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   VG Gelsenkirchen, 17.09.2018 - 8 L 1655/18   

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VG Gelsenkirchen, 17.09.2018 - 8 L 1655/18 (https://dejure.org/2018,28508)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 17.09.2018 - 8 L 1655/18 (https://dejure.org/2018,28508)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 17. September 2018 - 8 L 1655/18 (https://dejure.org/2018,28508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zwangsgeld; Androhung; Ersatzzwangshaft; Rückholung; Reiseausweis für Ausländer; Notreiseausweis; Ausreisesperre; S17-Anordnung; Zumutbarkeit; Reisepass; Nationalpass; eidesstattliche Versicherung; anwaltliche Versicherung; Passausstellung; Aufenthaltsrecht; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Fall Sami A.: Androhung weiterer Zwangsmittel gegen die Stadt Bochum und Ausstellung eines Notreiseausweises abgelehnt

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Fall Sami A.: Androhung weiterer Zwangsmittel gegen die Stadt Bochum und Antrag auf Ausstellung eines Notreiseausweises abgelehnt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fall Sami A.: Der Wille ist gebrochen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fall Sami A. - Androhung weiterer Zwangsmittel gegen die Stadt Bochum und Antrag auf Ausstellung eines Notreiseausweises abgelehnt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 - 17 B 1029/18

    Sami A.: Rückholverpflichtung bestätigt

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 17.09.2018 - 8 L 1655/18
    Die Kammer schließt sich zunächst insoweit den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschlüssen vom 15. August 2018 (17 B 1029/18) und vom 28. August 2018 (17 E 729/18) an und macht sich diese im hier entscheidungserheblichen Zeitpunkt ausdrücklich zu Eigen.

    Zwar ist auch vor dem Hintergrund der ergänzenden Ausführungen der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers bislang nicht ersichtlich, dass eine Rückholung des Antragstellers in die Bundesrepublik Deutschland als Folge der rechtswidrig erfolgten Abschiebung des Antragstellers am 13. Juli 2018 (vergleiche Beschluss der Kammer vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 -) derzeit tatsächlich und/oder rechtlich nicht mehr möglich wäre, zumal die Verfahrensbevollmächtigte zu 1. des Antragstellers noch im Verfahren 17 B 1029/18 vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (vergleiche dortigen Beschluss vom 15. August 2018) vorgetragen hat, sie habe persönlich mit dem tunesischen Ermittlungsrichter Mohammed Melki gesprochen, der ihr versichert habe, dass er keine Ausreisesperre gegen den Antragsteller verhängt habe (so auch OVG NRW, Beschluss vom 28. August 2018 - 17 E 729/18 -, Seite 3 f. des amtlichen Abdrucks).

    Denn die Verfahrensbevollmächtigte zu 1. des Antragstellers hat - wie bereits oben ausgeführt - noch im Verfahren 17 B 1029/18 vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen vorgetragen, sie habe persönlich mit dem tunesischen Ermittlungsrichter N1.

  • VG Gelsenkirchen, 13.07.2018 - 8 L 1315/18

    Sami A., Ex-Leibwächter von von Osama bin Laden, muss zurückgeholt

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 17.09.2018 - 8 L 1655/18
    Die mit Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers vom 11. September 2018 zur Entscheidung des Gerichts gestellten Anträge, 1. der Antragsgegnerin zur Erfüllung der aus dem Beschluss des Gerichts vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 - resultierenden Verpflichtung, den Antragsteller unverzüglich in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen, unter Fristsetzung bis zum 13. September 2018, 12:00 Uhr, ein angemessenes Zwangsgeld in Höhe von 10.000,- Euro für jeden Tag ab Androhung bis zur Rückkehr des Antragstellers nach Deutschland anzudrohen, hilfsweise ein Zwangsgeld in angemessener Höhe von mindestens 25.000,- Euro anzudrohen, weiter hilfsweise ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000,- Euro anzudrohen, und der Antragsgegnerin Ersatzzwanghaft von zwei Wochen anzudrohen, 2. die Antragsgegnerin zu verpflichten, dem Antragsteller unverzüglich einen Notreiseausweis zur einmaligen Einreise in die Bundesrepublik Deutschland auszustellen, haben keinen Erfolg.

    Zwar ist auch vor dem Hintergrund der ergänzenden Ausführungen der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers bislang nicht ersichtlich, dass eine Rückholung des Antragstellers in die Bundesrepublik Deutschland als Folge der rechtswidrig erfolgten Abschiebung des Antragstellers am 13. Juli 2018 (vergleiche Beschluss der Kammer vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 -) derzeit tatsächlich und/oder rechtlich nicht mehr möglich wäre, zumal die Verfahrensbevollmächtigte zu 1. des Antragstellers noch im Verfahren 17 B 1029/18 vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (vergleiche dortigen Beschluss vom 15. August 2018) vorgetragen hat, sie habe persönlich mit dem tunesischen Ermittlungsrichter Mohammed Melki gesprochen, der ihr versichert habe, dass er keine Ausreisesperre gegen den Antragsteller verhängt habe (so auch OVG NRW, Beschluss vom 28. August 2018 - 17 E 729/18 -, Seite 3 f. des amtlichen Abdrucks).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2018 - 17 E 729/18

    Stadt Bochum muss Zwangsgeld im Fall Sami A. nicht zahlen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 17.09.2018 - 8 L 1655/18
    Die Kammer schließt sich zunächst insoweit den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschlüssen vom 15. August 2018 (17 B 1029/18) und vom 28. August 2018 (17 E 729/18) an und macht sich diese im hier entscheidungserheblichen Zeitpunkt ausdrücklich zu Eigen.

    Zwar ist auch vor dem Hintergrund der ergänzenden Ausführungen der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers bislang nicht ersichtlich, dass eine Rückholung des Antragstellers in die Bundesrepublik Deutschland als Folge der rechtswidrig erfolgten Abschiebung des Antragstellers am 13. Juli 2018 (vergleiche Beschluss der Kammer vom 13. Juli 2018 - 8 L 1315/18 -) derzeit tatsächlich und/oder rechtlich nicht mehr möglich wäre, zumal die Verfahrensbevollmächtigte zu 1. des Antragstellers noch im Verfahren 17 B 1029/18 vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (vergleiche dortigen Beschluss vom 15. August 2018) vorgetragen hat, sie habe persönlich mit dem tunesischen Ermittlungsrichter Mohammed Melki gesprochen, der ihr versichert habe, dass er keine Ausreisesperre gegen den Antragsteller verhängt habe (so auch OVG NRW, Beschluss vom 28. August 2018 - 17 E 729/18 -, Seite 3 f. des amtlichen Abdrucks).

  • VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 7a L 1200/18

    Abschiebung eines als Gefährder eingestuften Tunesiers nach vorläufiger

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 17.09.2018 - 8 L 1655/18
    Ein anderes Ergebnis ergibt sich derzeit auch nicht vor dem Hintergrund der asylrechtlichen Beschlüsse des Gerichts vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - und vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A -.
  • VG Gelsenkirchen, 24.07.2018 - 8 L 1359/18

    Zwangsgeld wegen unterbliebener Rückholung des abgeschobenen Tunesiers angedroht

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 17.09.2018 - 8 L 1655/18
    Eine dritte Androhung von Zwangsmitteln ist - anders als noch in den Verfahren 8 L 1359/18 und 8 L 1412/18 mit Beschlüssen der Kammer vom 24. Juli und vom 3. August 2018 - nicht mehr geboten.
  • VG Gelsenkirchen, 11.07.2018 - 8 L 1240/18

    Zeitlicher Ablauf der gerichtlichen Verfahren um die Abschiebung eines als

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 17.09.2018 - 8 L 1655/18
    Soweit im Gesamtzusammenhang der anwaltlichen Versicherung vom 28. August 2018 unter Auslegungshilfe der weiteren Angaben der Prozessbevollmächtigten im Übrigen gemeint sein sollte, dass die Ausstellung eines tunesischen Reisepasses derzeit nicht in Betracht komme, weil der Antragsteller als sogenannter Gefährder nach Tunesien abgeschoben wurde (vgl. Beschluss der Kammer vom 11. Juli 2018 - 8 L 1240/18 -, dortige Seite 6 f. des amtlichen Abdrucks) - und deshalb von den zuständigen tunesischen Behörden ein sogenannter S17-Vermerk eingerichtet worden sei, welcher wiederum derzeit die Herausgabe des alten abgelaufenen Reisepasses und damit die Ausstellung eines neuen Reisepasses verhindere, würde auch dieser Umstand zu keiner weiteren aktuellen Verpflichtung der Antragsgegnerin führen, namentlich die deutsche Botschaft in Tunis um die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer für den Antragsteller zu bitten.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 11 S 2744/95

    Ausstellung und Verlängerung des Reisedokumentes nach AuslG1990DV § 15:

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 17.09.2018 - 8 L 1655/18
    vgl. Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Februar 1996 - 11 S 2744/95 -, juris Rn. 24.
  • VG Gelsenkirchen, 10.08.2018 - 7a L 1437/18

    Abschiebungsverbot für Sami A. bleibt wirksam - Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 17.09.2018 - 8 L 1655/18
    Ein anderes Ergebnis ergibt sich derzeit auch nicht vor dem Hintergrund der asylrechtlichen Beschlüsse des Gerichts vom 12. Juli 2018 - 7a L 1200/18.A - und vom 10. August 2018 - 7a L 1437/18.A -.
  • BVerwG, 20.06.2011 - 1 B 1.11

    Reiseausweis für Ausländer; Unzumutbarkeit der Erfüllung der Wehrpflicht in der

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 17.09.2018 - 8 L 1655/18
    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 20. Juni 2011 - 1 B 1/11 -, juris Rn. 6.
  • VG Gelsenkirchen, 03.08.2018 - 8 L 1412/18

    Fall Sami A.: Zwangsgeld gegen die Stadt Bochum festgesetzt und weiteres

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 17.09.2018 - 8 L 1655/18
    Eine dritte Androhung von Zwangsmitteln ist - anders als noch in den Verfahren 8 L 1359/18 und 8 L 1412/18 mit Beschlüssen der Kammer vom 24. Juli und vom 3. August 2018 - nicht mehr geboten.
  • VG Hannover, 01.06.2021 - 12 B 3849/21

    Duldung; Notreiseausweis; Pass; Passersatz

    Ist es für den Ausländer zumutbar, sich aus dem Bundesgebiet heraus um die Ausstellung eines Passes bzw. eines Passersatzes zu bemühen, fehlt es an einem durchgreifenden Gewicht derjenigen Umstände, aus denen sich andernfalls eine unbillige Härte oder ein besonderes öffentliches Interesse ergeben würde (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 17.09.2018 - 8 L 1655/18 -, juris Rn. 43).
  • VG Bayreuth, 06.02.2023 - B 7 K 22.417

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten, Terminsgebühr

    Eine anwaltliche Versicherung entbindet das Gericht nämlich nicht von der freien Würdigung des gesamten Vorbringens im Sinne von § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 VwGO (vgl. VG Gelsenkirchen, B.v. 17.9.2018 - 8 L 1655/18 - juris Rn. 22), insbesondere wenn konkrete Anhaltspunkte es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als zutreffend zu erachten (BayVGH, B.v. 19.2.2018 - 20 ZB 18.30175 - juris Rn. 1).
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