Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 17.01.2020 - 3 K 656/19.F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6556
VG Frankfurt/Main, 17.01.2020 - 3 K 656/19.F (https://dejure.org/2020,6556)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.01.2020 - 3 K 656/19.F (https://dejure.org/2020,6556)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Januar 2020 - 3 K 656/19.F (https://dejure.org/2020,6556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,6556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 Abs 1 S 1 Nr 2 BAföG, § 15 Abs 3 Nr 1 BAföG, § 15 Abs 3 Nr 3 BAföG
    Audbildungs- und Studienförderungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94

    Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.01.2020 - 3 K 656/19
    Dabei können grundsätzlich nur solche Gründe berücksichtigt werden, die der Auszubildende nicht zu vertreten hat (BVerwG, Urteil vom 07.02.1980 - Buchholz 436.36 § 15 Nr. 7) und die für die Verzögerung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung innerhalb der Förderungshöchstdauer von erheblicher Bedeutung sind, weil sie es dem Auszubildenden unmöglich oder unzumutbar machen, diese Verzögerung zu verhindern (BVerwG a. a. O.; Urteil vom 28.06.1995 - FamRZ 1995, 1383 (1384)).

    Danach kommt die Zulassung einer späteren Vorlage der Eignungsbescheinigung nach § 48 Abs. 2 BAföG insbesondere dann in Betracht, wenn der Auszubildende seine Ausbildung wegen des erstmaligen Nichtbestehens einer Zwischenprüfung im Sinne des § 48 Abs. 1 Nr. 1 BAföG nicht weiterführen kann oder wenn er wegen Misslingens laufender Leistungsnachweise, die anstelle einer Zwischenprüfung zu erbringen sind, nach der Studienorganisation erstmals ein Studienjahr wiederholen muss (BVerwG, Urteil vom 28.06.1995 - a. a. O.).

  • BVerwG, 22.10.1981 - 5 C 113.79

    Schwerwiegender Grund - Ausbildungsbezogenheit - Auszubildender - Planmäßige

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.01.2020 - 3 K 656/19
    Sie könne nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in dem Sinne ausbildungsbezogen sind, dass sie entweder subjektiv die Fähigkeit des Auszubildenden betreffen, seine Ausbildung planmäßig fortzuführen oder in objektiver Hinsicht die äußeren Umstände des Ausbildungsganges berühren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - BVerwGE 64, 168 (172)).
  • OVG Sachsen, 16.04.2010 - 1 D 34/10

    BAföG, Leistungsnachweis, 2. Wiederholungsprüfung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.01.2020 - 3 K 656/19
    Dass der Kläger am Ende des 4. Fachsemesters nicht alle Leistungsnachweise für die 1. Pharmazeutische Prüfung abgelegt hatte, war nicht nur dem Umstand geschuldet, dass der Kläger in Folge des Nichtbestehens der Eingangsklausur im 1. Fachsemester die darauf aufbauenden Leistungsnachweise nur mit einer entsprechenden Verzögerung erreichen konnte, denn unabhängig davon fehlte dem Kläger - worauf der Beklagte zutreffend abstellte - der Leistungsnachweis 11. Das Nichtbestehen bzw. das Fehlen mehrerer studienbegleitender Leistungsnachweise stellt jedoch regelmäßig keinen "schwerwiegenden Grund" im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG dar (vgl. HessVGH, Beschluss vom 19.02.2013 - 10 D 1969/12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.1996 - FamRZ 1997, 582 (583) Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.04.2010 - 1 D 34/10 - juris Rn 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1996 - 16 B 1382/96

    Nichtbestehen einer Zwischenprüfung; Förderung ; Förderungshöchstdauer

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 17.01.2020 - 3 K 656/19
    Dass der Kläger am Ende des 4. Fachsemesters nicht alle Leistungsnachweise für die 1. Pharmazeutische Prüfung abgelegt hatte, war nicht nur dem Umstand geschuldet, dass der Kläger in Folge des Nichtbestehens der Eingangsklausur im 1. Fachsemester die darauf aufbauenden Leistungsnachweise nur mit einer entsprechenden Verzögerung erreichen konnte, denn unabhängig davon fehlte dem Kläger - worauf der Beklagte zutreffend abstellte - der Leistungsnachweis 11. Das Nichtbestehen bzw. das Fehlen mehrerer studienbegleitender Leistungsnachweise stellt jedoch regelmäßig keinen "schwerwiegenden Grund" im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG dar (vgl. HessVGH, Beschluss vom 19.02.2013 - 10 D 1969/12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.1996 - FamRZ 1997, 582 (583) Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.04.2010 - 1 D 34/10 - juris Rn 8).
  • VG Saarlouis, 26.01.2021 - 3 K 620/19

    Anspruch auf Zulassung der späteren Vorlage des Leistungsnachweises (hier

    Eine weitergehende Anrechnung dieser Tätigkeit kommt nicht in Betracht, denn nur insofern liegt zwischen dem geltend gemachten Grund und der Studienverzögerung die für die Anerkennung im Sinne von § 15 Abs. 3 BAföG erforderliche Kausalität [Insbesondere zu § 15 Abs. 3 Nr. 3 BAföG mit Blick auf die gesetzliche Formulierung "infolge": VG Frankfurt/M, Gerichtsbescheid vom 17.01.2020 - 3 K 656/19.F -, juris] zwischen dem vorgebrachten Grund und der Studienverzögerung vor.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht