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   VG Freiburg, 25.09.2008 - 4 K 701/08   

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VG Freiburg, 25.09.2008 - 4 K 701/08 (https://dejure.org/2008,10907)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25.09.2008 - 4 K 701/08 (https://dejure.org/2008,10907)
VG Freiburg, Entscheidung vom 25. September 2008 - 4 K 701/08 (https://dejure.org/2008,10907)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ermäßigung des Versorgungsbeitrags zum Rechtsanwaltsversorgungswerk bei Beamten auf Zeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Versorgungsbeiträgen für (Nebenerwerbs-)Rechtsanwälte; Anwendung über die Vorschrift zur Ermäßigung des Versorgungsbeitrags für (Nebenerwerbs-)Rechtsanwälte auf Beamte auf Zeit; Besoldungsbezüge eines Beamten als Arbeitsentgelt und als Grundlage für die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsständische Versorgung: Versorgungswerk für Rechtsanwälte; Beamte auf Zeit; Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung; Befreiung von der Rentenversicherung; Arbeitsentgelt; Analogie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Freiburg, 03.07.2003 - 4 K 1472/01

    Beitrag zum RAV eines nebenberuflichen Rechtsanwalts

    Auszug aus VG Freiburg, 25.09.2008 - 4 K 701/08
    Das folgt vor allem aus der systematischen Stellung dieser Regelungen als Absätze innerhalb von § 11 RAVwS sowie daraus, dass die Ermäßigungsregelungen in § 11 Abs. 2 und 3 RAVwS nicht an die feste Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI), sondern an das individuelle Einkommen des Beitragspflichtigen anknüpfen, der Beitrag nach § 13 Abs. 1 RAVwS jedoch allein an dem unveränderlichen Regelpflichtbeitrag nach § 11 Abs. 1 RAVwS anknüpft ( vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 03.07.2003 - 4 K 1472/01 - ).

    Das gilt hier bereits deshalb, weil der Kläger bei seiner Zulassung als Rechtsanwalt das 40. Lebensjahr schon vollendet hatte ( siehe i. Ü. Urteil der Kammer vom 03.07.2003, a.a.O. ).

    Die Höhe der Beitragspflicht des Klägers ergibt sich hier aus einer analogen Anwendung von § 13 Abs. 1 RAVwS, der seine Rechtsgrundlage in den §§ 8 Abs. 3 und 17 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über das Versorgungswerk in Baden-Württemberg vom 10.12.1984 ( GBl., 671 ) - RAVG - ( nicht in § 8 Abs. 1 RAVG ) hat und der auch sonst nicht gegen höherrangiges Recht verstößt ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.01.2003 - 9 S 871/02 - a. E.; Urteil der Kammer vom 03.07.2003, a.a.O. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1990 - 9 S 2995/88

    Zur Höhe des Versorgungsbeitrages bei der Rechtsanwaltsversorgung; Einnahmen aus

    Auszug aus VG Freiburg, 25.09.2008 - 4 K 701/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zählen auch Einnahmen aus nichtanwaltlicher Tätigkeit oder Beschäftigung zur Bemessungsgrundlage des Versorgungsbeitrags in der baden-württembergischen Rechtsanwaltsversorgung und zwar selbst dann, wenn der betreffende Rechtsanwalt ausschließlich nichtanwaltliche Einnahmen erzielt ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.09.1990, NJW 1991, 1193, und Beschluss vom 05.10.2005 - 9 S 1890/05 - ).

    28 Zur Summe des nachgewiesenen Arbeitseinkommens im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 1 RAVwS, das als (redaktionell missglückter) Oberbegriff zu den zuvor genannten Begriffen "Arbeitseinkommen" und "Arbeitsentgelt" zu verstehen ist ( siehe VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.09.1990, a.a.O. ), gehören auch die Dienstbezüge eines Beamten.

  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 6/95

    Beitragspflicht von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Beigeordneter

    Auszug aus VG Freiburg, 25.09.2008 - 4 K 701/08
    Das ergibt sich - im Gegensatz zur Auffassung des Klägers - insbesondere auch aus der Verweisung in § 11 Abs. 2 RAVwS auf die §§ 14 und 15 SGB IV. In der Rechtsprechung der Sozialgerichte ist geklärt, dass auch der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehende Beamte ( gem. § 7 SGB IV ) Beschäftigter im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ( das heißt nach dem für verschiedene Versicherungszweige geltenden [allgemeinen] Vierten Buch Sozialgesetzbuch, siehe § 1 SGB IV ) und deshalb dem Grunde nach in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig ist, dass er lediglich aufgrund einer Sonderregelung im (speziellen) Rentenversicherungsrecht ( § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI; ebenso wie im speziellen Kranken- und Arbeitslosenversicherungsrecht ) von der Versicherungspflicht befreit ist ( BSG, Urteil vom 22.02.1996, NVwZ 1999, 453; LSG Rhld.-Pf., Urteil vom 10.08.2000 - L 5 K 20/98 - ).
  • VG Aachen, 26.05.2008 - 5 K 540/07
    Auszug aus VG Freiburg, 25.09.2008 - 4 K 701/08
    Dass das in anderen Bundesländern (u. a. Rheinland-Pfalz) anders geregelt ist, ändert daran nichts, weil die Rechtsanwaltsversorgung eine Materie der Landesgesetzgebung ist ( insoweit ist Rechtslage u. a. in Nordrhein-Westfalen vergleichbar mit der in Baden-Württemberg, vgl. VG Aachen, Urteil vom 26.05.2008 - 5 K 540/07 - m.w.N. ).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.2000 - L 5 K 20/98
    Auszug aus VG Freiburg, 25.09.2008 - 4 K 701/08
    Das ergibt sich - im Gegensatz zur Auffassung des Klägers - insbesondere auch aus der Verweisung in § 11 Abs. 2 RAVwS auf die §§ 14 und 15 SGB IV. In der Rechtsprechung der Sozialgerichte ist geklärt, dass auch der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehende Beamte ( gem. § 7 SGB IV ) Beschäftigter im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ( das heißt nach dem für verschiedene Versicherungszweige geltenden [allgemeinen] Vierten Buch Sozialgesetzbuch, siehe § 1 SGB IV ) und deshalb dem Grunde nach in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig ist, dass er lediglich aufgrund einer Sonderregelung im (speziellen) Rentenversicherungsrecht ( § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI; ebenso wie im speziellen Kranken- und Arbeitslosenversicherungsrecht ) von der Versicherungspflicht befreit ist ( BSG, Urteil vom 22.02.1996, NVwZ 1999, 453; LSG Rhld.-Pf., Urteil vom 10.08.2000 - L 5 K 20/98 - ).
  • LSG Saarland, 14.09.1999 - L 2 U 56/98

    Berechnung des UV-Übergangsgeldes

    Auszug aus VG Freiburg, 25.09.2008 - 4 K 701/08
    Der Alimentationscharakter einer Leistung wie bei den Bezügen von Beamten oder Soldaten steht daher der Anerkennung als Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung nicht entgegen ( so LSG Saarland, Urteil vom 14.09.1999 - L 2 U 56/98 -, m.w.N.; vgl. auch Seewald, in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand: April 2008, Bd. 1, § 14 SGB IV RdNr. 4 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 9 S 2931/08

    Befreiung von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in

    Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25. September 2008 - 4 K 701/08 - werden zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25. September 2008 - 4 K 701/08 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25. September 2008 - 4 K 701/08 - zu ändern und die Bescheide des Beklagten aufzuheben, soweit die monatlichen Beiträge für das Kalenderjahr 2007 den Betrag von 99, 60 EUR und für das Kalenderjahr 2008 den Betrag von 212, 67 EUR übersteigen.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2022 - 9 S 1394/22

    Rechtspflicht zur Änderung von Beitragsbescheiden des Versorgungswerks der

    Durchgreifende Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Bestimmung mit höherrangigem Recht sind bislang nicht erhoben worden (vgl. Senatsurteil vom 28.01.2003 - 9 S 871/02 - juris; VG Freiburg, Urteile vom 25.09.2008 - 4 K 701/08 -, und vom 03.07.2003 - 4 K 1472/01 -, beide juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 25.03.2011 - 1 K 206/10 -).
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