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   VG Freiburg, 20.06.2012 - 4 K 1983/11   

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https://dejure.org/2012,15209
VG Freiburg, 20.06.2012 - 4 K 1983/11 (https://dejure.org/2012,15209)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20.06.2012 - 4 K 1983/11 (https://dejure.org/2012,15209)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 4 K 1983/11 (https://dejure.org/2012,15209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zum Anspruch eines Ausländers auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines seit acht Jahren in Deutschland geduldeten Ausländers auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    LWoFG § 15 Abs. 2 S. 1, LWoFG § 4 Abs. 7, AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 60a
    Wohnberechtigungsschein, Aufenthaltsdauer, dauerhaft, Wohnungssuche, Duldung, Aufenthaltsgestattung, Prognose, Zukunft, Abschiebungshindernis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnraumbewirtschaftung - Wohnberechtigungsschein; Ausländer; Duldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Münster, 07.02.2008 - 5 L 19/08

    Kein Wohnberechtigungsschein für gemeinsame Wohnung mit vollziehbar

    Auszug aus VG Freiburg, 20.06.2012 - 4 K 1983/11
    24 Dennoch kann es in Ausnahmefällen geboten sein, einem Ausländer, der Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung ist, die Berechtigung zuzusprechen, auf die Dauer von mindestens einem Jahr für sich einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen ( a. A. zu § 27 Abs. 2 Satz 1 WoFG [des Bundes] VG Münster, Beschluss vom 07.02.2008 - 5 L 19/08 -, juris ).

    26 Für die im Rahmen von § 4 Abs. 7 LWoFG anzustellende Prognose kommt es demnach nicht allein auf die (formale) Rechtsstellung des Ausländers ( siehe aber VG Münster, Beschluss vom 07.02.2008, a.a.O. ), sondern vielmehr darauf an, ob damit gerechnet werden kann, dass das Aufenthaltsrecht oder das Abschiebungshindernis bzw. der Duldungsgrund in absehbarer Zukunft, das heißt innerhalb des nächsten Jahres ( siehe oben ), entfallen wird.

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Freiburg, 20.06.2012 - 4 K 1983/11
    Selbst in Fällen, in denen der leibliche Vater - anders als Herr M. - nicht das Sorgerecht für sein Kind besitzt, aber dennoch einen familiären Umgang mit seinem Kind pflegt, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Vater ein Recht zum Kontakt mit seinem Kind hat und dass vor allem auch das Kind ein grundrechtlich verbürgtes Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat ( BVerfG, Beschlüsse vom 23.01.2006, NVwZ 2006, 682, und vom 08.12.2005, InfAuslR 2006, 122; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 04.04.2007 - 4 K 515/07 -, juris, m.w.N. ).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Freiburg, 20.06.2012 - 4 K 1983/11
    Selbst in Fällen, in denen der leibliche Vater - anders als Herr M. - nicht das Sorgerecht für sein Kind besitzt, aber dennoch einen familiären Umgang mit seinem Kind pflegt, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Vater ein Recht zum Kontakt mit seinem Kind hat und dass vor allem auch das Kind ein grundrechtlich verbürgtes Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat ( BVerfG, Beschlüsse vom 23.01.2006, NVwZ 2006, 682, und vom 08.12.2005, InfAuslR 2006, 122; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 04.04.2007 - 4 K 515/07 -, juris, m.w.N. ).
  • BVerwG, 13.08.2003 - 5 C 49.01

    Asylbewerber als Wohnungssuchender i. S. von § 5 WoBindG a. F.;

    Auszug aus VG Freiburg, 20.06.2012 - 4 K 1983/11
    Mit dieser Ausnahme tragen die DH-LWoFG der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( Urteil vom 13.08.2003, AuAS 2003, 239 ) Rechnung.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.02.2004 - 2 L 261/03

    D (A), Asylbewerber, Abgelehnte Asylbewerber, Gemeinschaftsunterkünfte,

    Auszug aus VG Freiburg, 20.06.2012 - 4 K 1983/11
    Insbesondere ist sie auch nach Auffassung der Beklagten nicht mehr verpflichtet in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber zu wohnen ( vgl. hierzu u. a. OVG Mecklenb.-Vorp., Beschluss vom 17.02.2004 - 2 L 261/03 -, juris, m.w.N. ).
  • VG Freiburg, 04.04.2007 - 4 K 515/07

    Besonderer Ausweisungsschutz bei familiärer Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VG Freiburg, 20.06.2012 - 4 K 1983/11
    Selbst in Fällen, in denen der leibliche Vater - anders als Herr M. - nicht das Sorgerecht für sein Kind besitzt, aber dennoch einen familiären Umgang mit seinem Kind pflegt, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Vater ein Recht zum Kontakt mit seinem Kind hat und dass vor allem auch das Kind ein grundrechtlich verbürgtes Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat ( BVerfG, Beschlüsse vom 23.01.2006, NVwZ 2006, 682, und vom 08.12.2005, InfAuslR 2006, 122; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 04.04.2007 - 4 K 515/07 -, juris, m.w.N. ).
  • VGH Bayern, 15.03.2007 - 12 C 06.3346
    Auszug aus VG Freiburg, 20.06.2012 - 4 K 1983/11
    Dem tragen auch die Durchführungshinweise des Wirtschaftsministeriums zum Landeswohnraumförderungsgesetz vom 31.07.2010 - DH-LWoFG - Rechnung, indem dort unter der Nr. 3.3.3 zu § 4 Abs. 7 LWoFG bei Ausländern der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer von mindestens einem Jahr gefordert wird und ein Ausländer mit einem Aufenthaltsrecht von weniger als einem Jahr nicht als Wohnungssuchender gilt ( vgl. auch Bayer. VGH, Beschluss vom 15.03.2007 - 12 C 06.3346 -, juris, in dem ein Ausländer mit einer auf sechs Monate befristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG nicht als Wohnungssuchender angesehen wurde ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2013 - 3 S 1514/12

    Zum Anspruch eines geduldeten Ausländers auf Erteilung eines

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Juni 2012 - 4 K 1983/11 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20.06.2012 - 4 K 1983/11 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    Dem Senat liegen die Akten der Beklagten - zum Antrag auf Erteilung des Wohnberechtigungsscheins sowie die Ausländerakten für die Klägerin und ihre Tochter - und die Widerspruchsakten des Regierungspräsidiums Freiburg sowie die Akte des Verwaltungsgerichts Freiburg - 4 K 1983/11 - vor.

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