 - 10 D 1969/12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.1996 - FamRZ 1997, 582 (583) Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.04.2010 - 1 D 34/10 - juris Rn 8). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1996 - 16 B 1382/96
Nichtbestehen einer Zwischenprüfung; Förderung ; Förderungshöchstdauer
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.01.2020 - 3 K 656/19
Dass der Kläger am Ende des 4. Fachsemesters nicht alle Leistungsnachweise für die 1. Pharmazeutische Prüfung abgelegt hatte, war nicht nur dem Umstand geschuldet, dass der Kläger in Folge des Nichtbestehens der Eingangsklausur im 1. Fachsemester die darauf aufbauenden Leistungsnachweise nur mit einer entsprechenden Verzögerung erreichen konnte, denn unabhängig davon fehlte dem Kläger - worauf der Beklagte zutreffend abstellte - der Leistungsnachweis 11. Das Nichtbestehen bzw. das Fehlen mehrerer studienbegleitender Leistungsnachweise stellt jedoch regelmäßig keinen "schwerwiegenden Grund" im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG dar (vgl. HessVGH, Beschluss vom 19.02.2013 - 10 D 1969/12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.1996 - FamRZ 1997, 582 (583) Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.04.2010 - 1 D 34/10 - juris Rn 8).
- VG Saarlouis, 26.01.2021 - 3 K 620/19
Anspruch auf Zulassung der späteren Vorlage des Leistungsnachweises (hier …
Eine weitergehende Anrechnung dieser Tätigkeit kommt nicht in Betracht, denn nur insofern liegt zwischen dem geltend gemachten Grund und der Studienverzögerung die für die Anerkennung im Sinne von § 15 Abs. 3 BAföG erforderliche Kausalität [Insbesondere zu § 15 Abs. 3 Nr. 3 BAföG mit Blick auf die gesetzliche Formulierung "infolge": VG Frankfurt/M, Gerichtsbescheid vom 17.01.2020 - 3 K 656/19.F -, juris] zwischen dem vorgebrachten Grund und der Studienverzögerung vor.