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   VG Frankfurt/Oder, 03.05.2023 - 3 K 1235/20   

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VG Frankfurt/Oder, 03.05.2023 - 3 K 1235/20 (https://dejure.org/2023,14622)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03.05.2023 - 3 K 1235/20 (https://dejure.org/2023,14622)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 03. Mai 2023 - 3 K 1235/20 (https://dejure.org/2023,14622)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.05.2023 - 3 K 1235/20
    Fehlt es indes an gegenteiligen gesetzlichen Anhaltspunkten, ist allerdings von der erwähnten Regel auszugehen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. November 1990 - 1 B 155/90 -, NVwZ 1991, 372, 373; zitiert nach http://beck-online.beck.de im Zusammenhang mit einer auf die Unzuverlässigkeit im gewerberechtlichen Sinne bezogenen Gewerbeuntersagung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2000 - 5 B 838/00

    Sichergestellter bissiger Kampfhund darf eingeschläfert werden

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.05.2023 - 3 K 1235/20
    Mit dem Begriff der Unzuverlässigkeit ist dagegen keine Aussage über ein Verschulden des jeweiligen Hundehalters bei etwaigen anlassgebenden Vorfällen oder gar einen Charaktermangel verbunden (vgl. insgesamt zum inhaltlich entsprechenden Begriff der Unzuverlässigkeit nach nordrhein-westfälischem Landesrecht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Oktober 2000 - 5 B 838/00 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2015 - 5 S 42.14

    Schäferhund-Rottweiler-Mischling; Negativzeugnis; sofort vollziehbare

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.05.2023 - 3 K 1235/20
    Denn die Beachtung der in § 12 Abs. 2 Nr. 1 HundehV genannten ordnungsrechtlichen Vorschriften wird auch den Haltern von selbst nicht gefährlichen Hund auferlegt mit der Folge, dass bei wiederholten oder gröblichen Verstößen die Zuverlässigkeit des jeweiligen Halters zu verneinen ist (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. April 2015 - OVG 5 S 42.14 -, juris Rn. 8).
  • VG Cottbus, 20.10.2022 - 3 L 267/22
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 03.05.2023 - 3 K 1235/20
    Eine Sicherstellung zählt nicht dazu (vgl. auch VG Cottbus, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - VG 3 L 267/22 -, juris Rn. 22).
  • VerfG Brandenburg, 22.09.2023 - VfGBbg 10/23

    Antrag unzulässig; Begründungsanforderungen; schwere Nachteile nicht dargelegt

    Nach Zurückweisung ihres Widerspruchs mit Bescheid vom 12. August 2020 erhob die Klägerin unter dem 7. September 2020 Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) (VG 3 K 1235/20).
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