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   VG Freiburg, 27.12.2006 - 1 K 2034/06   

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VG Freiburg, 27.12.2006 - 1 K 2034/06 (https://dejure.org/2006,18580)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27.12.2006 - 1 K 2034/06 (https://dejure.org/2006,18580)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27. Dezember 2006 - 1 K 2034/06 (https://dejure.org/2006,18580)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Bayern, 03.08.2006 - 24 CS 06.1365

    Sofortiges Verbot privater Sportwetten in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus VG Freiburg, 27.12.2006 - 1 K 2034/06
    Das ergibt sich im Umkehrschluss auch aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall Gambelli, dem die Vermittlung von Sportwetten durch italienische Vermittler für einen in England konzessionierten Sportwettenanbieter zugrunde lag (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.08.2006 - 24 CS 06.1365 - GewArch 2006, 420; der Schlussantrag des Generalanwalts Colomer v. 16.05.2006 - C 338/04 u.a.-, Rdnrn. 128 und 130 scheint allerdings für eine grenzüberschreitende Anerkennung nationaler Konzessionen zu plädieren; ablehnend gegenüber dieser Auffassung des Generalanwalts aber zu Recht VG Stuttgart, Beschl. v. 17.07.2006 -,GewArch 2006, 424 [425] und BayVGH a.a.O).

    In den anderen Bundesländern sind ebenfalls Schritte zur Sicherung eines Mindestmaßes an Konsistenz von Spielsuchtbekämpfung und staatlicher Wettmonopolaktivität unternommen worden, die nach den Feststellungen der zuständigen Oberverwaltungsgerichte ausreichen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.08.2006 - 24 CS 06.1365 -, GewArch 2006, 419 bestätigt durch die begründete Nichtannahme der dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde BVerfG, Beschl. v. 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06; HessVGH, Beschl. v. 25.07.2006 - 11 TG 1465/06; OVG RP, Beschl. v. 28.09.2006 - 6 B 10895; OVG NRW, Beschl. v. 28.06.2006 - 4 B 961/06 und OVG Sachs.Anh., Beschl. v. 04.05.2006 - 1 M 476/05).

    Diese Voraussetzungen sind nach dem oben Gesagten zum Zeitpunkt des Erlasses der angegriffenen Verfügung bereits erfüllt gewesen (siehe dazu ausführlich in Auseinandersetzung mit dem Gambelli-Urteil, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2006 - 6 S 1987/05 -, GewArch 2006, 418 [419]; ebenso VG Sigmaringen, Beschl. v. 06.11.2006, 7 K 1413/06 sowie VG Sigmaringen, Beschl. v. 27.10.2006 - 1 K 1333/06 mit ausführlicher Darlegung, dass aufgrund bereits vorliegender Untersuchungen auch die Forderung des EuGH aus dem Fall Lindmann - Urt. v. 13.11.2003 - C 42/02, Rdnr. 25 - erfüllt sei, wonach durch Studien eine Spielsuchtgefährdung auch bei Sportwetten belegt werde; siehe auch BayVGH, Beschl. v. 03.08.2006 - 24 CS 06.1365 -, GewArch 2006, 419 [422] zur vergleichbaren Situation in Bayern ).

    Vielmehr schließt sich die Kammer der Meinung des BayVGH an, wonach das im Gemeinschaftsrecht verankerte Prinzip der Rechtssicherheit für die Beibehaltung einer Regelung spricht, wenn alle wesentlichen Schritte zur alsbaldigen Herstellung ihrer Gemeinschaftskonformität in die Wege geleitet worden sind (siehe BayVGH, Beschl. v. 03.08.2006 a.a.O).

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

    Auszug aus VG Freiburg, 27.12.2006 - 1 K 2034/06
    Die vom Bundesverfassungsgericht für die Aufrechterhaltung des Monopols während der Übergangszeit bis 31.12.2007 gesetzten Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 -, NJW 2006, 126 [bayerisches Staatslotteriegesetz] sowie Beschl. v. 04.07.2006 - 1 BvR 138/05 -, WM 2006, 1644 [baden-württembergisches Staatslotteriegesetz] und jüngst Beschl. v. 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06 noch einmal zur bayerischen Rechtslage; siehe zu den Anforderungen des BVerfG auch Scheidler/Büttner, GewArch 2006, 401 [405, 406]; Schmid, GewArch 2006, 177) eines bloßen Mindestmaßes an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Spielsucht und der tatsächlichen Ausübung des Sportwettenmonopols sind erfüllt.

    In den anderen Bundesländern sind ebenfalls Schritte zur Sicherung eines Mindestmaßes an Konsistenz von Spielsuchtbekämpfung und staatlicher Wettmonopolaktivität unternommen worden, die nach den Feststellungen der zuständigen Oberverwaltungsgerichte ausreichen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.08.2006 - 24 CS 06.1365 -, GewArch 2006, 419 bestätigt durch die begründete Nichtannahme der dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerde BVerfG, Beschl. v. 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06; HessVGH, Beschl. v. 25.07.2006 - 11 TG 1465/06; OVG RP, Beschl. v. 28.09.2006 - 6 B 10895; OVG NRW, Beschl. v. 28.06.2006 - 4 B 961/06 und OVG Sachs.Anh., Beschl. v. 04.05.2006 - 1 M 476/05).

    17 Nach allem überwiegt das öffentliche Interesse am Sofortvollzug das private Interesse des Antragstellers, der allein aufgrund der bisherigen bloßen Duldung aber in klarer Erkenntnis, dass er anders als der staatliche Monopol-Wettanbieter keine Erlaubnis für Sportwettenveranstaltung/-vermittlung besitzt, keinen Vertrauensschutz für sich reklamieren kann (zur Bejahung des besonderen Vollzugsinteresses unabhängig von der Frage der Strafbarkeit des Verhaltens vgl. ausdrücklich auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06 - Juris; jüngst auch BVerfG, Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05 -, über www.bverfg.de unter Pressemeldungen im Volltext zu erhalten).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04

    Placanica - Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das

    Auszug aus VG Freiburg, 27.12.2006 - 1 K 2034/06
    Auch unter Berücksichtung der Kritik des Bundeskartellamtes (Beschl.v.23.08.2006) und der Bedenken der EU-Kommission (Schreiben v.04.04.2006 an die Bundesregierung), des EU-Kommissars McCreevy (Interview, Der SPIEGEL v.23.11.2006, 43/2006,90) sowie des Generalanwalts Colomer (Schlussantrag v.16.05.2006 - C 338/04 u.a.) gegenüber einem staatlichen Glücksspielmonopol erweist sich unter diesen Umständen die aktuelle Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols als gemeinschaftsrechtskonform.

    Das ergibt sich im Umkehrschluss auch aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall Gambelli, dem die Vermittlung von Sportwetten durch italienische Vermittler für einen in England konzessionierten Sportwettenanbieter zugrunde lag (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.08.2006 - 24 CS 06.1365 - GewArch 2006, 420; der Schlussantrag des Generalanwalts Colomer v. 16.05.2006 - C 338/04 u.a.-, Rdnrn. 128 und 130 scheint allerdings für eine grenzüberschreitende Anerkennung nationaler Konzessionen zu plädieren; ablehnend gegenüber dieser Auffassung des Generalanwalts aber zu Recht VG Stuttgart, Beschl. v. 17.07.2006 -,GewArch 2006, 424 [425] und BayVGH a.a.O).

    Etwas anderes folgt nach Ansicht der Kammer auch nicht daraus, dass der Generalanwalt Colomer in seinen Schlussanträgen (v. 16.05.2006 in den verbundenen Rechtssachen C 338/04 , C -359/04 und C 360/04 - www.curia.europa.eu) mit dem Vorschlag einer Weiterentwicklung des Gambelli-Urteils Bedenken daran äußert, dass ein staatliches Wettmonopol überhaupt den Zweck einer Suchtbekämpfung erfüllen kann (Rdnr.111), und dass in den zugrunde liegenden italienischen Fällen die Frage der Verhältnismäßigkeit und Geeignetheit eines solchen Monopols unter dem Aspekt der milderen Mittels einer Zulassung im Ausland ja bereits konzessionierter und geprüfter privater Wettanbieter unter den im Gambelli-Urteil genannten Kautelen überhaupt ausreichend geprüft und belegt worden sei (Rdnr.124 - 133).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Freiburg, 27.12.2006 - 1 K 2034/06
    Die vom Bundesverfassungsgericht für die Aufrechterhaltung des Monopols während der Übergangszeit bis 31.12.2007 gesetzten Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 -, NJW 2006, 126 [bayerisches Staatslotteriegesetz] sowie Beschl. v. 04.07.2006 - 1 BvR 138/05 -, WM 2006, 1644 [baden-württembergisches Staatslotteriegesetz] und jüngst Beschl. v. 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06 noch einmal zur bayerischen Rechtslage; siehe zu den Anforderungen des BVerfG auch Scheidler/Büttner, GewArch 2006, 401 [405, 406]; Schmid, GewArch 2006, 177) eines bloßen Mindestmaßes an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Spielsucht und der tatsächlichen Ausübung des Sportwettenmonopols sind erfüllt.

    Es erscheint der Kammer auch überzeugend, dass ein staatliches Wettmonopol schon wegen der Vermeidung eines mit der Konzessionierung und insbesondere der Überwachung privater Konzessionäre verbundenen organisatorischen und personellen Mehraufwandes, aber auch wegen der dadurch nur eingeschränkten Effektivität der Begrenzung privater Aktivitäten nicht als untaugliches oder unverhältnismäßiges, sondern als das effektivere Mittel angesehen wird (so BVerfG, Beschl. v. 28.03.2006 a.a.O, unter C I 3.e. bb ).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2006 - 6 S 1987/05

    Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung der Vermittlung privater Oddset-Wetten

    Auszug aus VG Freiburg, 27.12.2006 - 1 K 2034/06
    Die Kammer schließt sich insoweit der Einschätzung der Mehrheit der baden-württembergischen Verwaltungsgerichte an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2006 - 6 S 1987/05 -, GewArch 2006, 418 und Beschl. v. 09.10.2006 - 6 S 1765/06; VG Freiburg, Beschl. v. 19.07.2006 - 4 K 1003/06; VG Karlsruhe, Beschl. v. 09.11.2006 - 2 K 2341/06l; VG Sigmaringen, Beschl. v. 06.11.2006, 7 K 1431/06).

    Diese Voraussetzungen sind nach dem oben Gesagten zum Zeitpunkt des Erlasses der angegriffenen Verfügung bereits erfüllt gewesen (siehe dazu ausführlich in Auseinandersetzung mit dem Gambelli-Urteil, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2006 - 6 S 1987/05 -, GewArch 2006, 418 [419]; ebenso VG Sigmaringen, Beschl. v. 06.11.2006, 7 K 1413/06 sowie VG Sigmaringen, Beschl. v. 27.10.2006 - 1 K 1333/06 mit ausführlicher Darlegung, dass aufgrund bereits vorliegender Untersuchungen auch die Forderung des EuGH aus dem Fall Lindmann - Urt. v. 13.11.2003 - C 42/02, Rdnr. 25 - erfüllt sei, wonach durch Studien eine Spielsuchtgefährdung auch bei Sportwetten belegt werde; siehe auch BayVGH, Beschl. v. 03.08.2006 - 24 CS 06.1365 -, GewArch 2006, 419 [422] zur vergleichbaren Situation in Bayern ).

  • VG Stuttgart, 17.07.2006 - 4 K 2657/06

    Private Glücksspielveranstaltung; Sportwetten; Lotteriestaatsvertrag;

    Auszug aus VG Freiburg, 27.12.2006 - 1 K 2034/06
    Das ergibt sich im Umkehrschluss auch aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall Gambelli, dem die Vermittlung von Sportwetten durch italienische Vermittler für einen in England konzessionierten Sportwettenanbieter zugrunde lag (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.08.2006 - 24 CS 06.1365 - GewArch 2006, 420; der Schlussantrag des Generalanwalts Colomer v. 16.05.2006 - C 338/04 u.a.-, Rdnrn. 128 und 130 scheint allerdings für eine grenzüberschreitende Anerkennung nationaler Konzessionen zu plädieren; ablehnend gegenüber dieser Auffassung des Generalanwalts aber zu Recht VG Stuttgart, Beschl. v. 17.07.2006 -,GewArch 2006, 424 [425] und BayVGH a.a.O).

    Die Bedenken des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das - allerdings unter Verweis auf die gerade nicht die ODDSET-Sportwetten betreffende Internetseite der staatlichen Lotteriegesellschaft (http://lotto-bw.de) - seinerzeit von einer noch immer aggressiven, nicht nur rein informativen Werbung ausging und daher die Vorgaben des BVerfG nicht als erfüllt ansah (vgl. Beschl. v. 17.07.2006 -, GewArch 2006, 424 [425]) sind mittlerweile zumindest in diesem Punkt ausgeräumt worden, da der beanstandete aggressive Werbeauftritt der Lotteriegesellschaft wenige Tage nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart neutralisiert und entschärft wurde, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem späteren Beschluss selbst einräumte (Beschl. v. 18.09.2006 - 4 K 2860/06).

  • VG Stuttgart, 18.09.2006 - 4 K 2860/06

    Staatliches Wettmonopol und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus VG Freiburg, 27.12.2006 - 1 K 2034/06
    Die Bedenken des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das - allerdings unter Verweis auf die gerade nicht die ODDSET-Sportwetten betreffende Internetseite der staatlichen Lotteriegesellschaft (http://lotto-bw.de) - seinerzeit von einer noch immer aggressiven, nicht nur rein informativen Werbung ausging und daher die Vorgaben des BVerfG nicht als erfüllt ansah (vgl. Beschl. v. 17.07.2006 -, GewArch 2006, 424 [425]) sind mittlerweile zumindest in diesem Punkt ausgeräumt worden, da der beanstandete aggressive Werbeauftritt der Lotteriegesellschaft wenige Tage nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart neutralisiert und entschärft wurde, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem späteren Beschluss selbst einräumte (Beschl. v. 18.09.2006 - 4 K 2860/06).

    Soweit das Verwaltungsgericht Stuttgart zuletzt wieder Bedenken gegenüber einer Erfüllung der Auflagen des Bundesverfassungsgerichts geäußert hat (Beschl. v. 18.09.2006 - 4 K 2860/06), gründen diese sich allerdings nur auf die aggressive Telefonwerbungspraxis der Süddeutschen Klassenlotteriegesellschaft hinsichtlich des Verkaufs von Lottolosen, nicht jedoch auf die Werbung für Sportwetten.

  • BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 874/05

    Untersagung einer DDR-Sportwettenlizenz

    Auszug aus VG Freiburg, 27.12.2006 - 1 K 2034/06
    17 Nach allem überwiegt das öffentliche Interesse am Sofortvollzug das private Interesse des Antragstellers, der allein aufgrund der bisherigen bloßen Duldung aber in klarer Erkenntnis, dass er anders als der staatliche Monopol-Wettanbieter keine Erlaubnis für Sportwettenveranstaltung/-vermittlung besitzt, keinen Vertrauensschutz für sich reklamieren kann (zur Bejahung des besonderen Vollzugsinteresses unabhängig von der Frage der Strafbarkeit des Verhaltens vgl. ausdrücklich auch BVerfG, Beschl. v. 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06 - Juris; jüngst auch BVerfG, Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05 -, über www.bverfg.de unter Pressemeldungen im Volltext zu erhalten).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Freiburg, 27.12.2006 - 1 K 2034/06
    Die oben dargelegten rechtlichen Rahmenbedingungen und die tatsächliche Vollzugspraxis sind nach Ansicht der Kammer so gelagert, dass sie den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für die Zulässigkeit eines staatlichen Monopols im Bereich der Sportwetten (EuGH, Urt. v. 06.11.2003 - "Gambelli" -,NVwZ 2004, 87 = GewArch 2004, 30) entsprechen und daher nicht gegen die in Art. 43, 48 und 49 EGV gewährleistete Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen.
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VG Freiburg, 27.12.2006 - 1 K 2034/06
    Auch bei der hier lediglich vorliegenden Tätigkeit einer Vermittlung von Sportwetten zu einem andernorts in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ansässigen, dort konzessionierten Sportwettenanbieter (hier der maltesische Firma T. ...) handelt es sich um das "Veranstalten" eines Glücksspiels im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 1 Lotteriestaatsvertrag, weil die Schaffung eines organisatorischen Rahmens und die Ermöglichung eines Abschlusses von Spielverträgen dafür genügt und der Begriff des Veranstaltens nicht notwendig eine Tätigkeit mit eigenen finanziellen Interessen am Spielbetrieb voraussetzt (siehe BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 6 C 19/06 - NVwZ 2006, 1175, unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 28.11.2002 - 4 StR 260/02).
  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 6 S 1288/04

    Untersagung der Veranstaltung privater Oddset-Wetten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06

    Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen

  • VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06

    Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2006 - 1 M 476/05

    Vermittlung von Sportwetten

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2006 - 6 S 1765/06

    Rechtmäßige Untersagung der Vermittlung von Oddsetwetten an Anbieter, die nicht

  • VG Stuttgart, 18.08.2006 - 4 K 3025/06

    VfB Stuttgart darf weiter für betandwin werben

  • AG Karlsruhe-Durlach, 13.07.2000 - 1 Ds 26 Js 31893/98

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen unerlaubter Veranstaltung eines

  • VG Sigmaringen, 27.10.2006 - 1 K 1333/06

    Verbot privater Sportwetten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bestätigt

  • VG Stuttgart, 27.07.2006 - 18 K 2636/06

    Staatliches Glückspielmonopol; europäische Recht; Interessenabwägung zugunsten

  • VG Freiburg, 19.07.2006 - 4 K 1003/06

    Verbot und Untersagung der Vermittlung von Sportwetten in Baden-Württemberg;

  • VG Freiburg, 10.01.2007 - 1 K 2123/06

    Sofortvollzug einer Untersagungsverfügung bezüglich Sportwettenvermittlung bzw.

    Auch unter Berücksichtigung neuerer Einwände (u.a. Fehlen einer EU-rechtlich gebotenen, systematischen und kohärenten Politik betreffend das gesamte Glücksspielwesen; Verfassungswidrigkeit nationalen Rechts führt zwingend zur Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der behördlichen Sportwettenpraxis; Angebot umfangreicher Restriktionen durch privaten Sportwettenvermittler lässt Untersagung unverhältnismäßig werden und Sofortvollzugsinteresse entfallen) hält die Kammer an ihrer Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 27.12.2006 - 1 K 2034/06 - VENSA) fest.
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