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   VG Frankfurt/Oder, 06.10.2008 - 5 K 2175/04   

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https://dejure.org/2008,10546
VG Frankfurt/Oder, 06.10.2008 - 5 K 2175/04 (https://dejure.org/2008,10546)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 06.10.2008 - 5 K 2175/04 (https://dejure.org/2008,10546)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 06. Oktober 2008 - 5 K 2175/04 (https://dejure.org/2008,10546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigungsgrundlage für gemeindliche, die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Baumfällungen mit der Auflage einer Ersatzpflanzung verbindenden Baumschutzsatzungen; Maßgebliches Vorformen als Kriterium an die hinreichende Bestimmtheit der den Eingriff ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorbehalt des Gesetzes für Baumschutzsatzungen, die Ersatzpflanzungen oder Ausgleichsabgaben festsetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Erhebung von "Ausgleichszahlungen" aufgrund kommunaler Baumschutzsatzungen unzulässig!

  • loh.de (Kurzinformation)

Sonstiges

  • loh.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • VG Frankfurt/Oder, 23.06.2008 - 5 K 1471/05

    Duldungs- und Anschlussverfügung zur Herstellung des Grundstücksanschlusses an

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.10.2008 - 5 K 2175/04
    Nun ist es allerdings auch nach der Rechtsprechung der Kammer nicht stets notwendig, dass das Gesetz die Handlungen, die im Einzelnen zum Grundrechtseingriff führen können, konkret beschreibt (VG Frankfurt (Oder), Urteil 5 K 1471/05 vom 23. Juni 2008).

    Denn wenn die Gemeinde von dieser gesetzlichen Ermächtigung Gebrauch macht, führt dies aufgrund der tatsächlich erforderlichen Verlegung der Anschlussleitung auf dem Grundstück des Anschlusspflichtigen notwendig und für diesen vorhersehbar zu Eingriffen in das Eigentum, in die Unverletzlichkeit der Wohnung und in die allgemeine Handlungsfreiheit (VG Frankfurt (Oder), Urteil 5 K 1471/05 vom 23. Juni 2008).

  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.10.2008 - 5 K 2175/04
    Allerdings gilt das kommunale Selbstverwaltungsrecht bereits nach dem Wortlaut des Grundgesetzes nur "im Rahmen der Gesetze", und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung kommunaler Steuern bedarf auch die Zuweisung der Befugnis zur Abgabenerhebung an die Gemeinden einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage, die für Eingriffe in den Grundrechtsbereich (stets) vorausgesetzt wird (BVerfG, NVwZ 1997, 573 ff.; VG Minden, Urteil 3 K 3116/06 vom 23. Mai 2007, zitiert nach Juris).

    Danach muss der parlamentarische Gesetzgeber die in seine Zuständigkeit gewiesenen steuerlichen Eingriffe jedenfalls inhaltlich maßgeblich vorformen (BVerfG, NVwZ 1997, 573 ff.).

  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.10.2008 - 5 K 2175/04
    Für die Abgabenerhebung durch kommunale Gebietskörperschaften gilt Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG zwar nicht (BVerfGE 32, 346 ff.; 49, 343 ff.).

    Es ist deshalb unstreitig, dass Gemeinden in eigener Verantwortung Abgaben erheben dürfen und dem Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Abgabenerhebung durch hinreichend genaue Regelungen von Schuldner, Bemessungsgrundlage, Höhe, Entstehung und Fälligkeit der jeweiligen Abgabe in einer gemeindlichen Satzung (wie hier der Baumschutzsatzung) Genüge getan werden kann (BVerfGE 49, 343 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.1991 - 10 A 2447/88

    Schutz des Baumbestandes; Mittelbarer Schutz; Ersatzpflanzung; Ausgleichszahlung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.10.2008 - 5 K 2175/04
    Die von dem Oberverwaltungsgericht Münster für das nordrhein-westfälische Landesrecht vertretene Gegenposition überzeugt die Kammer hingegen nicht (vgl. OVG Münster, NVwZ-RR 1992, 62 f. und NuR 1994, 253 ff.).
  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.10.2008 - 5 K 2175/04
    Auch im letztgenannten Fall muss jedoch gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG schon das Gesetz selbst Inhalt, Zweck und Ausmaß der Zahlungspflicht bestimmen (BVerwGE 115, 125 ff.; OVG Berlin, LKV 2006, 278 ff.).
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.10.2008 - 5 K 2175/04
    Zum Erlass einer Abgabensatzung bedarf es deshalb einer besonderen gesetzlichen Grundlage (Schmidt, in: Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg, § 2 RN 4 unter Berufung auf BVerfGE 21, 54 [60]).
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.10.2008 - 5 K 2175/04
    Für die Abgabenerhebung durch kommunale Gebietskörperschaften gilt Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG zwar nicht (BVerfGE 32, 346 ff.; 49, 343 ff.).
  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.10.2008 - 5 K 2175/04
    Es ist vielmehr verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, Ermächtigungsnormen in allgemeiner Form (etwa als Generalklauseln unter Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe) zu fassen, um der Vielfalt der zu regelnden Lebenssachverhalte Rechnung zu tragen, ohne die Gesetze mit einer unübersichtlichen Flut von Einzelfallregelungen zu überlassen (vgl. etwa BVerfG, NJW 1978, 2143).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.10.2008 - 5 K 2175/04
    Zur Zahlung von Abgaben darf ein Bürger nur aufgrund von Vorschriften herangezogen werden, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind und deshalb zur verfassungsmäßigen Ordnung gehören (BVerfGE 9, 3; 19, 253 ff.; 42, 223 ff.; 44, 216 ff.).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70

    Konjunkturzuschlag

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.10.2008 - 5 K 2175/04
    Dieses Grundrecht vermittelt jedem Einzelnen einen Anspruch, durch die Staatsgewalt nicht mit einem finanziellen Nachteil belastet zu werden, der nicht in der verfassungsmäßigen Ordnung begründet ist (BVerfGE 29, 402; BayVerfGH, NVwZ 2007, 812 f.; OVG Koblenz, ZKF 2008, 164).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2008 - 8 A 10976/07

    Baumschutzregelung; Beseitigungsverbot; Ausnahme; Ersatzmaßnahmen

  • BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Gemeindegetränkesteuer in Bayern

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 50.83

    Funktion, rechtliche Einordnung und Zulässigkeit einer naturschutzrechtlichen

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fremdenverkehrsabgabe

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - 11 B 12.05

    Isolierte Anfechtung einer Ausgleichsabgabe mangels Rechtsgrundlage; Genehmigung

  • BVerwG, 20.01.1989 - 4 C 15.87

    Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe; Ermächtigungsgrundlage;

  • OVG Berlin, 22.06.2005 - 2 B 7.05

    Bestimmtheitsanforderungen an Ermächtigungsgrundlage

  • VG Minden, 23.05.2007 - 3 K 3116/06

    Stadt Oerlinghausen gegen Kommunales Rechenzentrum erfolgreich

  • VerfGH Bayern, 17.07.2006 - 14-VII-05
  • VG Dresden, 18.03.2008 - 2 K 1976/05

    Abwassergebührensatzung der Landeshauptstadt Dresden teilweise nichtig

  • VG München, 03.12.2007 - M 8 K 07.3772
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 11 A 1.08

    Gehölzschutzsatzung für Kleinmachnow und Baumschutzsatzung für

    Wie das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) mit Urteil vom 6. Oktober 2008 zum Geschäftszeichen 5 K 2175/04 zutreffend entschieden habe, gebe es zudem im Land Brandenburg bzw. im BbgNatSchG für die Erhebung einer gemeindlichen Ausgleichsabgabe im Falle nicht möglicher Ersatzpflanzungen keine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.

    Insoweit berufe man sich auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 6. Oktober 2008 zum Geschäftszeichen 5 K 2175/04.

  • VG Frankfurt/Oder, 25.09.2013 - 3 K 885/12

    Erhebung eines Straßenbaubeitrags für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung

    Darin ist den Gemeinden - unter Beachtung der ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleisteten Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und Finanzhoheit gemäß Art. 28 Abs. 2 GG - die Befugnis zur Erhebung von im einzelnen konkret aufgezählten Arten von Abgaben verliehen worden, zu denen auch der vorliegend erhobene Straßenbaubeitrag gehört (§ 8 KAG, vgl. zum Ganzen auch die ausführliche Begründung im Urteil der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 6. Oktober 2008 - 5 K 2175/04 -, Seite 6 ff. des Urteilsabdrucks).
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