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VG Göttingen, 29.11.2004 - 2 A 434/03 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Rechtswidrigkeit einer Überleitungsverfügung mangels Bestimmtheit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 90 BSHG; § 33 Abs 1 SGB 10
Bestimmtheit; Negativevidenz; Schenkungsrückgewährungsanspruch; Überleitung; Überleitungsanzeige - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91
Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen - …
Auszug aus VG Göttingen, 29.11.2004 - 2 A 434/03
Im Rahmen der Anfechtungsklage gegen eine solche nach § 90 Abs. 1 BSHG angezeigte Überleitung vertraglicher Ansprüche prüft das Verwaltungsgericht das Bestehen des überzuleitenden Anspruchs nur insoweit, als nach objektivem materiellen Recht ein Anspruch ausgeschlossen erscheint, d. h. ob das Nichtvorliegen des übergeleiteten Anspruchs offenkundig ist ("Negativevidenz", vgl. BVerwG, Urteil vom 27.05.1993 -5 C 7.92-, BVerwGE 92, 281; Urteil vom 4.6.1992 -5 C 57/88-, NJW 1992, 3313). - BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88
Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung
Auszug aus VG Göttingen, 29.11.2004 - 2 A 434/03
Im Rahmen der Anfechtungsklage gegen eine solche nach § 90 Abs. 1 BSHG angezeigte Überleitung vertraglicher Ansprüche prüft das Verwaltungsgericht das Bestehen des überzuleitenden Anspruchs nur insoweit, als nach objektivem materiellen Recht ein Anspruch ausgeschlossen erscheint, d. h. ob das Nichtvorliegen des übergeleiteten Anspruchs offenkundig ist ("Negativevidenz", vgl. BVerwG, Urteil vom 27.05.1993 -5 C 7.92-, BVerwGE 92, 281; Urteil vom 4.6.1992 -5 C 57/88-, NJW 1992, 3313). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1998 - 8 A 940/96
Sozialhilferecht: Rücknahmezuständigkeit für rechtswidrigen Bewilligungsbescheid …
Auszug aus VG Göttingen, 29.11.2004 - 2 A 434/03
Sie ist somit ein Verwaltungsakt, der gemäß § 33 Abs. 1 SGB X inhaltlich hinreichend bestimmt sein muss (vgl. OVG Münster, Urteil vom 22.01.1998 - 8 A 940/96 -, FEVS 49, 6 ff; BSG, Urteil vom 24.08.1998 - 7 Rar 74/86 -, Juris Nr. KSRE033033406).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1997 - 8 A 4279/95
Sozialhilfe: Heranziehung zu einem Kostenbeitrag - zur Inanspruchnahme der …
Auszug aus VG Göttingen, 29.11.2004 - 2 A 434/03
Dies ist dann der Fall, wenn der im Verwaltungsakt zum Ausdruck gekommene Wille der Behörde für die Beteiligten des Verfahrens, in dem er ergeht, unzweideutig erkennbar und nicht einer unterschiedlichen subjektiven Bemessung zugänglich ist (Vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1990 - 8 T 69/87 -, NVwZ 1990, 855- zu der Parallelvorschrift des § 37 Abs. 1 BayVwVfG - OVG NW, Urteil vom 27.11.1997 -8 A 4279/95 - unter Hinweis auf BT-Drs. 7/910, S. 58 - Abs. 1 - Hauck/ Freischmidt/Freund/ Recht/Rombach, Sozialgesetzbuch SGB X/1, 2, Stand: 2003, § 33 Rdnr. 3). - BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 74/86
Auszug aus VG Göttingen, 29.11.2004 - 2 A 434/03
Sie ist somit ein Verwaltungsakt, der gemäß § 33 Abs. 1 SGB X inhaltlich hinreichend bestimmt sein muss (vgl. OVG Münster, Urteil vom 22.01.1998 - 8 A 940/96 -, FEVS 49, 6 ff; BSG, Urteil vom 24.08.1998 - 7 Rar 74/86 -, Juris Nr. KSRE033033406). - VG Göttingen, 28.01.2004 - 2 A 2086/02
Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot; Schenkung; Schenkungsrückgewähranspruch; …
Auszug aus VG Göttingen, 29.11.2004 - 2 A 434/03
Die Anzeige muss zudem - dies kann allerdings auch in den Gründen des Bescheides erfolgen - erkennen lassen, dass der Übergang des Schenkungsrückforderungsanspruchs (nur) in Höhe der dem Hilfeempfängers gewährten Sozialhilfeleistungen auf den Sozialhilfeträger bewirkt werden soll; schließlich ist die Angabe von Zeitraum und Höhe der gewährten Hilfe erforderlich, wegen der die Überleitung erfolgt (…BSG, a.a.O., m.w.N.; Urteil der erkennenden Kammer vom 28.01.2004 -2 A 2086/02-, abgedruckt in der Internetentscheidungssammlung des Nds. OVG)).
- SG Stuttgart, 15.10.2007 - S 16 SO 6624/06 Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, ist eine Überleitungsanzeige im Sinne des § 33 Abs. 1 SGB X hinreichend bestimmt, wenn dieser entnommen werden kann, welcher Anspruch übergeleitet werden soll, dass der Übergang des Anspruchs in Höhe der dem Hilfeempfänger gewährten Sozialleistung bewirkt werden soll und in welchem Zeitraum und in welcher Höhe Hilfe gewährt wurde, wegen der die Überleitung erfolgt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.09.1992, 8 A 2393/89; VG Göttingen, Urteil vom 28.01.2004, 2 A 2086/02, VG Göttingen, Urteil vom 29.11.2004, 2 A 434/03; VG Arnsberg, Urteil vom 25.02.2004, 9 K 5205/02 ).