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VG Göttingen, 16.10.2002 - 3 B 3364/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Durchsetzung der Verlassenspflicht nach § 36 AuslG mit unmittelbarem Zwang; sofort vollziehbare Rücknahme erschlichener Duldungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 36 AuslG; § 44 Abs 6 AuslG; § 59 AsylVfG; § 48 Abs 2 VwVfG; § 64 GefAbwG ND
Aufenthaltsgestattung; Duldung: Rücknahme; räumliche Beschränkung; Rückkehrverpflichtung; unmittelbarer Zwang; Verlassenspflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 155.90
Begriff der "Rechtsstreitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz" - Rechtswirkungen …
Auszug aus VG Göttingen, 16.10.2002 - 3 B 3364/02
Die Rückkehrverpflichtung der Antragsteller ergibt sich aus dem allgemeinen Grundsatz, dass derjenige, der einen rechtswidrigen Zustand geschaffen hat, zu dessen Beseitigung verpflichtet ist vgl. BVerwG, Urt. v. 31.03.1992 - 9 C 155.90 -, NVwZ 1993, 276, 277). - VG Göttingen, 29.04.1994 - 3 B 3220/94
Rechtmäßigkeit einer Rückkehraufforderung; Notwendigkeit einer sofort …
Auszug aus VG Göttingen, 16.10.2002 - 3 B 3364/02
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Antragsgegnerin diese Verlassenspflicht festgestellt und zugleich die Durchsetzung dieser Verlassenspflicht gemäß § 70 Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) i. V. m. §§ 59 Abs. 1 AsylVfG, 64 ff. NGefAG durch unmittelbaren Zwang angedroht und inzwischen vollzogen (vgl. zur Zulässigkeit der Durchsetzung der Verpflichtung zum unverzüglichen Umzug mit Mitteln des Verwaltungszwangs: VG Göttingen, Beschl. v. 29.04.1994 - 3 B 3220/94 -, Nds. Rpfl. 1994, 284, 285;… Renner, AuslR, 7. Aufl. 1999, § 26 AuslG, Rn. 3, § 50 AsylVfG, Rn. 32 m. w. N., § 59 AsylVfG , Rn. 2 ff.).