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   VG Freiburg, 23.02.2005 - 2 K 2105/04   

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https://dejure.org/2005,23636
VG Freiburg, 23.02.2005 - 2 K 2105/04 (https://dejure.org/2005,23636)
VG Freiburg, Entscheidung vom 23.02.2005 - 2 K 2105/04 (https://dejure.org/2005,23636)
VG Freiburg, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 2 K 2105/04 (https://dejure.org/2005,23636)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zum Erwerbsstreckungsgebot nach § 14 Abs 2 WaffG auf Waffenbesitzkarten nach § 14 Abs 4 WaffG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Freiburg, 23.02.2005 - 2 K 2105/04
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die in der Waffenbesitzkarte vorgenommene Einschränkung als Nebenbestimmung daher grundsätzlich im Wege der Anfechtungsklage anfechtbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerfGE 112, 221 = NVwZ 2001, 429 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 22.02.2006 - 1 K 522/05

    Waffenrechtliches Erwerbsstreckungsgebot

    Die Rechtsauffassung der Behörde werde durch das Urteil des VG Freiburg vom 23.02.2005 - 2 K 2105/04 - bestätigt.

    18 Die Gesetzgebungsgeschichte führt nicht zu einer anderen Einschätzung (ebenso VG Freiburg, Urteil vom 23.02.2005 - 2 K 2105/04; a.A. VG München, Urteil vom 04.05.2005 - 7 K 04.995 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2006 - 1 S 716/05

    Zum Erwerbserstreckungsverbot bei der Erteilung einer gelben Waffenbesitzkarte

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 23. Februar 2005 - 2 K 2105/04 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 23.02.2005 - 2 K 2105/04 - zu ändern und die in seiner vom Landratsamt Ortenaukreis ausgestellten Waffenbesitzkarte vom 09.06.2004 eingetragene Einschränkung ("Innerhalb von sechs Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. Eine Ausnahme hiervon bedarf der vorherigen Zustimmung der Erlaubnisbehörde") und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 02.09.2004 aufzuheben sowie die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig zu erklären.

  • VG Minden, 12.05.2006 - 8 K 2020/05
    Anderer Auffassung ist zwar das Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 23.02.2005 - 2 K 2105/04 -, welches das Erwerbsstreckungsgebot des § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG auch im Rahmen des § 14 Abs. 4 WaffG für anwendbar hält, weil sich eine andere Auslegung weder den Gesetzesmaterialien noch dem Wortlaut der Vorschrift entnehmen lasse.
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