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   VG Frankfurt/Oder, 04.09.2018 - 5 L 960/18   

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VG Frankfurt/Oder, 04.09.2018 - 5 L 960/18 (https://dejure.org/2018,27299)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 04.09.2018 - 5 L 960/18 (https://dejure.org/2018,27299)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 04. September 2018 - 5 L 960/18 (https://dejure.org/2018,27299)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2017 - 3 K 58.16

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Kostenfestsetzung; Vollstreckungsverbot nach

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.09.2018 - 5 L 960/18
    § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG regelt dabei auch ausschließlich die Folgen von Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, durch die eine Rechtsnorm für verfassungswidrig erklärt wird und auf deren Grundlage nicht mehr anfechtbare (behördliche oder gerichtliche) Entscheidungen ergangen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06. Dezember 2005 - 1 BvR 1905/02; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2017 - OVG 3 K 58.16).

    Anderenfalls würde der durch die Analogie erweiterte Regelungsbereich des § 79 Abs. 2 S. 2 BVerfGG zusätzlich auf stattgebende Kammerentscheidungen (§§ 93b, 93c BVerfGG) erweitert, obwohl sich die Vorschrift allein auf Normverwerfungen durch Senatsentscheidungen bezieht (vgl. zu diesem Anwendungsbereich Bethge, Maunz/Schmidt-Bleibtreu u.a., BVerfGG, Kommentar, § 79 Rn. 44 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2017 - OVG 3 K 58.16).

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.09.2018 - 5 L 960/18
    Das BVerfG entnimmt der Norm vielmehr den allgemeinen Grundsatz vom Vorrang der Erhaltung des Rechtsfriedens, auch wenn er zur Beibehaltung der Wirkungen fehlerhafter Akte der öffentlichen Gewalt führt (BVerfGE 32, 387; BVerfGE 37, 217).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.04.2018 - 5 K 977/17

    Aufhebung eines bestandskräftigen Beitragsbescheids; Änderung der Rechtslage

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.09.2018 - 5 L 960/18
    Dies muss erst Recht für den Fall gelten, dass eine Norm dem Grunde nach verfassungskonform ist und - wie hier - (nur) die Rechtsanwendung und -auslegung gegen verfassungsrechtliche Prinzipien verstößt (vgl. hierzu insgesamt bereits ausführlich VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18. April 2018 - 5 K 977/17, juris).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvL 35/71

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.09.2018 - 5 L 960/18
    Das BVerfG entnimmt der Norm vielmehr den allgemeinen Grundsatz vom Vorrang der Erhaltung des Rechtsfriedens, auch wenn er zur Beibehaltung der Wirkungen fehlerhafter Akte der öffentlichen Gewalt führt (BVerfGE 32, 387; BVerfGE 37, 217).
  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.09.2018 - 5 L 960/18
    Dies insbesondere auch nicht aus den von der Antragstellerin bezogenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2015 zu den sogenannten Altanschließerbeiträgen im Land Brandenburg (vgl. insoweit 1 BvR 2961/14 u.a.), welche als Kammerbeschlüsse ergingen.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 04.09.2018 - 5 L 960/18
    § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG regelt dabei auch ausschließlich die Folgen von Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, durch die eine Rechtsnorm für verfassungswidrig erklärt wird und auf deren Grundlage nicht mehr anfechtbare (behördliche oder gerichtliche) Entscheidungen ergangen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06. Dezember 2005 - 1 BvR 1905/02; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2017 - OVG 3 K 58.16).
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