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   VG Freiburg, 02.12.2008 - 4 K 913/06   

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VG Freiburg, 02.12.2008 - 4 K 913/06 (https://dejure.org/2008,14190)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02.12.2008 - 4 K 913/06 (https://dejure.org/2008,14190)
VG Freiburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 4 K 913/06 (https://dejure.org/2008,14190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsschutz gegen Androhung einer Fahrtenbuchauflage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Gebühr für die Androhung einer Fahrtenbuchauflage; Bestimmung der Verfolgungsverjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG); Hinderung der Androhung oder Anordnung einer Fahrtenbuchauflage durch Berufung auf ein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrtenbuchauflage - Androhung; Fahrtenbuch; Fahrerermittlung; Geschwindigkeitsüberschreitung; Verfolgungsverjährung; Mandatsgeheimnis; Zeugnisverweigerungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Auszug aus VG Freiburg, 02.12.2008 - 4 K 913/06
    Jedenfalls ist es den Behörden regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben, wenn der Fahrzeughalter die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes erkennbar ablehnt (BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, a.a.O.; Beschluss vom 11.08.1999, BayVBl. 2000, 380; vom 22.06.1995, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.11.1998 - 10 S 2625/98 -, VBlBW 1999, 183; vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -, VBlBW 1998, 189).

    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass kein doppeltes "Recht" besteht, nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben (BVerwG, Beschluss vom 11.08.1999, a.a.O.; vom 22.06.1995, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.11.1997, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 10 S 129/08

    Fahrtenbuchauflage: Schluss auf fehlende Mitwirkungsbereitschaft

    Auszug aus VG Freiburg, 02.12.2008 - 4 K 913/06
    Allenfalls dann, wenn zwischen der Abgabe eines keine Angaben zum Fahrzeugführer enthaltenden Anhörungsbogens und dem Eintritt der Verfolgungsverjährung besondere Umstände oder nunmehr doch konkrete Erklärungen des Fahrzeughalters hinzutreten, welche auf eine Mitwirkungsbereitschaft bei der Identifizierung des Fahrzeugführers schließen lassen, kann die Bußgeldbehörde gehalten sein, entsprechende weitere Ermittlungen anzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.01.2008 - 10 S 129/08 -, DAR 2008, 278).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Freiburg, 02.12.2008 - 4 K 913/06
    Nach der Rechtsprechung genügt grundsätzlich bereits die erstmalige Begehung einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Punkt des Punktsystems nach Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnisverordnung - FeV - zu bewerten ist, um eine Fahrtenbuchauflage zu erlassen (vgl. OVG NW, Urteil vom 29.04.1999, NJW 1999, 3279; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 09.09.1999, BayVBl 2000, 380).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1991 - 10 S 938/91

    Zur Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage wegen Überschreitung der

    Auszug aus VG Freiburg, 02.12.2008 - 4 K 913/06
    Unmöglich im Sinne dieser Vorschrift ist die Feststellung, wenn die Behörde nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.10.1992 - 10 S 2173/92 -, VBlBW 1993, 65 und Urteil vom 18.06.1991 - 10 S 938/91 -, VBlBW 1992, 64).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1992 - 10 S 2173/92

    Fahrtenbuchauflage gemäß StVZO § 31a nach vorangegangener ausreichender

    Auszug aus VG Freiburg, 02.12.2008 - 4 K 913/06
    Unmöglich im Sinne dieser Vorschrift ist die Feststellung, wenn die Behörde nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.10.1992 - 10 S 2173/92 -, VBlBW 1993, 65 und Urteil vom 18.06.1991 - 10 S 938/91 -, VBlBW 1992, 64).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1999 - 10 S 2436/99

    Fahrtenbuchauflage - zumutbarer Ermittlungsaufwand der Behörde

    Auszug aus VG Freiburg, 02.12.2008 - 4 K 913/06
    Auch anderweitige Ermittlungsversuche sind nicht mehr angezeigt, wenn im Anhörungsbogen keine Angaben gemacht werden; denn dies ist im Regelfall eine konkludente Erklärung, keine Angaben zur Sache machen zu wollen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.11.1999 - 10 S 2436/99 -, VBlBW 2000, 201).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1998 - 10 S 2625/98

    Fahrtenbuchauflage: Ermittlung des Fahrzeugführers durch die Behörde bei

    Auszug aus VG Freiburg, 02.12.2008 - 4 K 913/06
    Jedenfalls ist es den Behörden regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben, wenn der Fahrzeughalter die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes erkennbar ablehnt (BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, a.a.O.; Beschluss vom 11.08.1999, BayVBl. 2000, 380; vom 22.06.1995, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.11.1998 - 10 S 2625/98 -, VBlBW 1999, 183; vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -, VBlBW 1998, 189).
  • VG Osnabrück, 06.05.2013 - 6 A 139/12

    Androhung einer Fahrtenbuchauflage - Erhebung von Gebühren zulässig?

    Die - gebührenpflichtige - Androhung einer solchen Maßnahme kommt nach vorherrschender Auffassung dann in Betracht, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt auch die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage als solche gerechtfertigt hätte (vgl. OVG Koblenz, B. v. 19.03.2007 - 7 A 11420/06 - VG Freiburg, U. v. 02.12.2008 - 4 K 913/06 - VG Augsburg, U. v. 22.08.2000 - Au 3 K 00.449 -, jew. juris; a. A. bezüglich der Gebührenpflicht: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 31 a StVZO Rn. 9 a m. w. N.).
  • VG Ansbach, 04.03.2010 - AN 10 K 09.02341

    Gebühr für die Androhung eines Fahrtenbuches

    Zwar existiert keine eigenständige Regelung für die Androhung eines Fahrtenbuchs, allerdings ist die Androhung als weniger belastende Amtshandlung dann rechtmäßig, wenn die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage nach § 31 a Abs. 1 Satz 1 StVZO rechtmäßig wäre (vgl. VG Freiburg vom 2.12.2008, 4 K 913/06).
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