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   VG Freiburg, 12.06.2014 - 4 K 1212/14   

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https://dejure.org/2014,13714
VG Freiburg, 12.06.2014 - 4 K 1212/14 (https://dejure.org/2014,13714)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12.06.2014 - 4 K 1212/14 (https://dejure.org/2014,13714)
VG Freiburg, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 4 K 1212/14 (https://dejure.org/2014,13714)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Betreibers eines bordellähnlichen Betriebs zum Steuerschuldner durch die Vergnügungssteuersatzung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 80 Abs 4 S 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Vergnügungssteuerpflicht bei Bordellbetrieben - einstweilige Einstellung der Vollstreckung - Anspruch auf Niederschlagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuer - Vergnügungsteuer; ernstliche Zweifel; unbillige Härte; Bordell; Betreiber; Vollstreckung; einstweilige Einstellung; Niederschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bordellbetreiber als Steuerschuldner der Vergnügungsteuer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bordellbetreiber als Steuerschuldner der Vergnügungsteuer

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 2 S 196/10

    Vergnügungsteuer für Bordellbetrieb nach dem Flächenmaßstab

    Auszug aus VG Freiburg, 12.06.2014 - 4 K 1212/14
    Zu sonstigen Gründen, die für die Eigenschaft einer Person als Betreiber einer zuvor genannten Einrichtung sprechen (im Anschluss an VGH Mannheim, Urteil vom 23.02.2011 - 2 S 196/10 -, VBlBW 2011, 400).

    Diese Bescheide haben ihre Rechtsgrundlage in § 9 Abs. 4 KAG in Verbindung mit der Satzung der Antragsgegnerin über die Erhebung einer Vergnügungsteuer (Vergnügungsteuersatzung) vom 20.11.2012, gegen die Bedenken wegen eines Verstoßes gegen höherrangiges Recht weder von der Antragstellerin vorgebracht worden noch sonst erkennbar sind ( vgl. hierzu ausführlich VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.02.2011, VBlBW 2011, 400 ).

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2012 - 9 LB 51/12

    Heranziehung zur Vergnügungssteuer bei Vermieten von Wohnmobilen zum Zwecke der

    Auszug aus VG Freiburg, 12.06.2014 - 4 K 1212/14
    Auch nach diesen Grundsätzen ist die Antragstellerin sehr wahrscheinlich Unternehmerin, wobei der Begriff des Unternehmers hier gleichbedeutend ist mit dem des Betreibers; der unterschiedliche Gebrauch dieser den jeweiligen Steuerschuldner bezeichnenden Begriffe erklärt sich allein aus der jeweils unterschiedlichen Wortwahl in den einschlägigen kommunalen Satzungen ( zum synonymen Gebrauch beider Begriffe siehe Nieders. OVG, Urteil vom 26.11.2012, NVwZ-RR 2013, 531 ).

    Das wäre nur dann der Fall, wenn sie durch organisatorische Mitwirkung maßgeblichen Einfluss auf das Angebot sexueller Dienstleistungen oder das Einräumen der Gelegenheit hierzu hätte ( siehe Nieders. OVG, Urteil vom 26.11.2012, a.a.O., m.w.N. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 2 S 1830/07

    Wassergebühr; "illegale" Wasserentnahme; Erfüllungsanspruch;

    Auszug aus VG Freiburg, 12.06.2014 - 4 K 1212/14
    Diese Vorschrift ist nach allgemeiner Auffassung bei Abgabenbescheiden - wie hier - auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO anzuwenden ( siehe u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.12.2007 - 2 S 1830/07 -, juris; OVG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 25.02.2014 - 2 S 49/13 -, juris, m.w.N.; Sächs. OVG, Beschluss vom 09.08.2012 - 5 B 163/12 -, juris, m.w.N.; Beschlüsse der Kammer vom 16.12.2011 - 4 K 2193/11 - und vom 18.10.2011 - 4 K 1477/11 - Bostedt, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2013, Teil 2-VwGO, § 80 RdNr. 155, m.w.N. ).

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts sind nicht schon bei offenen Erfolgsaussichten anzunehmen, sondern erst dann, wenn die Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Heranziehung derart überwiegen, dass ein Erfolg des Rechtsmittelführers wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.12.2007, a.a.O. ).

  • VG Neustadt, 03.08.2011 - 4 L 597/11

    Zugangsvoraussetzungen für einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Freiburg, 12.06.2014 - 4 K 1212/14
    Das Verwaltungsgericht hat in den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO den prinzipiellen Vorrang des (öffentlichen) Vollziehungsinteresses zu beachten und ist zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (so VG Neustadt, Beschluss vom 03.08.2011 - 4 L 597/11 -, juris, m.w.N.; Beschlüsse der Kammer vom 16.12.2011 und vom 18.10.2011, jew. a.a.O.; siehe auch Bostedt, a.a.O., § 80 RdNr. 155 m.w.N. ); insoweit gilt bei Abgabenbescheiden ein strengerer Maßstab als in sonstigen Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO.

    Eine unbillige Härte ist anzunehmen, wenn durch die sofortige Vollziehung für den Betroffenen (persönliche) Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wiedergutzumachen sind, z. B. bei drohender Insolvenz oder Existenzgefährdung; auf sachliche Billigkeitsgründe kann eine Aussetzung nach § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO nicht gestützt werden ( OVG NRW, Beschluss vom 07.07.1997, NVwZ-RR 1999, 210; VG Neustadt, Beschluss vom 03.08.2011, a.a.O., m.w.N.; Beschlüsse der Kammer vom 16.12.2011 und vom 18.10.2011, jew. a.a.O.; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 80 RdNr. 116 ).

  • FG München, 22.02.2010 - 14 K 3659/09

    Keine Einstellung der Zwangsvollstreckung - Keine Unbilligkeit einer

    Auszug aus VG Freiburg, 12.06.2014 - 4 K 1212/14
    Mit anderen Worten kommt eine Einstellung der Vollstreckung nach § 258 AO nur dann in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Steuerschulden innerhalb eines absehbaren Zeitraums zurückgeführt werden können; ist der Steuerschuldner nicht in der Lage, dem Finanzamt einen konkreten Tilgungszeitraum zu nennen, kann das Finanzamt ohne Ermessensfehler einen solchen Aufschub ablehnen ( FG Nürnberg, Urteil vom 30.04.2014 - 2 K 1290/12 -, juris; vgl. auch FG München, Urteil vom 22.02.2010 - 14 K 3659/09 -, juris ).
  • BFH, 31.05.2005 - VII R 62/04

    Unbilligkeit der Vollstreckung; Ratenzahlung

    Auszug aus VG Freiburg, 12.06.2014 - 4 K 1212/14
    Eine Unbilligkeit ist daher nicht schon dann gegeben, wenn die Vollstreckung möglicherweise unangemessene nachteilige Folgen hat, z. B. auch dann nicht, wenn durch die Vollstreckung die Gefahr der Insolvenz erhöht wird oder sogar die Insolvenz nach sich zieht ( BFH, Urteil vom 31.05.2005 - VII R 62/04 -, juris; Brockmeyer, in: Klein, AO, 11. Aufl. 2012, § 258 RdNr. 7 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1997 - 3 B 1179/95

    Erlaß von Aussetzungszinsen; Heilung eines rechtswidrigen

    Auszug aus VG Freiburg, 12.06.2014 - 4 K 1212/14
    Eine unbillige Härte ist anzunehmen, wenn durch die sofortige Vollziehung für den Betroffenen (persönliche) Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wiedergutzumachen sind, z. B. bei drohender Insolvenz oder Existenzgefährdung; auf sachliche Billigkeitsgründe kann eine Aussetzung nach § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO nicht gestützt werden ( OVG NRW, Beschluss vom 07.07.1997, NVwZ-RR 1999, 210; VG Neustadt, Beschluss vom 03.08.2011, a.a.O., m.w.N.; Beschlüsse der Kammer vom 16.12.2011 und vom 18.10.2011, jew. a.a.O.; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 80 RdNr. 116 ).
  • OVG Sachsen, 09.08.2012 - 5 B 163/12

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen

    Auszug aus VG Freiburg, 12.06.2014 - 4 K 1212/14
    Diese Vorschrift ist nach allgemeiner Auffassung bei Abgabenbescheiden - wie hier - auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO anzuwenden ( siehe u. a. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.12.2007 - 2 S 1830/07 -, juris; OVG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 25.02.2014 - 2 S 49/13 -, juris, m.w.N.; Sächs. OVG, Beschluss vom 09.08.2012 - 5 B 163/12 -, juris, m.w.N.; Beschlüsse der Kammer vom 16.12.2011 - 4 K 2193/11 - und vom 18.10.2011 - 4 K 1477/11 - Bostedt, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2013, Teil 2-VwGO, § 80 RdNr. 155, m.w.N. ).
  • FG Nürnberg, 30.04.2013 - 2 K 1290/12

    Antrag auf Vollstreckungsaufschub

    Auszug aus VG Freiburg, 12.06.2014 - 4 K 1212/14
    Mit anderen Worten kommt eine Einstellung der Vollstreckung nach § 258 AO nur dann in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Steuerschulden innerhalb eines absehbaren Zeitraums zurückgeführt werden können; ist der Steuerschuldner nicht in der Lage, dem Finanzamt einen konkreten Tilgungszeitraum zu nennen, kann das Finanzamt ohne Ermessensfehler einen solchen Aufschub ablehnen ( FG Nürnberg, Urteil vom 30.04.2014 - 2 K 1290/12 -, juris; vgl. auch FG München, Urteil vom 22.02.2010 - 14 K 3659/09 -, juris ).
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