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   VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 1014/13   

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https://dejure.org/2019,1454
VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 1014/13 (https://dejure.org/2019,1454)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 11.01.2019 - 5 K 1014/13 (https://dejure.org/2019,1454)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 11. Januar 2019 - 5 K 1014/13 (https://dejure.org/2019,1454)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 B 1.16

    Anschlussbeitrag; Schmutzwasser; sachliche Beitragspflicht; Entstehungszeitpunkt;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 1014/13
    Denn eine sogenannte hypothetische Festsetzungsverjährung käme nur in Frage, wenn die erstmalige Anschlussmöglichkeit bis zum 31. Dezember 1999 entstanden wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 u.a.; OVG Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2016 - 9 B 1.16).

    Daher kommt es, anders als vor dem Inkrafttreten dieser Fassung, auf das Inkrafttreten der ersten "rechtswirksamen" Beitragssatzung an (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2016 - 9 B 1.16).

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 1014/13
    Denn eine sogenannte hypothetische Festsetzungsverjährung käme nur in Frage, wenn die erstmalige Anschlussmöglichkeit bis zum 31. Dezember 1999 entstanden wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 u.a.; OVG Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2016 - 9 B 1.16).
  • OVG Brandenburg, 03.12.2003 - 2 A 417/01

    Schmutzwasseranschlussbeitrag für Industriegrundstück, Beitragssatz,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 1014/13
    Auch die Nachfolgesatzung, die Satzung über die Erhebung von Schmutzwasseranlagenanschlussbeiträgen des N... vom 03. Januar 2001 sowie die erste Änderungssatzung vom 05.September 2001 und die weitere Änderungssatzung vom 24. September 2004 und die dritte Änderungssatzung vom 11. November 2004 war mit Blick darauf, dass die in dieser Satzung festgelegten Beiträge auf einer Globalkalkulation beruhten, die sogenannte altangeschlossene Grundstücke nicht entsprechend der Satzung einer Beitragspflicht unterwarf, unwirksam (vgl. hierzu OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 03. Dezember 2003 - 2 A 417/01).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 9 B 62.11

    Schmutzwasserbeitrag; Nichtigkeit der Satzung; wirtschaftlicher Vorteil;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 1014/13
    Es sei insoweit auch darauf hingewiesen, dass der Verweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in der Entscheidung vom 18. April 2012 - 9 B 62.11 - nicht trägt.
  • OVG Brandenburg, 26.09.2002 - 2 D 9/02
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 1014/13
    Diese enthielt jedoch jedenfalls in § 4 Abs. 3 Nr. 3 eine seinerzeit unzulässige Tiefenbegrenzung, denn die Tiefenbegrenzungsregelung war nach seinerzeitiger Rechtslage deshalb rechtswidrig und nichtig, weil sie gegen die besondere landesrechtliche Bestimmung des § 8 Abs. 6 S. 3 KAG in der bis zum 31. Januar 2004 geltenden Fassung verstieß; es ist nicht feststellbar, dass das vom Satzungsgeber gewählte Maß von 50 Metern der typischen Tiefe der Bebaubarkeit im Beitragsgebiet entsprach, wie es § 8 Abs. 6 S. 3 KAG a.F. verlangte (vgl. dazu OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 26. September 2002 - 2 D 9/02.NE).
  • VG Frankfurt/Oder, 11.01.2019 - 5 K 974/13

    Klage gegen Wasseranschlussbeitrag

    Hinsichtlich des weiteren Vortrags der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte und den beigezogenen Verwaltungsvorgang sowie auf den Inhalt der Gerichtsakte 5 K 1014/13 und den dortigen Verwaltungsvorgang verwiesen.

    Insoweit wird auch auf die Ausführungen in der Parallelentscheidung vom heutigen Tage zu 5 K 1014/13 verwiesen.

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