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   VG Frankfurt/Oder, 10.12.2020 - 5 L 602/20   

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VG Frankfurt/Oder, 10.12.2020 - 5 L 602/20 (https://dejure.org/2020,40569)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 10.12.2020 - 5 L 602/20 (https://dejure.org/2020,40569)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - 5 L 602/20 (https://dejure.org/2020,40569)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 11 S 8.20

    Rodungsarbeiten für das Tesla-Gelände Grünheide dürfen fortgesetzt werden

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2020 - 5 L 602/20
    Diese tatsächlichen Wirkungen rechtfertigen es, von einer Zulassungsentscheidung im Sinne von § 2 Abs. 6 Nr. 1 UVPG auszugehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2020 - 11 S 8/20 -, juris Rn. 8).

    Zum Vorwurf der fehlenden Wiederherstellbarkeit des früheren Zustandes sei angemerkt, dass es sich vorliegend nicht um die Beseitigung eines über lange Zeit gewachsenen Naturwaldes, sondern um die Beseitigung eines Wirtschaftswaldes, der zudem bauplanungsrechtlich als künftiges Industriegebiet ausgewiesen ist, handelt (vgl. bereits Ausführungen des OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2020 - 11 S 8/20 -, juris Rn. 15).

    Das Vorhaben weist insoweit eine enorme Bedeutung für den Wirtschaftsstandort und die Bevölkerungsentwicklung der betreffenden Region auf (vgl. hierzu Ausführungen des OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Februar 2020 - 11 S 8/20 -, juris Rn. 48ff).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2020 - 5 L 602/20
    Die Ermittlungen müssen nicht erschöpfend sein, sondern nur so weit gehen, dass die Intensität und Tragweite der Beeinträchtigung erfasst werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 243).

    Das in § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG statuierte Verbot, Tiere einer besonders geschützten Art zu töten, wird verletzt, wenn sich das Risiko, dass ein solcher Erfolg eintritt, durch das zu beurteilende Vorhaben in signifikanter Weise erhöht (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 219; vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris Rn. 91; vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2020 - 5 L 602/20
    Der zuständigen Behörde steht dabei sowohl hinsichtlich der Entscheidung darüber, was zur hinreichenden Bestandserfassung im Einzelfall erforderlich ist, als auch hinsichtlich der sich hieran anschließenden Beurteilung, ob und inwieweit artenschutzrechtlich relevante Betroffenheiten vorliegen, ein gerichtlich nur auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkte naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris Rn. 65, vom 21. November 2013 - 7 C 40/11 -, juris Rn. 19, und vom 27. Juni 2013 - 4 C 1/12 -, juris Rn. 14).

    Das in § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG statuierte Verbot, Tiere einer besonders geschützten Art zu töten, wird verletzt, wenn sich das Risiko, dass ein solcher Erfolg eintritt, durch das zu beurteilende Vorhaben in signifikanter Weise erhöht (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 219; vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris Rn. 91; vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2020 - 5 L 602/20
    Der zuständigen Behörde steht dabei sowohl hinsichtlich der Entscheidung darüber, was zur hinreichenden Bestandserfassung im Einzelfall erforderlich ist, als auch hinsichtlich der sich hieran anschließenden Beurteilung, ob und inwieweit artenschutzrechtlich relevante Betroffenheiten vorliegen, ein gerichtlich nur auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkte naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris Rn. 65, vom 21. November 2013 - 7 C 40/11 -, juris Rn. 19, und vom 27. Juni 2013 - 4 C 1/12 -, juris Rn. 14).

    Das in § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG statuierte Verbot, Tiere einer besonders geschützten Art zu töten, wird verletzt, wenn sich das Risiko, dass ein solcher Erfolg eintritt, durch das zu beurteilende Vorhaben in signifikanter Weise erhöht (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 219; vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris Rn. 91; vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2020 - 5 L 602/20
    Der zuständigen Behörde steht dabei sowohl hinsichtlich der Entscheidung darüber, was zur hinreichenden Bestandserfassung im Einzelfall erforderlich ist, als auch hinsichtlich der sich hieran anschließenden Beurteilung, ob und inwieweit artenschutzrechtlich relevante Betroffenheiten vorliegen, ein gerichtlich nur auf eine Vertretbarkeitskontrolle beschränkte naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris Rn. 65, vom 21. November 2013 - 7 C 40/11 -, juris Rn. 19, und vom 27. Juni 2013 - 4 C 1/12 -, juris Rn. 14).

    Gerichtlich überprüfbar bleibt allerdings in jedem Fall, ob im Gesamtergebnis die artenschutzfachlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe ausreichten, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen (BVerwG, Urteil vom 21. November 2013, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2020 - 5 L 602/20
    Es macht aus der Sicht des Habitatschutzes nämlich keinen Unterschied, ob durch ein Vorhaben verursachte Beeinträchtigungen von vornherein als unerheblich einzustufen sind oder ob sie diese Eigenschaft erst dadurch erlangen, dass Schutzvorkehrungen angeordnet und getroffen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2003 - 4 A 59.01 -, juris Rn. 34 und vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris Rn. 41).
  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2020 - 5 L 602/20
    Ist also - wie im vorliegenden Fall - davon auszugehen, dass nur noch ein ganz geringer Bestand der Arten Zauneidechse und Schlingnatter im Vorhabengebiet verbleibt, ist mit der Realisierung des Vorhabens kein höheres Tötungsrisiko verbunden, als es für einzelne Tiere dieser Art insbesondere mit Blick auf natürliche Feinde auch sonst besteht (vgl. BVerwG, a. a. O. sowie Urteil vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 12.10 -, juris Rn. 148).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2020 - 5 L 602/20
    Zu den in der Rechtsprechung anerkannten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zählen insbesondere das Fangen und Umsiedeln in besonders zu sichernde Maßnahmegebiete (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2013 - 9 A 22/11 -, juris Rn. 44) sowie die Errichtung von Schutzzäunen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 2009 - 9 A 39.07 -, juris, Rn. 60 f.).
  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2020 - 5 L 602/20
    Kann vielmehr nach dem Maßstab praktischer Vernunft keine weitergehende artenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bestehen, wird das baubedingte Tötungsrisiko durch Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen bereits bis zur Schwelle des allgemeinen Lebensrisikos, dem die Individuen der jeweiligen Art ohnehin unterliegen, gesenkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2014 - 9 A 4/13 -, juris Rn. 99).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.12.2020 - 5 L 602/20
    Zur Bewältigung von Unsicherheiten wurde sich dabei des Mittels der "worst-case-Annahme" (siehe Beiakte X, Ordner 7, S.223) bedient (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 9 A 28/05 -, juris Rn. 49).
  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 73.07

    Planfeststellung für Bau und Änderung einer Bundesfernstraße; Habitatschutz;

  • BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Verbandsbeteiligung; Fristbestimmung;

  • BVerwG, 30.04.1991 - 7 C 35.90

    Abfallgesetz - Wasserhaushaltsgesetz - Benutzung nach dem Wasserhaushaltsgesetz

  • VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
  • BVerwG, 20.02.2015 - 7 B 13.14

    Grünes Licht für die Renaturierung des Bodenseeufers vor Kressbronn

  • VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 1122/13

    Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage im Biosphärenreservat Rhön;

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