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   VG Freiburg, 14.02.2024 - 6 K 1666/22   

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VG Freiburg, 14.02.2024 - 6 K 1666/22 (https://dejure.org/2024,4653)
VG Freiburg, Entscheidung vom 14.02.2024 - 6 K 1666/22 (https://dejure.org/2024,4653)
VG Freiburg, Entscheidung vom 14. Februar 2024 - 6 K 1666/22 (https://dejure.org/2024,4653)
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  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 C 7.19

    Kürzung und Rückforderung von Dienstbezügen wegen der Anrechnung anderweitiger

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2024 - 6 K 1666/22
    Ein offensichtlicher Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung im Sinne von § 15 Abs. 2 S 2 LBesGBW (juris: BesG BW 2010) liegt dann vor, wenn der Empfänger die Überzahlung nur deshalb nicht bemerkt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat oder - mit anderen Worten - er den Fehler etwa durch Nachdenken oder logische Schlussfolgerung hätte erkennen müssen (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2020 - 2 C 7.19 - juris Rn. 17).

    Die Vorschrift dient dem Schutz des "gutgläubig" Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrunds verbraucht hat und daher nicht über den Betrag einer wirklichen (bestehengebliebenen) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (BVerwG, Urteil vom 16.07.2020 - 2 C 7.19 - juris Rn. 15).

    Zu den Sorgfaltspflichten gehört es aufgrund der beamtenrechtlichen Treuepflicht auch, die Besoldungsmitteilungen bei besoldungsrelevanten Änderungen im dienstlichen oder persönlichen Bereich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und auf Überzahlungen zu achten (BVerwG, Urteil vom 16.07.2020 - 2 C 7.19 - juris Rn. 17).

    Offensichtlichkeit liegt vor, wenn dem Beamten aufgrund seiner Kenntnisse auffallen bzw. es sich aufdrängen muss, dass die ausgewiesenen Beträge nicht stimmen können (BVerwG, Urteil vom 16.07.2020, a.a.O.).

    Dabei ist nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Beamten abzustellen (vgl. Urteil vom 15.11.2016 - 2 C 9.15 - juris Rn. 32; Urteil vom 16.07.2020 - 2 C 7.19 - juris Rn. 30; Urteil vom 14.09.2023 - 2 A 1.22 - juris Rn. 40).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2024 - 6 K 1666/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum inhaltsgleichen § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn der Empfänger die Überzahlung nur deshalb nicht bemerkt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (so auch Ziffer 15.2.3.4 Buchst. d) LBesGBW-VwV) bzw. - mit anderen Worten - er den Fehler etwa durch Nachdenken oder logische Schlussfolgerung hätte erkennen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.04.2012 - 2 C 15.10 - juris Rn. 15).

    Vor der Billigkeitsentscheidung steht lediglich die Höhe der Überzahlung fest, nicht aber, ob, in welcher Höhe und mit welchen Modalitäten diese Überzahlung auch einen Rückforderungsanspruch begründet (zu § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG: BVerwG, Urteil vom 14.09.2023, a.a.O., Rn. 17; Urteil vom 26.04.2012 - 2 C 15.10 - juris Rn. 29).

    Ein Absehen von der Rückforderung in der Größenordnung von 30 % des überzahlten Betrages ist im Regelfall angemessen (vgl. zum inhaltsgleichen § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG: BVerwG, Urteil vom 26.04.2012, a.a.O., Rn. 25/26; diese Grundsätze auch im Rahmen des § 15 Abs. 2 Satz 3 LBesGBW anwendend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2015 - 4 S 1644/14 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 14.09.2023 - 2 A 1.22

    R. ./. Bundesrepublik Deutschland - Rückforderung von Bezügen (Auslandsbezüge)

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2024 - 6 K 1666/22
    Beim Bescheid vom 03.03.2022 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 03.08.2022 handelt es sich um den für Entstehung und Bestand der Rückforderung konstitutiven Verwaltungsakt (vgl. für § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG: BVerwG, Urteil vom 14.09.2023 - 2 A 1.22 - juris Rn. 16/17).

    Dabei ist nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Beamten abzustellen (vgl. Urteil vom 15.11.2016 - 2 C 9.15 - juris Rn. 32; Urteil vom 16.07.2020 - 2 C 7.19 - juris Rn. 30; Urteil vom 14.09.2023 - 2 A 1.22 - juris Rn. 40).

    Vor der Billigkeitsentscheidung steht lediglich die Höhe der Überzahlung fest, nicht aber, ob, in welcher Höhe und mit welchen Modalitäten diese Überzahlung auch einen Rückforderungsanspruch begründet (zu § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG: BVerwG, Urteil vom 14.09.2023, a.a.O., Rn. 17; Urteil vom 26.04.2012 - 2 C 15.10 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 2.01

    Aufrechnung; Billigkeitsentscheidung; Disziplinarmaßnahme; Gehaltskürzung;

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2024 - 6 K 1666/22
    Dienstbezüge sind im Sinne dieser Vorschrift zu viel gezahlt, wenn sie dem Beamten nach den maßgeblichen Vorschriften nicht zustanden (vgl. für den inhaltsgleichen § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG: BVerwG, Urteil vom 28.02.2002 - 2 C 2.01 - juris Rn. 18; vgl. zu § 15 LBesGBW: VG Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2019 - 13 K 13256/17 - juris Rn. 14).

    Da die Billigkeitsentscheidung zugunsten des Schuldners den Rückzahlungsanspruch modifiziert, beurteilt sich deren Rechtmäßigkeit nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwG, Urteil vom 28.02.2002 - 2 C 2.01 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 15.11.2016 - 2 C 9.15

    Verjährung bei der Rückforderung überzahlter beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2024 - 6 K 1666/22
    Dabei ist nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Beamten abzustellen (vgl. Urteil vom 15.11.2016 - 2 C 9.15 - juris Rn. 32; Urteil vom 16.07.2020 - 2 C 7.19 - juris Rn. 30; Urteil vom 14.09.2023 - 2 A 1.22 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2024 - 6 K 1666/22
    Dass schließlich die Brutto- und nicht lediglich die Nettobezüge zurückgefordert wurden (vgl. auch Ziffer 15.2.5.5 LBesGBW-VwV), entspricht der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 25.01.2001 - 2 A 7.99 - juris Rn. 15; Urteil vom 08.10.1998 - 2 C 21.97 - juris Rn. 24; vgl. ferner aus der Literatur: Kathke in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, 7. Umfang des Rückforderungsanspruchs, Stand März 2023, Rn. 96-99).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 A 7.99

    Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge, Offensichtlichkeit des Mangels bei -,

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2024 - 6 K 1666/22
    Dass schließlich die Brutto- und nicht lediglich die Nettobezüge zurückgefordert wurden (vgl. auch Ziffer 15.2.5.5 LBesGBW-VwV), entspricht der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 25.01.2001 - 2 A 7.99 - juris Rn. 15; Urteil vom 08.10.1998 - 2 C 21.97 - juris Rn. 24; vgl. ferner aus der Literatur: Kathke in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, 7. Umfang des Rückforderungsanspruchs, Stand März 2023, Rn. 96-99).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2082/15

    Zur Rückforderung von Bezügen bei Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2024 - 6 K 1666/22
    Werden Besoldungsleistungen - wie in der Regel und auch hier im Fall - ohne Verwaltungsakt ausgezahlt, ist Bezugspunkt der grob fahrlässigen Unkenntnis vom "Mangel des rechtlichen Grundes" die Anspruchsberechtigung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2016 - 4 S 2082/15 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05

    Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung;

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2024 - 6 K 1666/22
    Für ihn standen bei Ansatz der Netto-Ausbildungsvergütung (demgegenüber für die entsprechende Vorschrift in § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 BBesG sogar vom Bruttobetrag ausgehend: BVerwG, Urteil vom 09.05.2006 - 2 C 12.05 - juris [unter 1b]), des Kindergeldes und des kinderbezogenen Teils des Familienzuschlags Mittel zur Verfügung, die das Sechsfache des Betrags des ehebezogenen Teils des Familienzuschlags (sog. Eigenmittelgrenze) überstiegen (zur Verfassungsmäßigkeit der in § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 BBesG entsprechend geregelten Eigenmittelgrenze: BVerfG, Beschluss vom 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2024 - 6 K 1666/22
    c.) Eine - wie von der Klägerin unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.01.1994 - 2 C 19.92 - juris Rn. 19; Urteil vom 12.05.1966 - II C 197.62 - juris Rn. 51) hilfsweise weiter eingewendet - Treuwidrigkeit der Rückforderung trotz verschärfter Haftung scheidet aus.
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

  • BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88

    Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag

  • BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06

    § 40 Abs 1 Nr 4 S 2 BBesG ist mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar - Zudem Rechtfertigung

  • VG Cottbus, 15.01.2024 - 6 K 552/21

    Alte DDR- Kanäle, - Pumpwerke und -Klärwerke, Beitragsmaßstab (unwirksam),

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2015 - 4 S 1644/14

    Wechselschichtzulage für Polizeibeamte

  • BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 89.14

    Rückforderung von Dienstbezügen bei einem Berufssoldaten aufgrund eines

  • BVerwG, 27.09.2021 - 10 B 4.20

    Informationspflichten des Landtags Schleswig-Holstein; Grenzen

  • BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 16.04

    Familienzuschlag der Stufe 1; Eigenmittelgrenze; Bruttoprinzip; Barunterhalt;

  • VGH Hessen, 07.05.2020 - 1 A 661/20

    Nachträgliche Einbeziehung des Widerspruchsbescheids bei Untätigkeitsklage

  • VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17

    Rückforderung einer Mehrarbeitsvergütung

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