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   VG Frankfurt/Oder, 23.11.2020 - 7 K 1806/15   

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https://dejure.org/2020,47474
VG Frankfurt/Oder, 23.11.2020 - 7 K 1806/15 (https://dejure.org/2020,47474)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23.11.2020 - 7 K 1806/15 (https://dejure.org/2020,47474)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23. November 2020 - 7 K 1806/15 (https://dejure.org/2020,47474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 4 Abs 1 BauO BB 2016, § 58 Abs 2 S 3 BauO BB 2016, § 7 S 1 BauO BB 2016, § 113 Abs 5 S 1 VwGO
    Anspruch des Grundstückeigentümers auf ordnungsbehördliches Einschreiten nach Grundstücksteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 BV 12.761

    Rückgängigmachung einer Grundstücksteilung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.11.2020 - 7 K 1806/15
    Die Möglichkeit einer Anordnung zur Rückgängigmachung einer Grundstücksteilung sei in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung mehrfach bestätigt worden (vgl. insbes. BayVGH, Urteil vom 28. November 2013 - 2 BV 12.761 -, juris).
  • VG Osnabrück, 06.06.2008 - 6 A 25/07

    Drittschützende Wirkung einer Befugnis, behördlich die Gefährlichkeit eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.11.2020 - 7 K 1806/15
    Jedenfalls in Verbindung mit der Vorschrift des § 3 Abs. 1 BbgBO, wonach durch Anlagen im Sinne des Gesetzes die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden darf, und auch in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BbgBO, soweit diese Vorschrift mit dem öffentlichen Interesse an der Erschließung hinsichtlich der Erreichbarkeit von Rettungsfahrzeugen der Feuerwehr auch die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bezweckt, werden von dem Schutzgut der öffentlichen Sicherheit grundsätzlich auch die grundrechtlich geschützten Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen umfasst, die der Kläger als Grundstückseigentümer auch geltend machen kann (vgl. VG Osnabrück, 6. Kammer, Urteil vom 6. Juni 2008 - 6 A 25/07 -juris, Rn. 23 m.w.N.).
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