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   VG Frankfurt/Oder, 22.01.2007 - 4 K 1247/00   

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VG Frankfurt/Oder, 22.01.2007 - 4 K 1247/00 (https://dejure.org/2007,40552)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22.01.2007 - 4 K 1247/00 (https://dejure.org/2007,40552)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 4 K 1247/00 (https://dejure.org/2007,40552)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.01.2007 - 4 K 1247/00
    Dies hat seine Ursache im Zweck der Ausschlussfrist, der darin besteht, im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung in den östlichen Bundesländern und damit auch im gesamtstaatlichen Interesse so bald wie möglich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit darüber herbeizuführen, ob und in welchem Umfang Vermögenswerte aufgrund von Rückübertragungsansprüchen in ihrer Verkehrsfähigkeit beeinträchtigt sind (BVerwG, BVerwGE 101, 39 und BVerfG, ZOV 1999, 23).

    Da es sich - wie bereits dargelegt - um eine materielle Ausschlussfrist handelt, nach deren Ablauf der Anspruch untergeht (BVerwG, VIZ 1996, 390 ff.), ist es unerheblich, ob die Fristversäumnis auf einem zurechenbaren Verschulden beruhte.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Versäumung der Anmeldefrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG ausnahmsweise dann unbeachtlich, wenn sie erstens auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren kann und zweitens durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck des § 30 a VermG nicht verfehlt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.03.1996, VIZ 1996, 390 ff.; BVerwG, Beschluss vom 05.05.2000, Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 18).

  • BVerfG, 20.10.1998 - 1 BvR 1730/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Anmeldefristen für

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.01.2007 - 4 K 1247/00
    Dies hat seine Ursache im Zweck der Ausschlussfrist, der darin besteht, im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung in den östlichen Bundesländern und damit auch im gesamtstaatlichen Interesse so bald wie möglich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit darüber herbeizuführen, ob und in welchem Umfang Vermögenswerte aufgrund von Rückübertragungsansprüchen in ihrer Verkehrsfähigkeit beeinträchtigt sind (BVerwG, BVerwGE 101, 39 und BVerfG, ZOV 1999, 23).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.01.2007 - 4 K 1247/00
    Der Wirksamkeit einer Anmeldung steht zwar nicht entgegen, dass nach Ablauf der Anmeldefrist noch weitere behördliche Ermittlungen erforderlich sind, um den betroffenen Vermögenswert konkret zu bestimmen, nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BTDrucks 12/2480, S. 55) kommt es aber darauf an "weitere Anmeldungen" zu unterbind.
  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 26.99

    Anwartschaftsrecht; Anwartschaftsrecht als Vermögenswert; Restitution eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.01.2007 - 4 K 1247/00
    Richtig ist zwar, dass das Anwartschaftsrecht eines Auflassungsempfängers als ein dingliches Recht im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 VermG restitutionsfähig ist (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 15. November 2000 -8 C 26/99- zitiert nach juris m.w.N.).
  • BVerwG, 22.06.1993 - 7 B 76.93

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.01.2007 - 4 K 1247/00
    29 Sofern der Kläger in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die Kommentierung von Neuhaus in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Kommentar zum Vermögensgesetz, Anmerkung 12 f zu § 2 VermG geltend macht, auch als Vermächtnisnehmer wegen der Unauffindbarkeit der Erben über ein eigenes Antragsrecht zu verfügen, ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Rechtsprechung der vom Kläger zitierten Empfehlung des Kommentators nicht gefolgt ist und den Anspruch aus Vermächtnis den vom Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes erfassten dinglichen Rechtspositionen nicht gleichgestellt hat (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 8 C 11/02 - zitiert nach juris, BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1997 - 7 C 22.96 - Buchholz 428 § 2 a VermG Nr. 3; BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 7 B 76.93 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 1; BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 8 B 35.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 12).
  • BVerwG, 16.10.2002 - 8 B 35.02

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.01.2007 - 4 K 1247/00
    29 Sofern der Kläger in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die Kommentierung von Neuhaus in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Kommentar zum Vermögensgesetz, Anmerkung 12 f zu § 2 VermG geltend macht, auch als Vermächtnisnehmer wegen der Unauffindbarkeit der Erben über ein eigenes Antragsrecht zu verfügen, ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Rechtsprechung der vom Kläger zitierten Empfehlung des Kommentators nicht gefolgt ist und den Anspruch aus Vermächtnis den vom Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes erfassten dinglichen Rechtspositionen nicht gleichgestellt hat (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 8 C 11/02 - zitiert nach juris, BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1997 - 7 C 22.96 - Buchholz 428 § 2 a VermG Nr. 3; BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 7 B 76.93 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 1; BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 8 B 35.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 12).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 22.96

    Erbengemeinschaft - Schädigung - Rückgabe an die Erbengemeinschaft - Berechtigter

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.01.2007 - 4 K 1247/00
    29 Sofern der Kläger in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die Kommentierung von Neuhaus in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Kommentar zum Vermögensgesetz, Anmerkung 12 f zu § 2 VermG geltend macht, auch als Vermächtnisnehmer wegen der Unauffindbarkeit der Erben über ein eigenes Antragsrecht zu verfügen, ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Rechtsprechung der vom Kläger zitierten Empfehlung des Kommentators nicht gefolgt ist und den Anspruch aus Vermächtnis den vom Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes erfassten dinglichen Rechtspositionen nicht gleichgestellt hat (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 8 C 11/02 - zitiert nach juris, BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1997 - 7 C 22.96 - Buchholz 428 § 2 a VermG Nr. 3; BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 7 B 76.93 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 1; BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 8 B 35.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 12).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.01.2007 - 4 K 1247/00
    Nach den durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes entwickelten Grundsätzen zu § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG (vgl. BVerwGE 109, 169-174) soll bis zum Ablauf der Ausschlussfrist Klarheit sowohl in bezug auf den betroffenen Vermögenswert als auch die Person des Berechtigten bestehen.
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