Rechtsprechung
   VG Gera, 07.11.2017 - 2 E 768/17 Ge   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,46165
VG Gera, 07.11.2017 - 2 E 768/17 Ge (https://dejure.org/2017,46165)
VG Gera, Entscheidung vom 07.11.2017 - 2 E 768/17 Ge (https://dejure.org/2017,46165)
VG Gera, Entscheidung vom 07. November 2017 - 2 E 768/17 Ge (https://dejure.org/2017,46165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,46165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16

    Vietnamesische Staatsangehörige wehrt sich mit Erfolg gegen Schließung ihrer

    Auszug aus VG Gera, 07.11.2017 - 2 E 768/17
    Im Übrigen ist der von dem Antragsteller angenommene Anhörungsverstoß bereits gemäß § 1 ThürVwVfG i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 ThürVwVfG dadurch geheilt worden sein könnte, dass sich die Antragsgegnerin in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie das Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. z. B. VG Neustadt, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 4 L 403/16.NW -, juris).
  • OVG Thüringen, 25.11.2011 - 2 EO 289/11

    Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Gera, 07.11.2017 - 2 E 768/17
    Etwas anderes kann nur für die Fälle gelten, in denen wegen der Dringlichkeit des gebotenen Einschreitens die Gründe für den Erlass des Verwaltungsaktes sowie für die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit identisch sein können (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 1 EO 116/09 -, S. 5 f. des Entscheidungsabdrucks, und Beschluss vom 25. November 2011 - 2 EO 289/11 -, juris).
  • VG München, 10.01.2012 - M 22 S 11.5317

    Hundehaltung (Schäferhund-Mischling); Leinenzwang; Maulkorbzwang

    Auszug aus VG Gera, 07.11.2017 - 2 E 768/17
    Das Gericht überprüft lediglich, ob die von der Behörde getroffene Prognoseentscheidung aufgrund des damaligen Kenntnisstandes im Wege einer objektiven ex-ante-Einschätzung so hatte ergehen dürfen (BayVGH Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. August 2001 - 24 ZS 01.1967 -, juris; VG München, Beschluss vom 10. Januar 2012 - M 22 S 11.5317 -, juris).
  • VG Osnabrück, 12.12.2002 - 3 B 82/02

    Anhörung; Beurteilungsspielraum; Lernhilfe; Schulüberweisung; öffentliches

    Auszug aus VG Gera, 07.11.2017 - 2 E 768/17
    Die Regelung in § 28 Abs. 1 ThürVwVfG, nach der die Behörden den Betroffenen vor Erlass eines Verwaltungsaktes grundsätzlich die Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen müssen, ist auf die Anordnung sofortiger Vollziehung weder direkt noch analog anwendbar: Die Vollziehungsanordnung ist kein Verwaltungsakt und hinsichtlich ihrer Eingriffsintensität und ihrer rechtlichen Wirkungen mit einer solchen Maßnahme auch nicht vergleichbar (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - 6 B 304/06 -, juris, VG Osnabrück, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - 3 B 82/02 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., 2017, Rn. 82).
  • VGH Bayern, 29.08.2001 - 24 ZS 01.1967
    Auszug aus VG Gera, 07.11.2017 - 2 E 768/17
    Das Gericht überprüft lediglich, ob die von der Behörde getroffene Prognoseentscheidung aufgrund des damaligen Kenntnisstandes im Wege einer objektiven ex-ante-Einschätzung so hatte ergehen dürfen (BayVGH Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. August 2001 - 24 ZS 01.1967 -, juris; VG München, Beschluss vom 10. Januar 2012 - M 22 S 11.5317 -, juris).
  • VG Braunschweig, 20.10.2006 - 6 B 304/06

    Zuweisung zur Förderschule

    Auszug aus VG Gera, 07.11.2017 - 2 E 768/17
    Die Regelung in § 28 Abs. 1 ThürVwVfG, nach der die Behörden den Betroffenen vor Erlass eines Verwaltungsaktes grundsätzlich die Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen müssen, ist auf die Anordnung sofortiger Vollziehung weder direkt noch analog anwendbar: Die Vollziehungsanordnung ist kein Verwaltungsakt und hinsichtlich ihrer Eingriffsintensität und ihrer rechtlichen Wirkungen mit einer solchen Maßnahme auch nicht vergleichbar (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - 6 B 304/06 -, juris, VG Osnabrück, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - 3 B 82/02 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., 2017, Rn. 82).
  • VG Würzburg, 30.07.2009 - W 5 K 09.243

    Hundehaltung; Verpflichtung zum Einschreiten

    Auszug aus VG Gera, 07.11.2017 - 2 E 768/17
    Je größer der eingetretene oder befürchtete Schaden ist, desto mehr spricht für eine Ermessensreduzierung und einer Verpflichtung zum Tätigwerden (VG Würzburg, Urteil vom 30. Juli 2009 - W 5 K 09.243 -, juris).
  • VG Meiningen, 16.03.2015 - 2 E 85/15

    Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere; vorläufige Erlaubnisfiktion

    Auszug aus VG Gera, 07.11.2017 - 2 E 768/17
    Anders als vergleichbare Gesetze anderer Bundesländer, die ebenfalls eine entsprechende Erlaubnisfiktion beinhalten, enthält das ThürTierGefG zudem keine Regelung dahingehend, dass Widerspruch und Klage gegen die Versagung der Erlaubnis keine aufschiebende Wirkung haben (vgl. VG Meiningen, Beschluss vom 16. März 2015 - 2 E 85/15 Me -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht