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   VG Frankfurt/Oder, 22.05.2013 - 6 L 401/12   

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VG Frankfurt/Oder, 22.05.2013 - 6 L 401/12 (https://dejure.org/2013,12920)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22.05.2013 - 6 L 401/12 (https://dejure.org/2013,12920)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 6 L 401/12 (https://dejure.org/2013,12920)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05

    Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.05.2013 - 6 L 401/12
    11 Bei der Beurteilung der Anerkennungsfähigkeit einer von einem ausländischen Gericht ausgesprochenen Adoption (Dekretadoption) ist keine materiell-rechtliche Prüfung an Hand des nach den Artikeln 22, 23 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) berufenen Sachrechts, sondern lediglich eine verfahrensrechtliche Prüfung vorgesehen (vgl. zu § 16a FGG: Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04. April 2006 - 1 W 369/05 - zitiert nach Juris, Rdnr. 6; Landgericht Köln, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 1 T 188/12 - zitiert nach Juris, Rdnr. 13; vgl. ferner zu § 109 FamFG: § 109 Abs. 5 FamFG, wonach eine Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der ausländischen Entscheidung nicht stattfindet).

    Danach beurteilt sich die internationale Zuständigkeit des ausländischen Staates auf Grund der spiegelbildlichen Anwendung der entsprechenden deutschen Vorschriften (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04. April 2006 - 1 W 369/05 - zitiert nach Juris, Rdnr. 14; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 11 Wx 8/03 - NJW 2004, 516, [517]; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 16. November 1999 - 6 WF 131/99 - zitiert nach Juris; Palandt, a. a. O., Art. 22 EGBGB Rdnr. 13).

    Dementsprechend verstößt eine ausländische Entscheidung nicht schon dann gegen den (inländischen) ordre-public, wenn ein deutsches Gericht nach deutschem Recht den Fall anders zu entscheiden hätte; vielmehr ist eine Anerkennung der ausländischen Entscheidung nur dann ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führen würde, das in so starkem Widerspruch zu den Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen stünde, dass das Ergebnis nach inländischen Gerechtigkeitsvorstellungen untragbar erschiene (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. März 2011, a. a. O.; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04. April 2006 - 1 W 369/05 - zitiert nach Juris, Rdnr. 17).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 3 B 8.08

    Ghana; Visum; Kindernachzug; Sorgerechtsentscheidung eines ghanaischen Gerichts;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.05.2013 - 6 L 401/12
    Aus dem tatbestandlichen Erfordernis einer "offensichtlichen Unvereinbarkeit" ergibt sich, dass eine gerichtliche Überprüfung der ausländischen Entscheidung auf ihre materielle Rechtmäßigkeit hin grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. März 2011 - OVG 3 B 8.08 - BeckRS 2001, 51217).

    Dementsprechend verstößt eine ausländische Entscheidung nicht schon dann gegen den (inländischen) ordre-public, wenn ein deutsches Gericht nach deutschem Recht den Fall anders zu entscheiden hätte; vielmehr ist eine Anerkennung der ausländischen Entscheidung nur dann ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führen würde, das in so starkem Widerspruch zu den Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen stünde, dass das Ergebnis nach inländischen Gerechtigkeitsvorstellungen untragbar erschiene (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. März 2011, a. a. O.; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04. April 2006 - 1 W 369/05 - zitiert nach Juris, Rdnr. 17).

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine Zustimmung der leiblichen Eltern zur Adoption fehlt (vgl. Palandt, a. a. O., Art. 22 EGBGB Rdnr. 17) oder wenn bei der Adoptionsentscheidung das Wohl des Kindes nicht berücksichtigt wurde (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. März 2011, a. a. O.).

  • OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 6 WF 131/99

    Freiwillige Gerichtsbarkeit - Anerkennung ausländischer Entscheidung - Annahme

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.05.2013 - 6 L 401/12
    Über die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung im Sinne von § 16a FGG wird in einem Gerichtsverfahren wie dem hier vorliegenden als Vorfrage entscheiden, ohne dass es hierfür eines förmlichen Anerkennungsverfahrens bedarf (vgl. hierzu: Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 231/87 - zitiert nach Juris, Rdnr. 11; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 16. November 1999 - 6 WF 131/99 - zitiert nach Juris; Bassenge/Roth, Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Kommentar, 11. Auflage, § 16a Rdnr. 1).

    In gleicher Weise ist in § 108 Abs. 1 FamFG geregelt, dass ausländische Entscheidungen, zu denen auch Adoptionsentscheidungen ausländischer Gerichte gehören (vgl. hierzu: Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 16. November 1999 - 6 WF 131/99 - zitiert nach Juris; Palandt, a. a. O., Art. 22 EGBGB Rdnr. 12), anerkannt werden, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf.

    Danach beurteilt sich die internationale Zuständigkeit des ausländischen Staates auf Grund der spiegelbildlichen Anwendung der entsprechenden deutschen Vorschriften (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04. April 2006 - 1 W 369/05 - zitiert nach Juris, Rdnr. 14; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 11 Wx 8/03 - NJW 2004, 516, [517]; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 16. November 1999 - 6 WF 131/99 - zitiert nach Juris; Palandt, a. a. O., Art. 22 EGBGB Rdnr. 13).

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 231/87

    Erbrecht eines im Ausland adoptierten Kindes; Anerkennung ausländischer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.05.2013 - 6 L 401/12
    Über die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung im Sinne von § 16a FGG wird in einem Gerichtsverfahren wie dem hier vorliegenden als Vorfrage entscheiden, ohne dass es hierfür eines förmlichen Anerkennungsverfahrens bedarf (vgl. hierzu: Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 231/87 - zitiert nach Juris, Rdnr. 11; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 16. November 1999 - 6 WF 131/99 - zitiert nach Juris; Bassenge/Roth, Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Kommentar, 11. Auflage, § 16a Rdnr. 1).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 11 Wx 8/03

    Auslandsadoption: Anerkennung einer ukrainischen Adoptionsentscheidung trotz

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.05.2013 - 6 L 401/12
    Danach beurteilt sich die internationale Zuständigkeit des ausländischen Staates auf Grund der spiegelbildlichen Anwendung der entsprechenden deutschen Vorschriften (vgl. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04. April 2006 - 1 W 369/05 - zitiert nach Juris, Rdnr. 14; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28. Oktober 2003 - 11 Wx 8/03 - NJW 2004, 516, [517]; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 16. November 1999 - 6 WF 131/99 - zitiert nach Juris; Palandt, a. a. O., Art. 22 EGBGB Rdnr. 13).
  • VGH Hessen, 05.07.1993 - 12 UE 2361/92

    Aufenthaltsrecht für ein nach türkischem Recht adoptiertes Kind

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.05.2013 - 6 L 401/12
    Die in § 16a FGG und in den §§ 108, 109 FamFG niedergelegten Grundsätze gelten auch im verwaltungsprozessualen Verfahren (vgl. hierzu: Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 05. Juli 1993 - 12 UE 2361/92 - NJW-RR 1994, 391, [392]), weil die Verwaltungsgerichte gemäß § 173 VwGO i. V. m. § 17 Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden haben.
  • OLG Bamberg, 24.11.1999 - 2 UF 206/99

    Vollstreckung US-amerikanischer Umgangsrechtsentscheidung - internationale

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.05.2013 - 6 L 401/12
    Es gilt das so genannte Spiegelbildprinzip (vgl. Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 24. November 1999 - 2 UF 206/99 - zitiert nach Juris).
  • LG Köln, 31.01.2013 - 1 T 188/12

    Anerkennung eines vom Woidwodschaftsgericht in Tarnowitz/ Polen ausgesprochenen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 22.05.2013 - 6 L 401/12
    11 Bei der Beurteilung der Anerkennungsfähigkeit einer von einem ausländischen Gericht ausgesprochenen Adoption (Dekretadoption) ist keine materiell-rechtliche Prüfung an Hand des nach den Artikeln 22, 23 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) berufenen Sachrechts, sondern lediglich eine verfahrensrechtliche Prüfung vorgesehen (vgl. zu § 16a FGG: Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04. April 2006 - 1 W 369/05 - zitiert nach Juris, Rdnr. 6; Landgericht Köln, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 1 T 188/12 - zitiert nach Juris, Rdnr. 13; vgl. ferner zu § 109 FamFG: § 109 Abs. 5 FamFG, wonach eine Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der ausländischen Entscheidung nicht stattfindet).
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