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   VG Freiburg, 29.11.2012 - 4 K 253/12   

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VG Freiburg, 29.11.2012 - 4 K 253/12 (https://dejure.org/2012,39160)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29.11.2012 - 4 K 253/12 (https://dejure.org/2012,39160)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29. November 2012 - 4 K 253/12 (https://dejure.org/2012,39160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Baugenehmigung für "WaldHaus Freiburg" verletzt keine Nachbarrechte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Baugenehmigung für waldpädagogische Einrichtung "WaldHaus Freiburg" verletzt keine Nachbarrechte - Nachbar klagt vergebens auf Aufhebung der Baugenehmigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 S 547/06

    Vorhaben der Gemeinde gem § 48 Abs 2 S 1 BauO BW; Erteilung einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG Freiburg, 29.11.2012 - 4 K 253/12
    Soweit der Kläger die sachliche Zuständigkeit der Beklagten rügt, kommt insbesondere eine Anwendung von § 44 Abs. 2 Nr. 3 LVwVfG über die örtliche Zuständigkeit bei ortsgebundenen Verwaltungsakten nicht in Betracht, weil diese Vorschrift nicht, auch nicht analog, auf Fälle der sachlichen Zuständigkeit Anwendung findet ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.2006, NVwZ-RR 2007, 82; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl. 2011, § 44 RdNr. 38 ).

    Nur durch Erhebung von Einwendungen wird der Zuständigkeitswechsel nach § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO aber erst herbeigeführt ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.2006, a.a.O. ).

    Abgesehen davon dient § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO nicht (auch) dem Schutz von Nachbarn ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.2006, a.a.O. ) und kann im Fall eines Verstoßes dagegen von diesen auch nicht für die Durchsetzung eines Aufhebungs- oder Nichtigkeitsfeststellungsbegehrens angeführt werden.

    Drittbetroffene Nachbarn haben grundsätzlich nur einen Anspruch auf Schutz ihrer materiell-rechtlichen Rechtsposition ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.2006, a.a.O. ); das setzt die Verletzung von Normen voraus, die zumindest auch drittschützende Wirkung haben.

    Und schließlich würde selbst bei einem Verstoß gegen § 48 Abs. 2 Satz 1 LBO noch nicht ohne weiteres ein offenkundiger Fehler im Sinne von § 44 Abs. 1 LVwVfG vorliegen, der zur Nichtigkeit der davon betroffenen Baugenehmigung führen würde ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.04.2006, a.a.O., m.w.N. ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2005 - 10 A 2017/03

    Baugenehmigung zu "Mehrzwecknutzung" zu unbestimmt!

    Auszug aus VG Freiburg, 29.11.2012 - 4 K 253/12
    Gerade bei einer Baugenehmigung ist es anerkannt, dass zur Bestimmung ihres Inhalts auf den Bauantrag und die zusammen mit diesem Bauantrag eingereichten Vorlagen - letztere allerdings nur, soweit sie den formellen Vorschriften des Bauvorlagenrechts entsprechen - zurückgegriffen werden kann und muss ( Sauter, a.a.O., Bd. 2, § 58 RdNrn. 32 ff., m.w.N. ), soweit die Baugenehmigung selbst keine entsprechenden Vorbehalte, Maßgaben und Ausschlüsse enthält ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.02.1993, ESVGH 43, 142; OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 30.01.2012 - 4 B 2379/11 -, juris, m.w.N.; OVG NW, Beschluss vom 30.05.2005, BauR 2005, 1459; vgl. auch Urteil der Kammer vom 20.04.2011 - 4 K 539/10 -, m.w.N. ).

    Wenn aber die Unbestimmtheit einzelner Regelungsinhaltsinhalte einer Baugenehmigung nur Teilaspekte der Baugenehmigung betrifft, durch die in keinem Fall Rechte des Nachbarn verletzt werden können, kann der Nachbar nicht, auch nicht unter Berufung auf die fehlende Bestimmtheit der Baugenehmigung, die Aufhebung oder die Feststellung der Nichtigkeit dieser Baugenehmigung begehren ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.06.1993, a.a.O.; OVG Rhld.-Pf., Urteil vom 07.10.2009, a.a.O.; OVG NW, Beschluss vom 30.05.2005, a.a.O.; Sauter, a.a.O., § 53 RdNr. 5 und § 58 RdNr. 33, jew. m.w.N. ).

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Immissionsschutz bei baurechtswidriger Wohnnutzung?

    Auszug aus VG Freiburg, 29.11.2012 - 4 K 253/12
    Denn selbst wenn man zu seinen Gunsten unterstellte, dass es das Schutzniveau eines reinen Wohngebiets beanspruchen könnte, läge die Schwelle der Zumutbarkeit von Lärmimmissionen, gemittelt über einen Zeitraum von 16 Stunden, tagsüber bei 50 dB(A) ( siehe TA Lärm Nrn. 2.10, 6.1 und 6.4 Abs. 3 sowie Anhang A.2.5; vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.09.1992, NJW 1993, 342; VGH Bad-Württ., Beschluss vom 26.02.2004 - 10 S 951/03 -, juris ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2004 - 10 S 951/03

    Entsprechende Anwendung von TA Lärm Nr 6.7 S 1 bei Bestimmung der

    Auszug aus VG Freiburg, 29.11.2012 - 4 K 253/12
    Denn selbst wenn man zu seinen Gunsten unterstellte, dass es das Schutzniveau eines reinen Wohngebiets beanspruchen könnte, läge die Schwelle der Zumutbarkeit von Lärmimmissionen, gemittelt über einen Zeitraum von 16 Stunden, tagsüber bei 50 dB(A) ( siehe TA Lärm Nrn. 2.10, 6.1 und 6.4 Abs. 3 sowie Anhang A.2.5; vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.09.1992, NJW 1993, 342; VGH Bad-Württ., Beschluss vom 26.02.2004 - 10 S 951/03 -, juris ).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Freiburg, 29.11.2012 - 4 K 253/12
    Soweit er eine Verletzung seiner nachbarlichen Rechte rügt, kann in diesem Fall allein dem in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB wurzelnden Gebot der Rücksichtnahme als öffentlicher Belang nachbarschützende Wirkung zukommen ( vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 28.10.1993, NVwZ 1994, 686 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09

    Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Auszug aus VG Freiburg, 29.11.2012 - 4 K 253/12
    Den Regelungsinhalt der Baugenehmigung im Sinn der davon umfassten Bandbreite der genehmigten Nutzungen, auf den sich die Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten allein bezieht, konnte der Kläger mit Beginn der Bauarbeiten nicht erkennen ( vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ, Urteil vom 14.05.2012, DVBl 2012, 1181 ).
  • VGH Hessen, 30.01.2012 - 4 B 2379/11

    Inhaltliche Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG Freiburg, 29.11.2012 - 4 K 253/12
    Gerade bei einer Baugenehmigung ist es anerkannt, dass zur Bestimmung ihres Inhalts auf den Bauantrag und die zusammen mit diesem Bauantrag eingereichten Vorlagen - letztere allerdings nur, soweit sie den formellen Vorschriften des Bauvorlagenrechts entsprechen - zurückgegriffen werden kann und muss ( Sauter, a.a.O., Bd. 2, § 58 RdNrn. 32 ff., m.w.N. ), soweit die Baugenehmigung selbst keine entsprechenden Vorbehalte, Maßgaben und Ausschlüsse enthält ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.02.1993, ESVGH 43, 142; OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 30.01.2012 - 4 B 2379/11 -, juris, m.w.N.; OVG NW, Beschluss vom 30.05.2005, BauR 2005, 1459; vgl. auch Urteil der Kammer vom 20.04.2011 - 4 K 539/10 -, m.w.N. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1993 - 5 S 1650/92

    Zur Klagebefugnis des Bauherrn bei Nichtbescheidung eines Nachbarwiderspruchs -

    Auszug aus VG Freiburg, 29.11.2012 - 4 K 253/12
    Gerade bei einer Baugenehmigung ist es anerkannt, dass zur Bestimmung ihres Inhalts auf den Bauantrag und die zusammen mit diesem Bauantrag eingereichten Vorlagen - letztere allerdings nur, soweit sie den formellen Vorschriften des Bauvorlagenrechts entsprechen - zurückgegriffen werden kann und muss ( Sauter, a.a.O., Bd. 2, § 58 RdNrn. 32 ff., m.w.N. ), soweit die Baugenehmigung selbst keine entsprechenden Vorbehalte, Maßgaben und Ausschlüsse enthält ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 09.02.1993, ESVGH 43, 142; OVG Rhld.-Pf., Beschluss vom 30.01.2012 - 4 B 2379/11 -, juris, m.w.N.; OVG NW, Beschluss vom 30.05.2005, BauR 2005, 1459; vgl. auch Urteil der Kammer vom 20.04.2011 - 4 K 539/10 -, m.w.N. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1998 - 8 S 2755/98

    Zuständigkeiten im Baugenehmigungsverfahren: Zuständigkeitsverlagerung von der

    Auszug aus VG Freiburg, 29.11.2012 - 4 K 253/12
    Diese Vorschrift ist - entgegen der Auffassung des Klägers - abschließend und keiner erweiternden Auslegung zugänglich ( VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.11.1998, BauR 1999, 1453 ).
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