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   VG Frankfurt/Main, 25.01.2018 - 12 K 3895/16.F   

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https://dejure.org/2018,992
VG Frankfurt/Main, 25.01.2018 - 12 K 3895/16.F (https://dejure.org/2018,992)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.01.2018 - 12 K 3895/16.F (https://dejure.org/2018,992)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 12 K 3895/16.F (https://dejure.org/2018,992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fluglärminitiative Mainz e.V. scheitert mit ihrer Klage gegen die von der Stadt Frankfurt am Main erhobenen Sondernutzungsgebühren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2013 - 2 L 202/11

    Gebühren für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.01.2018 - 12 K 3895/16
    Auch das Aufstellen von Wahlplakaten im öffentlichen Straßenraum ist als erlaubnispflichtige Sondernutzung anzusehen, wenn auch die Bedeutung von Wahlen für einen demokratischen Staat und die Bedeutung der Parteien für solche Wahlen ergibt, dass das behördliche Ermessen bei der Entscheidung über die Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlplakaten durch Parteien dergestalt eingeschränkt ist, dass jedenfalls für den Regelfall ein Anspruch auf Erlaubnis besteht (Hess. VGH, Beschluss vom 17.09.2013 - 2 B 1963/13, NVwZ-RR 2014, 86 [OVG Sachsen-Anhalt 26.09.2013 - 2 L 202/11] ).
  • VGH Hessen, 17.09.2013 - 2 B 1963/13

    NPD kann in Wiesbaden plakatieren

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.01.2018 - 12 K 3895/16
    Auch das Aufstellen von Wahlplakaten im öffentlichen Straßenraum ist als erlaubnispflichtige Sondernutzung anzusehen, wenn auch die Bedeutung von Wahlen für einen demokratischen Staat und die Bedeutung der Parteien für solche Wahlen ergibt, dass das behördliche Ermessen bei der Entscheidung über die Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlplakaten durch Parteien dergestalt eingeschränkt ist, dass jedenfalls für den Regelfall ein Anspruch auf Erlaubnis besteht (Hess. VGH, Beschluss vom 17.09.2013 - 2 B 1963/13, NVwZ-RR 2014, 86 [OVG Sachsen-Anhalt 26.09.2013 - 2 L 202/11] ).
  • BGH, 21.09.2012 - V ZR 230/11

    Besitzschutz: Kraftfahrzeughalterhaftung auf Unterlassung eines Falschparkens auf

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.01.2018 - 12 K 3895/16
    Der BGH hat die Störereigenschaft eines Kfz-Halters auch dann bejaht, wenn dieser das Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr überlassen hat, da er damit das Risiko übernommen hat, dass sich der Nutzer nicht an die allgemeinen Verhaltensregeln hält und das Fahrzeug unberechtigt auf fremdem Privatgrund abstellt (Urteil vom 21.09.2012 - V ZR 230/11, NJW 2012, 3781).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1987 - 5 S 2185/86

    Erlaß von Richtlinien zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.01.2018 - 12 K 3895/16
    Plakate sind bereits nicht Teil des Verkehrs und betreffen auch nicht die Nutzung der Grundstücke durch deren Anlieger (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1987 - 5 S 2185/86, BeckRS 2009, 38036).
  • OLG Frankfurt, 11.01.1996 - 6 W 137/95
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.01.2018 - 12 K 3895/16
    So hat das OLG Frankfurt eine wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit für "wild" angebrachte Plakate bejaht, wenn diese Plakate selbst hergestellt worden sind, so dass für das Verhalten aller mit der Plakatierung betrauten Personen einzustehen ist, denen die Werbemittel übergeben wurden, ohne Rücksicht darauf, ob die Plakatierung an den konkret beanstandeten Anschlagstellen veranlasst oder geduldet wurde (Beschluss vom 11.01.1996 - 6 W 137/95, BeckRS 1996, 13206).
  • VGH Hessen, 21.09.2005 - 2 UE 2140/02

    Sondernutzungserlaubnis für Werbung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.01.2018 - 12 K 3895/16
    Eine erlaubnispflichte Sondernutzung ist gegeben, wenn ein Standort im öffentlichen Straßenraum als Werbeträger nutzbar gemacht wird, da sich ein auf Werbung ausgerichteter Nutzungszweck nicht mehr innerhalb des Gemeingebrauchs hält (Hess. VGH, Urteil vom 21.09.2005 - 2 UE 2140/02).
  • OLG Koblenz, 18.01.2001 - 5 U 619/00

    Begriff des Störers beim wilden Plakatieren durch Dritte

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 25.01.2018 - 12 K 3895/16
    Dabei obliegt es dem derart in Anspruch Genommenen darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass er alles in billiger Weise Zuzumutende unternommen hat, das störende Verhalten zu verhindern oder abzustellen (Urteil vom 18.01.2001 - 5 U 619/00, NJW-RR 2002, 1031).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - 1 B 14.18

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren

    Nach § 3 Abs. 1 lit. c) Gebührensatzung, der insoweit enger gefasst ist als Bestimmungen anderer Kommunen, genügt nicht bereits die Feststellung eines bloßen Ursachenzusammenhangs im Sinne der Äquivalenztheorie zwischen dem Verhalten des in Anspruch genommenen Gebührenschuldners und der tatsächlich ausgeübten Sondernutzung (so aber offenbar VG Frankfurt am Main, Urteil vom 25. Januar 2018 - 12 K 3895/16.F - juris Rn. 19).

    Im öffentlichen Abgabenrecht geht es allein um die gebührenrechtliche Verantwortlichkeit, nicht um eine gefahrenabwehrrechtliche (zutreffend VG Frankfurt am Main, Urteil vom 25. Januar 2018 - 12 K 3895/16.F - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 10.04.2019 - 9 B 3.19

    Politische Partei als Gebührenschuldner für Sondernutzungsgebühr; individuelle

    Die Beschwerde hält diese Auslegung unter Bezugnahme auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 25. Januar 2018 - 12 K 3895/16.F - (juris Rn. 19) für zu eng.
  • VGH Hessen, 09.02.2021 - 5 A 823/19

    Sondernutzungsgebühr

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Januar 2018 - 12 K 3895/16.F - abgeändert.
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