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   VG Freiburg, 12.06.2006 - 1 K 150/04   

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https://dejure.org/2006,30423
VG Freiburg, 12.06.2006 - 1 K 150/04 (https://dejure.org/2006,30423)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12.06.2006 - 1 K 150/04 (https://dejure.org/2006,30423)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12. Juni 2006 - 1 K 150/04 (https://dejure.org/2006,30423)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen wegen eines Herunterlassens der mit Kot beschmutzten Hose, Herumlaufens mit nacktem Oberkörper und offenem Hosenladen in Anwesenheit von Kindern; Notwendigkeit einer Fertigung von Lichtbildern i.R.e. erkennungsdienstlichen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VG Freiburg, 12.06.2006 - 1 K 150/04
    Hinsichtlich der Notwendigkeit der Maßnahmen kommt es dabei nicht (nur) auf den Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung, sondern auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Vornahme dieser Maßnahmen an, so dass im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der streitigen Anordnung auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen ist (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 - NJW 1983, 772; vgl. ferner aus jüngerer Zeit: BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 - NJW 2006, 1225 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 - VENSA).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VG Freiburg, 12.06.2006 - 1 K 150/04
    Hinsichtlich der Notwendigkeit der Maßnahmen kommt es dabei nicht (nur) auf den Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung, sondern auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Vornahme dieser Maßnahmen an, so dass im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der streitigen Anordnung auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen ist (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 - NJW 1983, 772; vgl. ferner aus jüngerer Zeit: BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 - NJW 2006, 1225 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 - VENSA).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

    Auszug aus VG Freiburg, 12.06.2006 - 1 K 150/04
    Hinsichtlich der Notwendigkeit der Maßnahmen kommt es dabei nicht (nur) auf den Zeitpunkt des Erlasses der Anordnung, sondern auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Vornahme dieser Maßnahmen an, so dass im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle der streitigen Anordnung auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen ist (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29/79 - NJW 1983, 772; vgl. ferner aus jüngerer Zeit: BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2/05 - NJW 2006, 1225 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 - VENSA).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1980 - GrS 1/80

    Zwangsgeldandrohung und Anfechtbarkeit des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Freiburg, 12.06.2006 - 1 K 150/04
    Auch wenn der Grundverwaltungsakt (Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen) weder bestandskräftig noch sofort vollziehbar war, durfte er unter der Bedingung seiner Unanfechtbarkeit mit der Zwangsgeldandrohung versehen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Großer Senat, Beschl. vom 1.8.1980 - GrS 1/80 - VBlBW 1981, 14).
  • VG Braunschweig, 27.09.2006 - 5 A 53/06

    Zur Zulässigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Aliasname; Betrugsstraftaten;

    Das Vorhalten von den mit der angegriffenen Verfügung geforderten Finger- und Handflächenabdrücken, mit denen eine Täterschaft regelmäßig nachgewiesen oder ausgeschlossen werden kann, mag zwar bei Diebstahlsdelikten notwendig sein, nicht aber bei Mieteingehungsbetrügen, mit denen die Antragsstellerin nach Auffassung der Beklagten auch künftig in Erscheinung treten könnte (zur Notwendigkeit einzelner ED-Maßnahmen nur für die Aufklärung künftiger Straftaten mit konkreter Wiederholungsgefahr vgl. auch: VG Freiburg, Urteil vom 12.06.2006 - 1 K 150/04 - zit. nach Juris).
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