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   VG Freiburg, 30.04.2008 - 6 K 785/08   

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https://dejure.org/2008,17921
VG Freiburg, 30.04.2008 - 6 K 785/08 (https://dejure.org/2008,17921)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30.04.2008 - 6 K 785/08 (https://dejure.org/2008,17921)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30. April 2008 - 6 K 785/08 (https://dejure.org/2008,17921)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Öffnung von Blumengeschäften an Pfingstsonntag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwägung eines Rechts zur Öffnung von Blumengeschäften an Pfingstsonntagen und einem öffentlichen Interesse an einer rechtmäßigen Anwendung des Ladenöffnungsgesetzes (LadÖG); Voraussetzungen einer im öffentlichen Interesse dringend nötigen Ausnahme von den ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Muttertag; Pfingstsonntag; Blumenverkauf; Sonntagsruhe; Ausnahmeerlaubnis; Zuständigkeit; Fachaufsicht; öffentliches Interesse für Ladenöffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Blumenstrauß am Muttertag? - Antrag der Gemeinde Gottmadingen abgelehnt

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Blumenstrauß am Muttertag? - Antrag der Gemeinde Gottmadingen abgelehnt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus VG Freiburg, 30.04.2008 - 6 K 785/08
    Allenfalls ein Verwertungsinteresse, z.B. vom Verderb bedrohte Waren schnell absetzen zu können, kann ergänzend von Bedeutung sein (BVerwG, Urteil vom 23.03.1982 - 1 C 157/79 - zitiert nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1989 - 1 S 1635/88

    Gemeindlicher "Boykottaufruf" gegen NPD; Kommunalaufsicht

    Auszug aus VG Freiburg, 30.04.2008 - 6 K 785/08
    Folglich gibt es auch keinen Rechtssatz, wonach die Rechtsaufsichtsbehörde nur einschreiten dürfe, wenn es zu einer Rechtsfrage eine gefestigte Rechtsprechung gebe (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.1989 - 1 S 1635/88 -, VBlBW 1989, 332).
  • OVG Sachsen, 23.10.2002 - 3 BS 408/02

    Einhaltung der allgemeinen Ladenschlusszeiten; Beschränkung etwa auf einzelne

    Auszug aus VG Freiburg, 30.04.2008 - 6 K 785/08
    Er bezieht sich auf das Versorgungsinteresse der Bevölkerung und setzt insoweit eine Ausnahmesituation voraus, die zu einem nicht vorhersehbaren Versorgungsbedarf geführt hat (vgl. etwa sächsisches OVG, Beschluss vom 23.10.2002 - 3 BS 408/02 - zitiert nach Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.1999 - B 2 S 381/99
    Auszug aus VG Freiburg, 30.04.2008 - 6 K 785/08
    Es ist daher bei der in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren lediglich gebotenen und dem Gericht möglichen summarischen Prüfung zu Gunsten der Antragstellerin davon auszugehen, dass ihr die Ausführung des genannten Gesetzes in eigener Verantwortung und frei von einem - nicht anfechtbaren - fachaufsichtlichen Weisungsrecht der Rechtsaufsichtsbehörde, die hier das Landratsamt ist (§ 119 Gemeindeordnung - GemO -), überlassen bleibt (vgl. anders noch zum bisherigen Ladenschlussgesetz des Bundes: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.08.1999, - B 2 S 381/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2008 - 1 S 1167/08

    Kein Blumenverkauf am Muttertag

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 30. April 2008 - 6 K 785/08 - wird zurückgewiesen.
  • VG Freiburg, 28.02.2018 - 4 K 4267/17

    Sonntagsöffnung eines von einem islamischen Gemeindezentrum betriebenen

    Entscheidend ist, dass der Gesetzgeber insoweit keine nächsthöhere Behörde (im Sinn von § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO) bestimmt und die Gemeinden nicht einer Fachaufsicht (vgl. § 118 Abs. 2 GemO) unterworfen hat (vgl. zum Ladenöffnungsgesetz VG Freiburg, Beschluss v. 30.04.2008 - 6 K 785/08 - juris, Rn. 1; vgl. ferner die in VG Freiburg, Urteil vom 17.01.2013 - 4 K 1022/12 -, juris, Rn. 8 wiedergegebene Rechtsauffassung des Regierungspräsidiums Freiburg; vgl. auch, zum Straßenrecht und dort § 16 Abs. 8 StrG, VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 31.01.2002 - 5 S 3057/99 -, juris, Rn. 31 = VBlBW 2002, 297).
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