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   VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 11 K 1952/13   

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https://dejure.org/2015,40487
VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 11 K 1952/13 (https://dejure.org/2015,40487)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 04.11.2015 - 11 K 1952/13 (https://dejure.org/2015,40487)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 04. November 2015 - 11 K 1952/13 (https://dejure.org/2015,40487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verweis auf Vermögen des Ehemannes kann Härte bei Pflegewohngeldbewilligung von Ehefrau sein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Gelsenkirchen, 21.01.2015 - 11 L 1752/14

    Getrenntleben; Vermögensverhältnisse; Eheleute; selbstgenutztes Hausgrundstück

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 11 K 1952/13
    Im zugehörigen Eilverfahren 11 L 1752/14 hat die Kammer mit Beschluss vom 21. Januar 2015 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach der Kündigung des Heimvertrages abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten 11 K 1952/13, 11 L 1752/14 und 11 L 1382/15 sowie die Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Dass es sich im Beurteilungszeitraum bei der Klägerin und ihrem Ehemann um nicht getrennt lebende Eheleute gehandelt hat, hat die Kammer bereits in ihrem Eilbeschluss vom 21. Januar 2015 im Verfahren 11 L 1752/14 ausführlich dargelegt; hierauf wird Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2008 - 16 A 1409/07

    Bewohnerin eines Pflegeheims muss Geschenk nicht zurückfordern

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 11 K 1952/13
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 16 A 1409/07 - juris, m.w.N.

    Zur Auslegung des Begriffs der Härte im Pflegewohngeldrecht hat das OVG NRW, vgl. Urteil vom 14. Oktober 2008, a.a.O.; s. auch Urteil vom 16. November 2009 - 12 A 1363/09 -, juris, ausgeführt, dass der Regelung zunächst eine Korrekturfunktion zukomme, indem sie den offensichtlich zu weit ausgreifenden Vermögensbegriff dergestalt bereinige, dass diejenigen Vermögensgegenstände von der Einsatzpflicht ausgenommen würden, die nach dem Landespflegegesetz NRW freigestellt bleiben sollten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - 12 A 1363/09

    Pflegewohngeld; Vermögen; Vermögensschonbetrag; Heimbewohner;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 11 K 1952/13
    Zur Auslegung des Begriffs der Härte im Pflegewohngeldrecht hat das OVG NRW, vgl. Urteil vom 14. Oktober 2008, a.a.O.; s. auch Urteil vom 16. November 2009 - 12 A 1363/09 -, juris, ausgeführt, dass der Regelung zunächst eine Korrekturfunktion zukomme, indem sie den offensichtlich zu weit ausgreifenden Vermögensbegriff dergestalt bereinige, dass diejenigen Vermögensgegenstände von der Einsatzpflicht ausgenommen würden, die nach dem Landespflegegesetz NRW freigestellt bleiben sollten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - L 9 SO 429/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Keine Übernahme von Heimkosten in Form eines

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 11 K 1952/13
    So dürfte für die Klägerin aus § 19 Abs. 5 i.V.m. § 61 SGB XII für die weiteren ungedeckten Heimkosten ein Anspruch auf "erweiterte" Sozialhilfe folgen, da sie sich in einer Notlage befindet, der sie trotz fehlender Bedürftigkeit nicht begegnen kann, weil sie weder tatsächlich noch rechtlich auf das Vermögen ihres Ehemannes zurückgreifen kann, vgl. hierzu allgemein LSG NRW, Beschluss vom 26. November 2014 - L 9 SO 429/14 B -, juris, Rdnr. 35.
  • VG Düsseldorf, 20.06.2018 - 21 L 1727/18
    Hierbei sind gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 APG NRW das Einkommen und Vermögen der Antragstellerin sowie das Einkommen und Vermögen ihres Ehegatten X. M. zwingend zusammenzurechnen, vgl. zur Vorgängernorm des § 12 Abs. 3 Satz 1 PfG NW: OVG NRW, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 12 B 1478/13 -, in: juris (Rn. 11); OVG NRW, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - 12 A 2494/10 -, in: juris (Rn. 5); VG Gelsenkirchen, Urteil vom 4. November 2015 - 11 K 1952/13 -, in: Juris (Rn. 44), da die bloße räumliche Trennung aufgrund der Unterbringung der Antragstellerin im Pflegeheim kein Getrenntleben im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 APG NRW herbeiführt, OVG NRW, Beschluss vom 15. Januar 2014 - 12 B 1478/13 -, in: juris (Rn. 13); VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13. März 2013 - 11 K 3672/12 -, in: juris (Rn. 42 f.), und andere Anhaltspunkte für die Betätigung eines aktiven Willens, die eheliche Gemeinschaft aufzuheben, nicht ersichtlich sind.
  • VG Gelsenkirchen, 21.01.2015 - 11 L 1752/14
    Im zugehörigen Klageverfahren 11 K 1952/13 ist mit Schriftsatz vom 12. April 2013 schließlich vorgetragen worden, dass die Antragstellerin zurzeit nicht mehr mit ihrem Ehemann zusammenlebe und bereits vor der Heimaufnahme beabsichtigt habe, wieder in ihre alte Heimat auf den Philippinen zurückzukehren.
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