Rechtsprechung
   VG Freiburg, 08.05.2003 - 4 K 1713/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16309
VG Freiburg, 08.05.2003 - 4 K 1713/02 (https://dejure.org/2003,16309)
VG Freiburg, Entscheidung vom 08.05.2003 - 4 K 1713/02 (https://dejure.org/2003,16309)
VG Freiburg, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 4 K 1713/02 (https://dejure.org/2003,16309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,16309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Straßenfest; Erlaubnisermessen; Beeinträchtigung von Werbeanlagen; Klagebefugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Platzierungsgestattung für Stände bei einem Straßenfest; Straßenfeste als Veranstaltungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO); Behördlicher Ermessenspielraum bei der Genehmigung von Straßenfesten; Schutzbereich des Grundrechts am eingerichteten und ausgeübten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 102
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus VG Freiburg, 08.05.2003 - 4 K 1713/02
    So werden bloße (Umsatz- und Gewinn-) Chancen und tatsächliche Gegebenheiten wie Lagevorteile, bestehende Geschäftsverbindungen, die Marktstellung des Unternehmens nicht geschützt (BVerfG, Beschl. v. 06.10.1987, BVerfGE 77, 84, 117 f.).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus VG Freiburg, 08.05.2003 - 4 K 1713/02
    Der Umfang des eigentumsrechtlich geschützten Anliegergebrauchs reicht jeweils nur so weit, wie die angemessene Nutzung des Grundeigentums eine Benutzung der Straße erfordert; dabei ist auch abzustellen auf die das jeweils betroffene Grundstück prägende Situation seiner Umgebung (BVerwG, Urt. v. 29.04.1977, BVerwGE 54, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2002 - 5 S 1608/02

    Beschränkung des Gemeingebrauchs umfaßt Sondernutzungen

    Auszug aus VG Freiburg, 08.05.2003 - 4 K 1713/02
    Die Klägerin ist nach Maßgabe des § 42 Abs. 2 VwGO auch klagebefugt, denn es erscheint im Hinblick auf möglicherweise betroffene Grundrechte der Klägerin und die Ausgleichs- und Verteilungsfunktion der angegriffenen Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO nicht von vornherein und nach jeder denkbaren Betrachtungsweise ausgeschlossen, dass die angegriffene Erlaubnis rechtlich geschützte Interessen der Klägerin verletzt (zur Ausgleichs- und Verteilungsfunktion vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 17.03.1995 - 4 N 25/95 -, JURIS; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.08.2002 - 5 S 1680/02 -, NVwZ-RR 2003, 311 - zur Klagebefugnis bei Beschränkung des Gemeingebrauchs nach § 14 Abs. 1 StrG).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VG Freiburg, 08.05.2003 - 4 K 1713/02
    Da Art. 14 Abs. 1 GG - im Gegensatz zu Art. 12 GG - nicht den Erwerb, sondern nur das Erworbene schützt (BVerfG, Beschl. v. 20.05.1993, BVerfGE 88, 366, 377), wird ein eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb von der Eigentumsgarantie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als Gesamtheit, sondern nur insoweit gewährleistet, als seine wirtschaftlichen Grundlagen dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG unterfallen (vgl. Beschl. v. 15.07.1981, BVerfGE 58, 300, 353).
  • BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89

    Alten- und Pflegeheim - Nachbarklage, § 42 Abs. 2 VwGO, kein

    Auszug aus VG Freiburg, 08.05.2003 - 4 K 1713/02
    Vielmehr handelt es sich um angemietete Fremdwerbung, die ein zivilrechtliches Besitzrecht verschafft, welches nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber nicht dem verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff unterfällt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.07.1989, NJW 1989, 2766; Urt. v. 11.05.1989, BVerwGE 61, 75 f. - kein baurechtlicher Nachbarschutz für Mieter oder Pächter, str.); der Mieter muss sich wegen etwaiger Beeinträchtigungen insoweit an den Eigentümer bzw. Vermieter halten.
  • BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 1.76

    Kerngewährleistung des Anliegergebrauchs - Werbemöglichkeiten

    Auszug aus VG Freiburg, 08.05.2003 - 4 K 1713/02
    Bei Gewerbebetrieben von Straßenanliegern gehört zum eigentumsrechtlich geschützten Bestand auch der sogenannte "Kontakt nach Außen" einschließlich der Einwirkung durch Werbung auf den vorbeifließenden Verkehr (BVerwG, Urt. v. 24.02.1978, NJW 1979, 440).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus VG Freiburg, 08.05.2003 - 4 K 1713/02
    Da Art. 14 Abs. 1 GG - im Gegensatz zu Art. 12 GG - nicht den Erwerb, sondern nur das Erworbene schützt (BVerfG, Beschl. v. 20.05.1993, BVerfGE 88, 366, 377), wird ein eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb von der Eigentumsgarantie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht als Gesamtheit, sondern nur insoweit gewährleistet, als seine wirtschaftlichen Grundlagen dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG unterfallen (vgl. Beschl. v. 15.07.1981, BVerfGE 58, 300, 353).
  • VG Berlin, 15.03.2007 - 11 A 224.07

    Veranstaltung zum kurdischen Newroz-Fest auf der Straße des 17. Juni ist

    Soweit hinsichtlich der Imbiss- und Verzehrstände, die lediglich der Verpflegung der Teilnehmer dienen und keinen unmittelbaren Bezug zur Meinungsbildung und Meinungsäußerung aufweisen, eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, hat der Antragsteller einen Anordnungsanspruch nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit glaubhaft gemacht, denn die Entscheidung nach § 29 Abs. 2 StVO steht im Ermessen der Behörde (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 8. Mai 2003, NVwZ-RR 2004, 102 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht